Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/257  

Betreff: Jahresbericht der Jugendpflege für das Jahr 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Klaus MetzdorfAktenzeichen:51 20 00/04
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.11.2005 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Jahresbericht 2004 - Verwaltungshaushalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Jugendpflege zur Kenntnis und stimmt den dargelegten Planungen zu.

Sachlage:

Sachlage:

Dieser Vorlage ist als Anlage eine detaillierte Aufstellung der im Unterabschnitt 01.4510 im Haushaltsjahr 2004 verwendeten Haushaltsmittel in Zusammenhang mit den damit verbundenen Förderungen und Aktivitäten der Kreisjugendpflege beigefügt. Den Rechnungsergebnissen bzw. den einzelnen Ausgabepositionen aus dem Jahr 2004 sind die Ergebnisse aus dem Jahr 2003 gegenübergestellt. Somit sind wesentliche Veränderungen oder Entwicklungen nachvollziehbar. In den weiteren Ausführungen zu einzelnen Haushaltsstellen wird weiterhin Bezug genommen auf Ergebnisse bzw. den aktuellen Sachstand im Haushalt 2005.

Im Rahmen des Produkthaushaltes beziehen sich die folgenden Angaben auf das Produkt 07.02.20 – Außerschulische Kinder- und Jugendbildung.

 

Haushaltsstelle 01.4510.2410:

Dies ist die wesentliche Einnahmehaushaltsstelle der Kreisjugendpflege. Die Einnahmen resultieren aus allen einnahmerelevanten Tagesveranstaltungen der Kreisjugendpflege.

Der Haushaltsansatz wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 von 17.100,00 Euro auf 10.100,00 Euro reduziert. Dies begründet sich aus der Tatsachse, dass ab dem Jahre 2003 die Kreisjugendpflege keine eigenen Ferienfreizeiten mehr durchführt und diese Einnahmeposition zukünftig entfällt.

Im Jahre 2004 wurde der Haushaltsansatz erreicht bzw. um rd. 50 % überschritten. Auch im Haushaltsjahr 2005 ist der Einnahmehaushaltsansatz bereits erreicht und um rd. 25 % überschritten.

Diese Einnahmen lassen sich auch nicht konkreter kalkulieren, da sich alleine von der Teilnehmerresonanz der Angebote der Kreisjugendpflege abhängen. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass im Jahre 2004 rd. 1.000 Kinder- und Jugendliche mit ihren Betreuern an den Tagesveranstaltungen teilgenommen haben. Diese Zahl wird auch im Jahr 2005 erreicht werden.

 

Die Einnahmen der Haushaltsstelle 01.4510.1710 sind die Zuweisungen des Landes Niedersachsen für die Durchführung der Grundkurse zur Ausbildung von Jugendleiter/innen, die die Jugendbildungsstätte in Neetze in unserem Auftrag durchführt. Auch im Jahre 2004 wurden beide Grundkurse, wie alle Jahre davor, durch das Land auf Antrag bezuschusst. Aktuell gibt es für das Jahr 2005 die mündliche Aussage des Landesjugendamtes, dass grundsätzlich nur noch ein Grundkurs pro Jahr gefördert wird. Dies würde ein Einnahmeverlust in der Größenordnung von 1.000,00 bis 1.500,00 Euro bedeuten. Genauer ist dies nicht zu beziffern, da es sich um eine Förderung pro Teilnehmer aus dem Landkreis Lüneburg handelt und die Teilnehmerzahl pro Grundkurs nicht immer gleich ist.

 

Es folgen nun Aussagen zu einigen Ausgabehaushaltsstellen:

 

Haushaltsstelle 01.4510.7181:

Diese Haushaltsstelle beinhaltet im Wesentlichen die Ausgaben für Fahrt- und Lagerzuschüsse und die Kostenübernahmen für die Teilnahme an Ferienfreizeiten.

Die Ausgaben für die Fahrt- und Lagerzuschüsse sind in den letzten Jahren relativ gleich und liegen im Durchschnitt bei rd. 26.000,00 Euro. Dies war auch in den Jahren 2003 und 2004 der Fall. Auch für das Haushaltsjahr 2005 zeichnet sich keine Veränderung ab. Der Sachstand Ende Oktober 2005 liegt bei gut 90 Anträgen und einem Kostenvolumen von nicht ganz 23.000,00 Euro. Diese Ausgabeposition ist zusammenfassend als relativ stabil zu bewerten.

