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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/278  

Betreff: Lehrschwimmbecken in der Energiekrise - vorübergehende Absenkung der Wassertemperatur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
29.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
05.09.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n: keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Wassertemperatur der kreiseigenen Lehrschwimmbecken in den Schulzentren Bleckede und Oedeme für die Zeit der Energiekrise auf 26 °C abzusenken. Die Lufttemperatur ist entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die aktuelle Energiekrise und hier insbesondere die zu befürchtende Gasknappheit erfordert einschneidende Maßnahmen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs. Eine besondere Vorbildfunktion kommt dabei nach Vorgaben des Bundes der öffentlichen Hand zu. Seit dem 16.08.2022 liegen der Verwaltung hierzu zwei Verordnungsentwürfe zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen vor. Zwar enthalten diese Entwürfe noch keine konkreten Maßnahmen zu öffentlichen Schwimmbädern, im dazugehörigen Hintergrundpapier wird die Reduzierung der Regeltemperaturen in Schwimmbädern aber als ein gutes Beispiel dafür hervorgehoben, wie Kommunen ihren Beitrag an dieser gemeinsamen Kraftanstrengung leisten können.

 

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) hat bereits im April 2022 einen Leitfaden entwickelt, mit welchen Energiesparmaßnahmen der Betrieb von Schwimmbädern weitestgehend aufrechterhalten werden könnte. Die aktuelle Version dieses Leitfadens kann unter nachstehendem Link heruntergeladen werden: https://www.baederportal.com/fileadmin/user_upload/DGfdB-Leitfaden_Schwimmbaeder_in_der__Energiekrise_Version1_1_Mai_2022.pdf

 

Ganz oben auf der Liste der Empfehlungen steht die Absenkung der Beckenwassertemperatur, gefolgt von der Schließung ganzjährig beheizter Außenbecken, sowie Außerbetriebnahme von Attraktionen wie Großrutschen, Saunen und Wärmebecken. Die Schließung von Bädern mit Schul-/Vereinsschwimmen wird an 6. Stelle genannt.

 

Viele Kommunen sind diesen Empfehlungen bereits gefolgt und haben die Wassertemperaturen in ihren Bädern gesenkt. Andere sind noch einen Schritt weitergegangen und halten ihre Bäder geschlossen. So wird z.B. das Badeland BADUE im Nachbarlandkreis Uelzen gemäß Pressemitteilung der Stadtwerke nach der Freibadsaison in der Herbst-/Wintersaison nicht geöffnet werden, sondern geschlossen bleiben.

 

Eine Schließung der Lehrschwimmbecken in Bleckede und Oedeme wäre sicherlich das konsequenteste Vorgehen. Dies wird seitens der Verwaltung allerdings kritisch gesehen, da über die Zeit des „Corona-Lockdowns“ bereits zahlreiche Schwimmkurse nicht stattfinden konnten und hier ein erheblicher Nachholbedarf besteht.

 

Gefolgt werden sollte allerdings der Empfehlung, die Beckenwassertemperaturen abzusenken. Bereits mit einer Absenkung um 2 °Cnne der Gesamtenergieverbrauch gemäß dem Leitfaden bis zu 25 % gesenkt werden. Die Wassertemperaturen in den beiden Lehrschwimmbecken liegen derzeit bei 29 °C. Die übliche Temperatur in Hallenbädern wird mit 26 C° angegeben. Von daher wird eine Temperaturabsenkung um 3 °C auf künftig 26 °C als angemessen angesehen. Die Lufttemperatur sollte nach den Empfehlungen für Bäderbetriebe möglichst 2 Grad über der Wassertemperatur liegen und wäre daher auf 28 °C einzuregeln.

 

Betroffen sein werden von dieser Temperaturabsenkung besonders die Schwimmkurse für Kleinkinder und das Reha-Schwimmen. Eine individuelle Anpassung der Wassertemperaturen an die jeweilige Nutzergruppe ist allerdings technisch und organisatorisch nicht umsetzbar.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Energieeinsparung von bis zu 25 %

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Einsparung fossiler Energie

 

 

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