Vorlage - 2022/157
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Sachlage:
Seit 2011 existiert ein Bildungsbüro, als Serviceeinrichtung für Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Aufgaben der Information, Beratung und Vernetzung der an Bildung Beteiligten sowie der Koordinierung von Maßnahmen und Projekten. Handlungsfelder waren zunächst: (1) Bildungsmonitoring als Übergangsmanagement SEK1 -SEK2 über SchülerOnline, (2) Vernetzung der Akteure im Übergang Schule/Beruf, und (3) Inklusion.
Durch die vermehrte Zuwanderung wurde das Bildungsbüro zum Bildungs- und Integrationsbüro erweitert und verbreiterte sich um Koordinationsaufgaben im Bereich Integration, ehrenamtliches Engagement, interkulturelle Öffnung, Öffentlichkeitsarbeit.
Seit 2016 nimmt der Landkreis Lüneburg am Landesprogramm "Bildungsregion" teil, dies ohne zusätzliches Personal. Die über mehrere Jahre unbesetzte halbe Stelle einer abgeordneten Lehrkraft im Bildungsbüro konnte leider nur für wenige Monate besetzt werden und ist nun wieder vakant.
Im Rahmen des BMBF-Förderprogramms "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" konnten von 2017 bis 2021 kommunale Strukturen für bessere Zugänge und Transparenz der Angebote für Neuzugewanderte angelegt werden (u.a. Angebotsübersicht, Beratungsübersicht, Kommunikationsinstrumente).
In diesem Zusammenhang entstand die Idee zur Rahmung der unterschiedlichen Veranstaltungen zu Bildungsthemen als modulare Bildungskonferenz. Als Co-Organisatoren konnte die Lüneburger Beratungsstelle der "Bildungsberatung Niedersachsen" mit ihren Trägern (VHS, VNB, Arbeit und Leben) gewonnen werden, um so strukturelle Lücken aus der Beratungspraxis direkt in die Akteursebene zu transportieren. Aus der Akteursrunde formierte sich das Bündnis Blickpunkt Bildung. Zur Begleitung und Weiterentwicklung dieser Strukturen in Richtung eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM) wird aktuell eine Stelle verstetigt. Diese Strukturen bildeten die Voraussetzung dafür zum August 2021 eine Zielvereinbarung mit dem BNE-Kompetenzzentrum als eine von bundesweit 47 BNE-Modellkommunen abzuschließen.
Während jedoch andere niedersächsische Landkreise an den Förderprogrammen "Lernen vor Ort" (beispielsweise Stade) und dem Nachfolgeprogramm "Bildung integriert" (beispielsweise Harburg) teilgenommen haben, hat der Landkreis Lüneburg sich nicht an Bildungs-Förderprogrammen, über die Personal finanziert wurde, beteiligt und ist daher mit dem Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements wenig fortgeschritten. In der täglichen Arbeit hat sich herausgestellt, dass die anfallenden Tätigkeiten nicht mit 50% einer vollen Stelle bewältigt werden können, da bisher grundlegende Daten fehlen. Dies gilt es zu ändern, um Bedarfe zu erkennen und darauf eine Strategie zur Weiterentwicklung aufzubauen.
Das neue Förderprogramm setzt genau hier an:
Mit der ESF-Förderrichtlinie plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft zu unterstützen. Die Förderung ist zunächst auf vier Jahre angelegt. Es geht dabei um drengende Themen wie die Digitalisierung der Bildungsangebote, den Aufbau neuer Kooperationen und Stärkung vorhandener Strukturen bis hin zu Gestaltung nachhaltiger Bildungsthemen.
Im Rahmen der Förderung sind von allen Kommunen zwei Pflichtmodule zu belegen:
Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKMB)
Etablierung vernetzter Bildungslandschaften
Hinzu kommen frei wählbare Module. Die Verwaltung schlägt vor, sich auf folgende drei Themen festzulegen:
Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
Inklusion
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Insbesondere bei dem ersten frei wählbaren Thema "Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel" könnte der Landkreis Lüneburg auf drei starke Berufsbildende Schulen (BBS) und eine funktionierende Wirtschaft zurückgreifen. Die BBS könnten gestärkt und die Wirtschaft damit gefördert werden. Davon würden auch die Oberschulen im Landkreis Lüneburg profitieren.
2008 erklärte die UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion offiziell zu einem Menschenrecht für behinderte Menschen und ein Jahr später trat das Recht in Deutschland in Kraft. Spätestens seit Abschaffung der Förderschule "Lernen" ist das Thema Inklusion immer wieder auf der Agenda der Schulen und der Verwaltung und wurde bisher für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend gelöst.
Das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Landkreis Lüneburg ist hier Modellkommune, so dass es sich anbietet, dieses übergeordnete Thema ebenfalls auszuwählen.
Das Förderprogramm lässt sich gut an die Zusammenarbeit mit der Transferagentur und die Arbeit mit der Kompetenzagentur BNE anknüpfen.
Hieraus könnten Synergieeffekte gezogen werden.
Erste Überlegungen würden nahelegen, folgendes Personal ein zu stellen,:
- 1 Pflichtmodul DKMB
- 1,5 Pflichtmodul analog/vernetzte Bildungslandschaft
- 1,5 freie Module, je 0,5 für die einzelnen Module.
Die im Bildungs- und Integrationsbüro angesiedelte Stelle (TZ, 30 Stunden/Woche) sowie die Anteile im Fachdienst Bildung und Kultur (fünf Stunden/Woche) könnten jedoch mit eingebracht werden, so dass die Verwaltung anstrebt, lediglich zwei zusätzliche Stellen auszuschreiben.
Idealerweise kommt es zu einer Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg, die sich mit den Kosten einer weiteren Stelle beteiligt. Aufgrund der Funktion als Oberzentrum und der daraus resultierenden Eigenständigkeit im Thema Bildung ist es für eine erfolgreiche Gestaltung einer landkreisweiten Bildungslandschaft unabdingbar, dass Landkreis und Hansestadt das Thema Bildung gemeinsam bearbeiten und keine konkurrierenden Ziele entstehen.
So könnten in diesem Projekt
zwei geförderte Bildungsmanager (Landkreis)
ein geförderter Bildungsmanager (Hansestadt) sowie
0,8 vorhandene Stellen (Landkreis)
eingebracht werden.
Das BMBF geht auf Grund der hohen Anforderungen für die Aufgabenerfüllung von einer regelhaften Bezahlung von TvöD, EG 13, Stufe 2 (wissenschaftliche Angestellte) aus.
Beispielrechnung für ein Jahr:
2 x EG 13 | 146.000,00 EUR |
2 x Dienstreisen zu max. 6000 | 12.000,00 EUR |
Software Kombi*für Bildungsmonitoring | 4.000,00 EUR |
Support Software | 2.500,00 EUR |
Vergaben** (z.B. Webseite) | 65.000,00 EUR |
Summe | 229.500,00 EUR |
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davon 60 % BMBF | 137.700,00 EUR |
davon 25 % Pauschale (indirekte Kosten) | 57.375,00 EUR |
Summe Förderung | 195.075,00 EUR |
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Rest Landkreis | 34.425,00 EUR |
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | 34.425,00€ |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| x | durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| x | ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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