Vorlage - 2022/261
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Beschlussvorschlag:
Der Vertrag zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg über den Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg wird rückwirkend bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Kostenerstattungspflicht für den Landkreis Lüneburg beträgt 100.450 €.
Sachlage:
Mit dieser Vorlage wird vorgeschlagen, auch für das bereits abgelaufene Jahr 2021 eine Verlängerung des Vertrages zum SPN mit der Hansestadt Lüneburg abzuschließen, um eine Rechtsgrundlage für die Zahlung des Anteils des Landkreises zu haben. Bisher wurden für 2021 noch keine Zahlungen erbracht.
In Lüneburg bestand ein mit dem örtlichen Pflegestützpunkt verbundenes Seniorenservicebüro in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Grundlage für dieses Seniorenservicebüro war eine befristete Förderrichtlinie des Landes „Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen“. Diese lief am 31. Dezember 2013 aus. Sowohl der örtliche Pflegestützpunkt als auch das Seniorenservicebüro stehen auch Einwohnerinnen und Einwohnern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
Der Landkreis Lüneburg hatte zuvor keine eigenen Mittel zur Unterstützung des Seniorenservicebüros bzw. des örtlichen Pflegestützpunktes aufgewandt.
Der Landkreis Lüneburg beteiligte sich an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 € jährlich. Es wurde eine Kooperationsvereinbarung zunächst für die Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 geschlossen.
Auf der Grundlage der Evaluation der weiteren Entwicklung des Senioren- und Pflegestützpunkts hatten
Hansestadt und Landkreis Lüneburg vereinbart bis spätestens zum 30. September 2018 über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung um weitere fünf Jahre und deren Konditionen ab 1. Januar 2019 zu verhandeln.
Frau Hermann, Senioren- und Pflegestützpunkt REGION Lüneburg, hat am 08.05.2018 den Gremien des Landkreises über die Arbeit des Stützpunktes berichtet. Der Beratungsumfang hat auch in 2018 noch zugenommen. Daher stellte sich bei den Verhandlungen die Frage, ob das Beratungspersonal aufgestockt werden sollten. Diese Verhandlungen führten zu einem einjährigen Vertrag für das Jahr 2019 mit einem Zahlbetrag von 99.000 €. Auch für 2020 wurde eine einjährige Verlängerung vereinbart.
In die Kalkulation der Kosten für 2020 flossen die Auswirkung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung und die Aufnahme für eine Servicekraft (1/2 Vollzeitstelle, die bisher über das Stift finanziert wurde), ein. Der Kostenanteil für den Landkreis Lüneburg betrug somit für 2020 100.450 €.
Auch im Jahre 2021 konnten die Verhandlungen über einen neuen 5-Jahreszeitraum mit der Hansestadt Lüneburg nicht geführt werden.
Daher muss für 2021 nochmals für ein weiteres Jahr für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 ein Vertrag über die Zahlung von 100.450 € abgeschlossen werden. Über die Ausgabe von 100.450 € für das Jahr 2021 wurde eine Rückstellung gebildet.
Die Verhandlungen über einen neue 5-Jahresvertrag für den Zeitraum 2022 - 2026 haben aufgrund fehlender Unterlagen der Hansestadt Lüneburg noch nicht begonnen. Es bestehen nun aber aufgrund von Personalwechseln bei der Hansestadt gute Aussichten zu einem einvernehmlichen positiven Ergebnis zu kommen.