Vorlage - 2022/265
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Offenlegungsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 2021 mit Bestaetigungsvermerk (1079 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2021 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- Die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2021 wird beschlossen,
- Der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 665.902,33 € wird gemäß § 12 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachlage:
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresüberschuss, der
Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie
den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der
Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH als
Abschlussprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 05.01.2022 von der Betriebsleitung
erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juli 2022 statt. Art, Gegenstand und Umfang der
Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 05.07.2022 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 18.07.2022 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung,
der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2021 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des
Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden,
soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr.
Spils ad Wilken, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen.
Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des
Jahresüberschusses zu beschließen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann
+ Partner GmbH bestätigt mit ihren grundsätzlichen Feststellungen zur wirtschaftlichen Lage des
Betriebes (siehe Seiten 4 ff. und 17ff. des Abschlussberichts) erneut die Auffassung der Betriebsleitung,
dass dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens durch höhere Reinvestitionen
2 von 2
entgegengewirkt werden müsste. Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung auf Empfehlung des
Wirtschaftsprüfers und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2021
in Höhe von 665.902,33 € entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige
Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen. Im Wirtschaftsplan 2021 war bereits ein Überschuss in Höhe von 300.000,- € einkalkuliert worden, um die Ausbaumaßnahmen der Radwege an der K 7, K 8 und K 44 zu finanzieren. Diese Maßnahmen sind auch tatsächlich mit einem Volumen von ca. 312.000,- € realisiert worden.
Wie den Wirtschaftsplänen der letzten Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die investiven Maßnahmen zu finanzieren. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus. Dieses wird sich in den nächsten Jahren in Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklungen voraussichtlich noch weiter verschärfen.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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