 

Für den Bereich der Kostenübernahmen ist für das Haushaltsjahr 2004 eine Steigerung zu verzeichnen. Kostenübernahmen heißt, dass der Landkreis Lüneburg auf Antrag ganz oder anteilig den Teilnehmerbeitrag für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe übernimmt. Bei der Bewertung der Ausgabesituation muss berücksichtigt werden, dass die Zahl der Antragsteller nicht gleichbedeutend ist mit der Zahl der geförderten Kinder und Jugendlichen. In nicht unbeträchtlichem Umfang beantragen Familien Kostenübernahmen für zwei, drei oder vier Kinder dieser Familie. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 58 Anträge gestellt und es wurden 70 Kinder und Jugendliche bei einem Ausgabevolumen von nicht ganz 16.000,00 Euro gefördert.

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 65 Anträge gestellt, hinter denen sich 98 Kinder und Jugendliche bei einem Ausgabevolumen von nicht ganz 20.000,00 Euro verbergen.

Diese Zahlen werden im Haushaltsjahr 2005 nicht erreicht werden. Ende Oktober waren insgesamt 38 Anträge bei einem Kostenvolumen von rd. 16.500,00 Euro für 61 Kinder und Jugendliche bewilligt.

 

Haushaltsstelle 01.4510.7185:

Die Förderung der ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter/innen in Form einer jährlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 82,00 Euro sind das größte Ausgabevolumen dieser Haushaltsstelle.

Die Antragszahlen für diesen Bereich sind in den letzten Jahren relativ konstant, wie auch die Ergebnisse aus 2003 und 2004 ausweisen. Die Prognose für das Haushaltsjahr 2005 ist gleich lautend, aber konkrete Aussagen lassen sich momentan noch nicht treffen, da die entsprechenden Anträge erst im Oktober über das Rundschreiben der Kreisjugendpflege versandt wurden.

Weiterhin werden aus dieser Haushaltsstelle besondere Projekte bzw. die jährliche Zuwendung zu den Organisations- und Geschäftskosten des Kreisjugendringes Lüneburg e.V. finanziert.

 

Haushaltsstellen 01.4510.7630 und 01.4510.7640:

Diese beiden Haushaltsstellen spiegeln die Ausgaben der geplanten und durchgeführten Aktivitäten der Jugendpflege für die Bereiche außerschulische Bildung und Mitarbeiterfortbildung wieder. Dabei handelt es sich einerseits um die Aktivitäten im Rahmen der Tagesfahrten und Tagesveranstaltungen, die den Teilnehmern Bildungsanreize und außerschulische Bildungsinhalte auf der Basis einer abwechslungsreichen Freizeitaktivität vermitteln sollen. Hierbei darf natürlich auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Andererseits umfasst der Bereich der Mitarbeiterfortbildung die Seminare und Schulungen, die zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter/innen geplant und umgesetzt werden. Beide Bereiche sind somit in Form, Inhalt und Intention unterschiedlich. Andererseits macht es Sinn, beide Haushaltsstellen gemeinsam zu bewerten, da hinter diesen Ausgaben die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen oder Jugendgruppenleitern und Jugendgruppenleiterinnen stehen.

Für das Haushaltsjahr 2003 standen in diesem Bereich rd. 52.000,00 Euro zur Verfügung und es wurden insgesamt über 57.000,00 Euro für entsprechende Aktivitäten aufgewendet. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden also sehr gut ausgeschöpft. Dies führte für das Haushaltsjahr 2004 auch zu der Entscheidung, den Haushaltsansatz im Bereich der außerschulischen Bildung von 30.200,00 Euro auf 38.000,00 Euro zu erhöhen.

Die dargelegten Rechnungsergebnisse zeichnen für das Haushaltsjahr 2004 leider ein  völlig anderes Bild.

Während für den Bereich der Mitarbeiterfortbildung die Ausgaben in 2003 und 2004 relativ konstant bei nicht ganz 12.000,00 Euro geblieben sind, stellt sich das Bild im Bereich der außerschulischen Bildung (Tagesveranstaltungen) ganz anders dar.

 

Im Jahre 2004 hat es einen drastischen Einbruch in der Teilnehmerfrequenz an den Tagesfahrten in den Sommerferien gegeben. Während 2003 noch fast 2.000 Teilnehmer an diesen Fahrten teilgenommen haben, waren es 2004 nicht einmal 1.000 Teilnehmer. Der Einbruch beträgt somit über 50 %. Im Rahmen der Angebotsstruktur hat die Kreisjugendpflege kaum Veränderungen vorgenommen. Dieser Einbruch resultiert somit eindeutig aus der veränderten Gestaltung der Teilnehmerbeiträge aus Einsparungsgründen. Im Jahre 2003 lag der Zuschussbedarf des Landkreises Lüneburg pro Teilnehmer/pro Fahrt noch bei rd. 10,00 Euro. Vor dem Hintergrund einer neuen Preisgestaltung betrug der Zuschuss des Landkreises Lüneburg im Jahre 2004 nur noch rd. 4,00 Euro pro Teilnehmer/pro Fahrt.

Dies hat zu einem eindeutigen Verdrängungseffekt geführt, was auch alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kollegen, die regelmäßig die Tagesfahrten des Landkreises Lüneburg begleiten, bestätigt haben. Gerade für viele sozial schwache Familien war der neue Teilnehmerbeitrag nicht mehr finanzierbar und somit wurde hier ein großer traditioneller Teilnehmerkreis aus den Tagesfahrten ausgeschlossen. Dieses Ergebnis der sicherlich notwendigen Einsparbemühungen, auch seitens der Kreisjugendpflege, war so jedoch nicht erwartet worden. Bereits 2005 hat die Kreisjugendpflege versucht diesem Trend entgegenzuwirken, was jedoch nur teilweise gelang. Der Versuch, den einzelnen Teilnehmerbeitrag entsprechend gegenüber 2004 zu reduzieren, wurde teilweise dadurch aufgehoben, dass die Eintrittspreise bei den Tagesveranstaltungen bzw. die Buspreise im Jahre 2005 entsprechend angestiegen sind. Dies führte dazu, dass zwar im Jahre 2005 der Teilnehmerkreis bei gut 1.000 Teilnehmern gehalten werden konnte, aber eine wesentliche Veränderung noch nicht erreicht ist.

Die Kreisjugendpflege geht momentan davon aus, dass es auch politisch gewollt ist, den früheren Teilnehmerkreis wieder zu erreichen und damit u.a. seiner Ausgleichfunktion gerecht zu werden.

 

Für die Haushaltsjahr 2004 und 2005 lässt sich somit zusammenfassend feststellen, dass entsprechende Einspareffekte seitens der Kreisjugendpflege erzielt wurden, diese Einsparungen aber im Wesentlichen die „falsche Zielgruppe“ getroffen haben. Die Kreisjugendpflege bittet auf diesem Wege für eine entsprechende Zustimmung im Jahre 2006 eine Umkehr dieses Effektes durch eine entsprechende Preisgestaltung herbeiführen zu dürfen.

 

Die Organisation, Durchführung und Abwicklung der obigen Aktivitäten, die sich im dargestellten Sinne haushaltstechnisch niederschlagen bzw. nachweisbar sind, bilden jedoch nur einen Teil der Aktivitäten oder der Arbeit der Kreisjugendpflege. Ein anderer wesentlicher Teil, und auch dem soll im Rahmen dieses Berichtes entsprechend Rechnung getragen werden, ist die konzeptionelle – strukturbildende Arbeit der Kreisjugendpflege.

