Vorlage - 2022/275
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Sachlage:
In der letzten Sitzung vom 19.04.2022 (Vorlage 2022/131) wurden die bis dahin vorliegenden Ergebnisse der durchgeführten faunistischen und floristischen Kartierungen durch das Ingenieurbüro EGL vorgestellt. Danach würden die einhergehenden Flächenversiegelungen durch die anlagenbedingten Wirkfaktoren zu keiner Erheblichkeit im Sinne des FFH-Rechts führen
Weitere Erkenntnisse hinsichtlich der bau- bzw. betriebsbedingten Wirkfaktoren sollten bis zum Ende des Sommers vorliegen. Dabei sollten auch die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in die weiteren Untersuchungsschritte mit einfließen.
Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens werden Corona-bedingt jedoch voraussichtlich erst im September/Oktober finalisiert werden können und dann entsprechend ausgewertet werden. Diese sind Voraussetzung für den Abschluss des Schall- und Umweltgutachtens.
Aktuell werden die erforderlichen Betretungsrechte zur Durchführung der Baugrunderkundung bei der Biosphärenreservatsverwaltung eingeholt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden Bohrungen bis zu einer Tiefe von ca. 25m in den Bereichen durchgeführt, in denen zukünftig die Brückenpfeiler errichtet werden sollen. Dies ist erforderlich, um die Gründungstiefe zu ermitteln.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinden Neu-Darchau und Amt Neuhaus sind bzw. werden auch weiterhin im Rahmen von Info-Veranstaltungen über die aktuellen Planungsstände informiert.
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgestellt.