Vorlage - 2022/264
|
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zwischenbericht 30.06.2022 endgültig (212 KB) | (166 KB) |
Gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Landrat und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.