Im Jahre 2004/2005 hat sich die Kreisjugendpflege in nicht unwesentlichem Maße in den Prozess der Etablierung und Umsetzung des sozialräumlichen Konzeptes in der Jugendhilfe eingebracht und mitgestaltet. Dies gilt sowohl für die Mitgestaltung der Ausschreibungsunterlagen für die 7 neuen Sozialräume sowie die Auswertung der eingereichten Ausschreibungsunterlagen der freien Träger, als auch der umfangreiche Aufbau und die praxisorientierte bedarfsgerechte Gestaltung des Dokumentations- und Berichtswesens in den bestehenden Sozialräumen. Weiterhin gehört hierzu sicherlich die inhaltlich konzeptionelle Diskussion und Information über die Sozialraumprojekte in den verschiedensten Bereichen der offenen oder verbandlichen Jugendarbeit.

Dies mündet eindeutig in der Frage, was hat die Kreisjugendpflege mit der Konzeption und Umsetzung der sozialräumlichen Projekte im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zu tun und warum ist hier eine gleichberechtigte inhaltliche, strukturbildende und konzeptionelle Arbeit aller Beteiligten notwendig?

 

Viele andere Sozialraumprojekte beschränken sich in ihrer praktischen Umsetzung im Wesentlichen auf den Bereich der ambulanten/stationären Jugendhilfe ohne die konkrete Einbeziehung bzw. Einbindung der Jugendarbeit in diesen Prozess. Dies ist im Landkreis Lüneburg anders und folgt einem seit vielen Jahren realisierten Prozess, der die Aufhebung der Versäulung der einzelnen Jugendhilfebereiche und ihrer Beteiligten anstrebt und realisieren möchte, ohne dass dieses Ziel in den letzten Jahren immer wieder deutlich hervorgehoben wurde.

In diesem Zusammenhang sind zwei wesentliche Elemente hervorzuheben. Seit über 10 Jahren ist, wenn auch nicht flächendeckend, ein gut funktionierendes System von Gemeinde- und Samtgemeindejugendpflegen aufgebaut worden. Diesen Aufbau, ihre inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung und praktische Umsetzung ist immer in Form eines intensiven Dialoges mit den hauptamtlichen Kollegen durch die Kreisjugendpflege begleitet worden. Anders ausgedrückt: Der viel beschworene „Blick über den Tellerrand“ ist immer fester Bestandteil gewesen und die Frage nach den Zielen und den Konzeptionen der offenen Jugendarbeit oder der Gemeinde/Samtgemeindejugendarbeit und ihre Rolle für das Gemeinwesen war immer wieder Gegenstand der fachlichen Diskussion und Auseinandersetzung. Hierbei wurde auch immer wieder intensiv über die Grenzen und Übergänge der jeweiligen Arbeitsbereiche gesprochen und an einer aktiven praktikablen Umsetzung gearbeitet. So wurde z.B. die Frage: Wo enden die Aufgaben und Handlungsebenen der Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit oder der Gemeinde/Samtgemeindejugendpflege im Rahmen ihrer Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, und wo beginnt die Arbeit oder die Interventionsnotwendigkeit der Kollegen im Allgemeinen Sozialdienst, bzw. anderer beratender unterstützender Dienste. Dies wurde schon vor vielen Jahren unter Federführung der Kreisjugendpflege intensiv diskutiert, die jeweils lokalen Zusammenarbeitsstrukturen daraufhin entsprechend analysiert und auf entsprechende, sich an der Praxis orientierende Absprachen hingearbeitet. Somit ist es nicht verwunderlich, dass auf dieser Ebene die Idee der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten Jugendhilfe auch für den oben beschriebenen Bereich der Jugendarbeit ein Thema darstellte und immer wieder intensiv diskutiert wurde.

Dies gilt natürlich auch für die verbandliche Jugendarbeit. Die Rechtsverwirklichung des Subsidiaritätsprinzips für den Bereich der verbandlichen Jugendarbeit im Landkreis Lüneburg hat vor allen Dingen auch dazu beigetragen, dass die Vereine und Verbände sich ihrer Eigenständigkeit durchaus bewusst sind und offensiv zu ihren Zielen und Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit stehen und diese auch umsetzen wollen. Der gemeinwesenerhaltende Charakter von offener und verbandlicher Jugendarbeit in einem Gemeinwesen wird inzwischen deutlich erkannt und auch in der verbandlichen Jugendarbeit wird über eine neue Rolle und über neue Aufgaben und Ziele im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung der Jugendarbeit diskutiert. Diese positiven Entwicklungen wurden flankiert durch die intensive Bildungsdiskussion in der Jugendarbeit und die endgültige Postulierung eines eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrages der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Gesellschaft.

