Vorlage - 2005/259
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Zuschussantrag des
Fanfarenzugs Betzendorf aufgrund nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel
ab.
Sachlage:
Mit Schreiben vom 19.10.2005 beantragt der Fanfarenzug
Betzendorf einen Kreiszuschuss für die Anschaffung von Instrumenten für die
jugendlichen Mitglieder.
Der Fanfarenzug stellt in seinem Schreiben dar, dass er zur
Zeit acht Kinder an der Fanfare und zwei Mädchen an der Trompete ausbildet.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass der Fanfarenzug selbst nicht über
ausreichend Instrumente verfügt bzw. die vorhandenen Instrumente im
Wesentlichen sehr alt und abgenutzt sind. Dies hat zum Entschluss des
Fanfarenzuges geführt, für die jugendlichen Mitglieder im Alter von 8 bis 14
Jahren acht Kavalleriefanfaren und zwei Trompeten anzuschaffen.
Laut eines vorliegenden Angebotes belaufen sich die
Anschaffungskosten für obige Instrumente auf 2.533,00 Euro.
Die Finanzierung für den Ankauf der Instrumente ist wie folgt
vorgesehen:
Anteil
Fanfarenzug 533,00 €
Anteil
Schützenverein 500,00 €
Anteil Eltern 250,00 €
Zuschuss
Gemeinde Betzendorf 250,00 €
Zuschuss
Samtgemeinde Amelinghausen 500,00 €
Zuschuss
Landkreis Lüneburg 500,00 €
2.533,00
€
Dass es sicherlich sinnvoll und gerechtfertigt wäre, die
Nachwuchsarbeit des Fanfarenzugs Betzendorf zu unterstützen steht
verwaltungsseitig außer Frage und ein solcher Zuschussantrag wäre vor einigen
Jahren sicherlich auch positiv entschieden worden.
Andererseits muss verwaltungsseitig festgestellt werden, dass
seit einigen Jahren im Bereich des Vermögenshaushaltes für Zuschussanträge
dieser Art keine Haushaltsmittel eingestellt sind und somit verwaltungsseitig
der Beschlussvorschlag nur lauten kann, den Antrag aufgrund nicht zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel abzulehnen. In einem telefonischen Beratungsgespräch
wurde der Fanfarenzug verwaltungsseitig bereits darauf hingewiesen, dass es
wahrscheinlich zu einem ablehnenden Bescheid kommen wird.