Vorlage - 2005/262
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Anlage/n:
-keine-
Beschlussvorschlag:
Sachlage:
Die Erziehungsberatungsstelle bietet für Eltern, Kinder und
Jugendliche Beratung an, die freiwillig, kostenlos und vertraulich ist. Sie ist
mit vier Stellen ausgerüstet, die sich
zwei Psychologen und vier Sozialpädagoginnen teilen. Jeder Mitarbeiter hat eine
therapeutische Zusatzausbildung.
Seit April 1998 gibt es drei Mal im Monat auch Erziehungsberatung in Bleckede, um den
dort wohnenden Familien vor Ort ein Angebot zu bieten. Die Beratung mit ca.
fünf Stundenterminen pro Tag wurde und wird gut genutzt. Laut Statistik 2004
wurden 60 Familien beraten, die hauptsächlich aus Bleckede und Umgebung,
gefolgt von Neetze und Dahlenburg, kommen. Dass Bleckede an erster Stelle
steht, hat sicher mit der Präsenz vor Ort zu tun.
Das Angebot umfasst:
Ø
Erziehungsberatung nach § 28
Ø
Trennungs- und Scheidungsberatung nach §
17
Ø
Kinder und Jugendlichenberatung nach § 16
Die Unterstützung der Erziehungsberatung besteht darin, mit den
Eltern die Problemsituation zu analysieren und ihnen andere
Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kindern zu eröffnen.
Erziehungsberatung löst Probleme nicht an Stelle der Eltern.
Die Beratung ist eine professionelle Beratung, die nach wissenschaftlichen
Theorien und Methoden arbeitet und mit psychotherapeutischen Methoden verbunden
ist, die das Individuum befähigen soll, bislang ungenützte Lösungswege zu
entdecken und zu beschreiten.
Ein spezielles Angebot ist der begleitete Umgang für Trennungs-
und Scheidungsfamilien in Kooperation mit dem Jugendamt und hier in Bleckede
mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk mit dem Ziel der Anbahnung,
Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung
eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem es nicht zusammen lebt.
Die Kooperation/Zusammenarbeit/ Vernetzung besteht außerdem mit
allen Teilnehmern der Sozialkonferenz, an der eine Mitarbeiterin der
Erziehungsberatungsstelle, Frau Almut Budweg, seit dem Beginn 1999 teilnimmt,
so dass die Erziehungsberatungsstelle gut auf dem Laufenden ist, was in und um
Bleckede geschieht.
Statistisch gesehen gibt es ein paar wesentliche Unterschiede
zwischen dem Landkreis Lüneburg (einschließlich Stadt Lüneburg) und der Stadt Bleckede
und Umgebung.
Deutliche Unterscheidungen zeigen sich bei der
Anmeldeempfehlung, das heißt im Bereich Bleckede teilen sich Jugendamt und Schule
die erste Stelle, während in Stadt und Landkreis Lüneburg die Schule nur eine
geringe Bedeutung hat. Empfehlungen von Kindergärten stehen hier wie dort an
letzter Stelle.
Das zeigt sich auch daran, dass die am meisten angemeldeten
Kinder zwischen 7 und 10 Jahre alt sind. In den letzten Jahren haben aber die
Anmeldungen von Kleinkindern zugenommen und es wird überlegt, gerade in
Bleckede vermehrt mit Kindergärten präventiv zusammenzuarbeiten.
Ein deutlicher Unterschied zwischen Landkreis Lüneburg
einschließlich Stadt Lüneburg und Bleckede ist auch bei den Berufen der Eltern
zu erkennen:
40 % Angestellte und 27,2
% Arbeitslose in Bleckede, im Landkreis Lüneburg (einschließlich Stadt
Lüneburg) ca. 25 % Angestellte und 6 % Arbeitslose.
In Bleckede ist der Anteil der Patchwork-Familien mit 23,2 %
sehr viel größer als in Stadt und Landkreis Lüneburg mit 13 %. Durch die unterschiedliche
Zusammenstellung der Familien mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten
besteht ein großes Konfliktpotenzial mit großem Beratungsbedarf.
Die Anzahl der Sitzungen pro Fall bewegt sich hauptsächlich im
Bereich von 1 bis 5, das ist auch im übrigen Landkreis Lüneburg einschließlich
Stadt Lüneburg so.
In den letzten Jahren beobachten die Mitarbeiter der
Erziehungsberatungsstelle einen zunehmenden Bedarf an Trennungs- und Scheidungsberatung,
in Bleckede macht es fast die Hälfte der Fälle aus.
Die Zusammenarbeit mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk war
von Beginn an geplant. Aus einem ersten Treffen mit zwei Mitarbeitern hat sich
inzwischen eine Besprechung mit dem ganzen Team als erforderlich erwiesen, um
im Gespräch zu sein über die jeweiligen Arbeitsinhalte, Methoden und
Vorstellungen über Lösungen. Es gibt zeitweise Überschneidungen in der
Beratung, die gemeinsam besprochen werden müssen. Das angestrebte Ziel ist, den
Klienten Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Zurzeit haben wir ca. alle drei Monate
einen Gesprächstermin. Inhalte waren unter anderem:
Ø
Wie bereiten wir die Fallübergabe vor
Ø
Fallbesprechung bei
Schweigepflichtsentbindung
Ø
Soll die Beratung der Erziehungsberatungsstelle
in Zukunft im Jugendzentrum stattfinden?
In der Sitzung steht Frau Budweg als Mitarbeiterin der
Erziehungsberatungsstelle für Fragen zur Verfügung.