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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/259  

Betreff: Antrag des Fanfarenzugs Betzendorf auf ein Kreiszuschuss zur Anschaffung von Instrumenten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Klaus MetzdorfAktenzeichen:52141612/03
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.11.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Zuschussantrag des Fanfarenzugs Betzendorf aufgrund nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ab.

Sachlage:

Sachlage:

Mit Schreiben vom 19.10.2005 beantragt der Fanfarenzug Betzendorf einen Kreiszuschuss für die Anschaffung von Instrumenten für die jugendlichen Mitglieder.

Der Fanfarenzug stellt in seinem Schreiben dar, dass er zur Zeit acht Kinder an der Fanfare und zwei Mädchen an der Trompete ausbildet. Gleichzeitig wird festgestellt, dass der Fanfarenzug selbst nicht über ausreichend Instrumente verfügt bzw. die vorhandenen Instrumente im Wesentlichen sehr alt und abgenutzt sind. Dies hat zum Entschluss des Fanfarenzuges geführt, für die jugendlichen Mitglieder im Alter von 8 bis 14 Jahren acht Kavalleriefanfaren und zwei Trompeten anzuschaffen.

Laut eines vorliegenden Angebotes belaufen sich die Anschaffungskosten für obige Instrumente auf 2.533,00 Euro.

Die Finanzierung für den Ankauf der Instrumente ist wie folgt vorgesehen:

            Anteil Fanfarenzug                                                533,00 €

            Anteil Schützenverein                                           500,00 €

            Anteil Eltern                                                         250,00 €

            Zuschuss Gemeinde Betzendorf                                       250,00 €

            Zuschuss Samtgemeinde Amelinghausen             500,00 €

            Zuschuss Landkreis Lüneburg                               500,00 €

                                                                                    2.533,00 €

 

Dass es sicherlich sinnvoll und gerechtfertigt wäre, die Nachwuchsarbeit des Fanfarenzugs Betzendorf zu unterstützen steht verwaltungsseitig außer Frage und ein solcher Zuschussantrag wäre vor einigen Jahren sicherlich auch positiv entschieden worden.

Andererseits muss verwaltungsseitig festgestellt werden, dass seit einigen Jahren im Bereich des Vermögenshaushaltes für Zuschussanträge dieser Art keine Haushaltsmittel eingestellt sind und somit verwaltungsseitig der Beschlussvorschlag nur lauten kann, den Antrag aufgrund nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel abzulehnen. In einem telefonischen Beratungsgespräch wurde der Fanfarenzug verwaltungsseitig bereits darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich zu einem ablehnenden Bescheid kommen wird.

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