 

Wenn dann auf Samtgemeindeebene die Umgestaltung eines Teils der Jugendhilfe realisiert wird, so muss dies auch Auswirkungen auf die anderen Bereiche der Jugendhilfe/Jugendarbeit haben, und somit ist nicht umsonst das Stichwort „Aufhebung der Versäulung von Jugendhilfeleistungen“ und der Aufbau sinnvoller Synergieeffekte für die Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in einem Sozialraum zum Vertragsgegenstand in den Sozialraumprojekten geworden.

Vor diesem Hintergrund wurde in dem gemeinsamen Zielepapier für das Sozialraumprojekt Dahlenburg als ein Leitziel formuliert:

„Im Rahmen der Rechtsverwirklichung des KJHG und der damit verbundenen Gesamtverantwortung wird die verbandliche und offene Jugendarbeit und die Samtgemeindejugendpflege im Sinne einer professionellen, personenbezogenen sozialen Dienstleistung als integriertes und eigenständiges Element sozialer Leistungen im Sozialraum etabliert.“

Dies zu verwirklichen ist mit Aufgabe der Kreisjugendpflege.

 

Wenn es jedoch darum geht, bestehende Jugendhilfestrukturen miteinander zu vernetzen, Synergieeffekte aufzubauen und eine gemeinsame Identität für die gemeinsame Aufgabe zu entwickeln, dann muss man die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer genau kennen. Aus diesem Grunde hat sich die Jugendpflege in den letzten beiden Jahren sehr intensiv mit den Möglichkeiten der ambulanten Jugendhilfe auseinandergesetzt und versucht durch den gemeinsamen Aufbau eines Berichts- und Dokumentationswesens entsprechende Erkenntnisse zu entwickeln.

 

Die Kreisjugendpflege wird somit ein integraler und mitgestaltender Bestandteil eines neuen lokalen Sozialraummanagements, dass sich als Motor und Controller für ein modernes Servicesystem versteht und dass alle entsprechenden Kräfte und Ressourcen bündelt, motiviert und aktiviert zum Wohle der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in einem Gemeinwesen. Dies bedeutet für die nächsten Jahre – Fortführung und Weiterentwicklung des Begonnenen:

 

Fortführung der inhaltlichen und konzeptionellen Diskussion mit den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften in den Vereinen und Verbänden über die Ziele und Möglichkeiten der Umgestaltung der Jugendhilfe, mit dem Ziel, gemeinsame Win-Win-Situationen zu entwickeln und zu realisieren.

 

Aufbau lokaler Zusammenarbeitsstrukturen mit den Akteuren der Jugendarbeit und der Jugendhilfe, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu entwickeln, Grenzen und Übergänge zwischen den Säulen anhand der vorhandenen Strukturen zu etablieren und zu praktizieren.

 

Unterstützung und Mitgestaltung beim Aufbau von Sozialkonferenzen in allen Samtgemeinden des Landkreises, mit dem Ziel lokale Ressourcen kennen zu lernen, Zusammenarbeitsstrukturen zu entwickeln und prozessbegleitende und unterstützende, auf Synergien ausgerichtete Handlungsbeispiele zu realisieren.

 

Mitgestaltung eines auf Vergleichbarkeit ausgerichteten gemeinsamen Berichts- und Dokumentationswesen für den ambulanten Jugendhilfebereich, mit dem Ziel, mittelfristig die eigenständigen, weiterführenden und strukturunterstützenden Leistungen der Jugendarbeit in dieses System zu integrieren und damit transparent zu machen.

 

Entwicklung und Mitgestaltung gemeinsamer Ziele- und Handlungspapiere für die einzelnen Sozialräume zur Effektivierung und Optimierung des gemeinsamen Handlungsprozesses.

 

Die Verwaltung wird zu einzelnen Schwerpunkten der oben dargestellten Arbeitsfelder ergänzend vortragen und bittet abschließend um zustimmende Kenntnisnahme zu den dargelegten Ergebnissen und Planungen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung