Vorlage - 2005/257
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Anlage/n:
Jahresbericht 2004 - Verwaltungshaushalt
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Jugendpflege zur
Kenntnis und stimmt den dargelegten Planungen zu.
Sachlage:
Dieser Vorlage ist als Anlage eine detaillierte Aufstellung der
im Unterabschnitt 01.4510 im Haushaltsjahr 2004 verwendeten Haushaltsmittel in
Zusammenhang mit den damit verbundenen Förderungen und Aktivitäten der
Kreisjugendpflege beigefügt. Den Rechnungsergebnissen bzw. den einzelnen
Ausgabepositionen aus dem Jahr 2004 sind die Ergebnisse aus dem Jahr 2003
gegenübergestellt. Somit sind wesentliche Veränderungen oder Entwicklungen nachvollziehbar.
In den weiteren Ausführungen zu einzelnen Haushaltsstellen wird weiterhin Bezug
genommen auf Ergebnisse bzw. den aktuellen Sachstand im Haushalt 2005.
Im Rahmen des Produkthaushaltes beziehen sich die folgenden
Angaben auf das Produkt 07.02.20 – Außerschulische Kinder- und Jugendbildung.
Haushaltsstelle 01.4510.2410:
Dies ist die wesentliche Einnahmehaushaltsstelle der
Kreisjugendpflege. Die Einnahmen resultieren aus allen einnahmerelevanten
Tagesveranstaltungen der Kreisjugendpflege.
Der Haushaltsansatz wurde gegenüber dem Haushaltsjahr 2003 von
17.100,00 Euro auf 10.100,00 Euro reduziert. Dies begründet sich aus der
Tatsachse, dass ab dem Jahre 2003 die Kreisjugendpflege keine eigenen
Ferienfreizeiten mehr durchführt und diese Einnahmeposition zukünftig entfällt.
Im Jahre 2004 wurde der Haushaltsansatz erreicht bzw. um rd. 50
% überschritten. Auch im Haushaltsjahr 2005 ist der Einnahmehaushaltsansatz
bereits erreicht und um rd. 25 % überschritten.
Diese Einnahmen lassen sich auch nicht konkreter kalkulieren,
da sich alleine von der Teilnehmerresonanz der Angebote der Kreisjugendpflege
abhängen. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass im Jahre 2004 rd. 1.000
Kinder- und Jugendliche mit ihren Betreuern an den Tagesveranstaltungen teilgenommen
haben. Diese Zahl wird auch im Jahr 2005 erreicht werden.
Die Einnahmen der Haushaltsstelle 01.4510.1710 sind die
Zuweisungen des Landes Niedersachsen für die Durchführung der Grundkurse zur
Ausbildung von Jugendleiter/innen, die die Jugendbildungsstätte in Neetze in
unserem Auftrag durchführt. Auch im Jahre 2004 wurden beide Grundkurse, wie
alle Jahre davor, durch das Land auf Antrag bezuschusst. Aktuell gibt es für
das Jahr 2005 die mündliche Aussage des Landesjugendamtes, dass grundsätzlich
nur noch ein Grundkurs pro Jahr gefördert wird. Dies würde ein Einnahmeverlust
in der Größenordnung von 1.000,00 bis 1.500,00 Euro bedeuten. Genauer ist dies
nicht zu beziffern, da es sich um eine Förderung pro Teilnehmer aus dem
Landkreis Lüneburg handelt und die Teilnehmerzahl pro Grundkurs nicht immer
gleich ist.
Es folgen nun Aussagen zu einigen Ausgabehaushaltsstellen:
Haushaltsstelle 01.4510.7181:
Diese Haushaltsstelle beinhaltet im Wesentlichen die Ausgaben für
Fahrt- und Lagerzuschüsse und die Kostenübernahmen für die Teilnahme an
Ferienfreizeiten.
Die Ausgaben für die Fahrt- und Lagerzuschüsse sind in den
letzten Jahren relativ gleich und liegen im Durchschnitt bei rd. 26.000,00
Euro. Dies war auch in den Jahren 2003 und 2004 der Fall. Auch für das Haushaltsjahr
2005 zeichnet sich keine Veränderung ab. Der Sachstand Ende Oktober 2005 liegt
bei gut 90 Anträgen und einem Kostenvolumen von nicht ganz 23.000,00 Euro.
Diese Ausgabeposition ist zusammenfassend als relativ stabil zu bewerten.
Für den Bereich der Kostenübernahmen ist für das Haushaltsjahr
2004 eine Steigerung zu verzeichnen. Kostenübernahmen heißt, dass der Landkreis
Lüneburg auf Antrag ganz oder anteilig den Teilnehmerbeitrag für die Teilnahme
an einer Ferienfreizeit eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe
übernimmt. Bei der Bewertung der Ausgabesituation muss berücksichtigt werden,
dass die Zahl der Antragsteller nicht gleichbedeutend ist mit der Zahl der
geförderten Kinder und Jugendlichen. In nicht unbeträchtlichem Umfang beantragen
Familien Kostenübernahmen für zwei, drei oder vier Kinder dieser Familie. Im
Jahr 2003 wurden insgesamt 58 Anträge gestellt und es wurden 70 Kinder und
Jugendliche bei einem Ausgabevolumen von nicht ganz 16.000,00 Euro gefördert.
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 65 Anträge gestellt, hinter denen
sich 98 Kinder und Jugendliche bei einem Ausgabevolumen von nicht ganz
20.000,00 Euro verbergen.
Diese Zahlen werden im Haushaltsjahr 2005 nicht erreicht
werden. Ende Oktober waren insgesamt 38 Anträge bei einem Kostenvolumen von rd.
16.500,00 Euro für 61 Kinder und Jugendliche bewilligt.
Haushaltsstelle 01.4510.7185:
Die Förderung der ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter/innen in
Form einer jährlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 82,00 Euro sind das
größte Ausgabevolumen dieser Haushaltsstelle.
Die Antragszahlen für diesen Bereich sind in den letzten Jahren
relativ konstant, wie auch die Ergebnisse aus 2003 und 2004 ausweisen. Die
Prognose für das Haushaltsjahr 2005 ist gleich lautend, aber konkrete Aussagen
lassen sich momentan noch nicht treffen, da die entsprechenden Anträge erst im
Oktober über das Rundschreiben der Kreisjugendpflege versandt wurden.
Weiterhin werden aus dieser Haushaltsstelle besondere Projekte
bzw. die jährliche Zuwendung zu den Organisations- und Geschäftskosten des
Kreisjugendringes Lüneburg e.V. finanziert.
Haushaltsstellen 01.4510.7630 und 01.4510.7640:
Diese beiden Haushaltsstellen spiegeln die Ausgaben der
geplanten und durchgeführten Aktivitäten der Jugendpflege für die Bereiche
außerschulische Bildung und Mitarbeiterfortbildung wieder. Dabei handelt es
sich einerseits um die Aktivitäten im Rahmen der Tagesfahrten und
Tagesveranstaltungen, die den Teilnehmern Bildungsanreize und außerschulische
Bildungsinhalte auf der Basis einer abwechslungsreichen Freizeitaktivität
vermitteln sollen. Hierbei darf natürlich auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Andererseits
umfasst der Bereich der Mitarbeiterfortbildung die Seminare und Schulungen, die
zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter/innen geplant und umgesetzt
werden. Beide Bereiche sind somit in Form, Inhalt und Intention
unterschiedlich. Andererseits macht es Sinn, beide Haushaltsstellen gemeinsam
zu bewerten, da hinter diesen Ausgaben die Teilnahme von Kindern und
Jugendlichen oder Jugendgruppenleitern und Jugendgruppenleiterinnen stehen.
Für das Haushaltsjahr 2003 standen in diesem Bereich rd.
52.000,00 Euro zur Verfügung und es wurden insgesamt über 57.000,00 Euro für
entsprechende Aktivitäten aufgewendet. Die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel wurden also sehr gut ausgeschöpft. Dies führte für das
Haushaltsjahr 2004 auch zu der Entscheidung, den Haushaltsansatz im Bereich der
außerschulischen Bildung von 30.200,00 Euro auf 38.000,00 Euro zu erhöhen.
Die dargelegten Rechnungsergebnisse zeichnen für das
Haushaltsjahr 2004 leider ein völlig
anderes Bild.
Während für den Bereich der Mitarbeiterfortbildung die Ausgaben
in 2003 und 2004 relativ konstant bei nicht ganz 12.000,00 Euro geblieben sind,
stellt sich das Bild im Bereich der außerschulischen Bildung
(Tagesveranstaltungen) ganz anders dar.
Im Jahre 2004 hat es einen drastischen Einbruch in der
Teilnehmerfrequenz an den Tagesfahrten in den Sommerferien gegeben. Während
2003 noch fast 2.000 Teilnehmer an diesen Fahrten teilgenommen haben, waren es
2004 nicht einmal 1.000 Teilnehmer. Der Einbruch beträgt somit über 50 %. Im
Rahmen der Angebotsstruktur hat die Kreisjugendpflege kaum Veränderungen
vorgenommen. Dieser Einbruch resultiert somit eindeutig aus der veränderten
Gestaltung der Teilnehmerbeiträge aus Einsparungsgründen. Im Jahre 2003 lag der
Zuschussbedarf des Landkreises Lüneburg pro Teilnehmer/pro Fahrt noch bei rd.
10,00 Euro. Vor dem Hintergrund einer neuen Preisgestaltung betrug der Zuschuss
des Landkreises Lüneburg im Jahre 2004 nur noch rd. 4,00 Euro pro
Teilnehmer/pro Fahrt.
Dies hat zu einem eindeutigen Verdrängungseffekt geführt, was
auch alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kollegen, die regelmäßig die
Tagesfahrten des Landkreises Lüneburg begleiten, bestätigt haben. Gerade für
viele sozial schwache Familien war der neue Teilnehmerbeitrag nicht mehr
finanzierbar und somit wurde hier ein großer traditioneller Teilnehmerkreis aus
den Tagesfahrten ausgeschlossen. Dieses Ergebnis der sicherlich notwendigen
Einsparbemühungen, auch seitens der Kreisjugendpflege, war so jedoch nicht
erwartet worden. Bereits 2005 hat die Kreisjugendpflege versucht diesem Trend
entgegenzuwirken, was jedoch nur teilweise gelang. Der Versuch, den einzelnen
Teilnehmerbeitrag entsprechend gegenüber 2004 zu reduzieren, wurde teilweise
dadurch aufgehoben, dass die Eintrittspreise bei den Tagesveranstaltungen bzw.
die Buspreise im Jahre 2005 entsprechend angestiegen sind. Dies führte dazu,
dass zwar im Jahre 2005 der Teilnehmerkreis bei gut 1.000 Teilnehmern gehalten
werden konnte, aber eine wesentliche Veränderung noch nicht erreicht ist.
Die Kreisjugendpflege geht momentan davon aus, dass es auch
politisch gewollt ist, den früheren Teilnehmerkreis wieder zu erreichen und
damit u.a. seiner Ausgleichfunktion gerecht zu werden.
Für die Haushaltsjahr 2004 und 2005 lässt sich somit
zusammenfassend feststellen, dass entsprechende Einspareffekte seitens der
Kreisjugendpflege erzielt wurden, diese Einsparungen aber im Wesentlichen die
„falsche Zielgruppe“ getroffen haben. Die Kreisjugendpflege bittet auf diesem
Wege für eine entsprechende Zustimmung im Jahre 2006 eine Umkehr dieses
Effektes durch eine entsprechende Preisgestaltung herbeiführen zu dürfen.
Die Organisation, Durchführung und Abwicklung der obigen
Aktivitäten, die sich im dargestellten Sinne haushaltstechnisch niederschlagen
bzw. nachweisbar sind, bilden jedoch nur einen Teil der Aktivitäten oder der
Arbeit der Kreisjugendpflege. Ein anderer wesentlicher Teil, und auch dem soll im
Rahmen dieses Berichtes entsprechend Rechnung getragen werden, ist die
konzeptionelle – strukturbildende Arbeit der Kreisjugendpflege.
Im Jahre 2004/2005 hat sich die Kreisjugendpflege in nicht
unwesentlichem Maße in den Prozess der Etablierung und Umsetzung des
sozialräumlichen Konzeptes in der Jugendhilfe eingebracht und mitgestaltet.
Dies gilt sowohl für die Mitgestaltung der Ausschreibungsunterlagen für die 7
neuen Sozialräume sowie die Auswertung der eingereichten
Ausschreibungsunterlagen der freien Träger, als auch der umfangreiche Aufbau
und die praxisorientierte bedarfsgerechte Gestaltung des Dokumentations- und
Berichtswesens in den bestehenden Sozialräumen. Weiterhin gehört hierzu
sicherlich die inhaltlich konzeptionelle Diskussion und Information über die
Sozialraumprojekte in den verschiedensten Bereichen der offenen oder
verbandlichen Jugendarbeit.
Dies mündet eindeutig in der Frage, was hat die
Kreisjugendpflege mit der Konzeption und Umsetzung der sozialräumlichen
Projekte im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zu tun und
warum ist hier eine gleichberechtigte inhaltliche, strukturbildende und
konzeptionelle Arbeit aller Beteiligten notwendig?
Viele andere Sozialraumprojekte beschränken sich in ihrer
praktischen Umsetzung im Wesentlichen auf den Bereich der
ambulanten/stationären Jugendhilfe ohne die konkrete Einbeziehung bzw.
Einbindung der Jugendarbeit in diesen Prozess. Dies ist im Landkreis Lüneburg
anders und folgt einem seit vielen Jahren realisierten Prozess, der die
Aufhebung der Versäulung der einzelnen Jugendhilfebereiche und ihrer
Beteiligten anstrebt und realisieren möchte, ohne dass dieses Ziel in den
letzten Jahren immer wieder deutlich hervorgehoben wurde.
In diesem Zusammenhang sind zwei wesentliche Elemente
hervorzuheben. Seit über 10 Jahren ist, wenn auch nicht flächendeckend, ein gut
funktionierendes System von Gemeinde- und Samtgemeindejugendpflegen aufgebaut
worden. Diesen Aufbau, ihre inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung und
praktische Umsetzung ist immer in Form eines intensiven Dialoges mit den
hauptamtlichen Kollegen durch die Kreisjugendpflege begleitet worden. Anders
ausgedrückt: Der viel beschworene „Blick über den Tellerrand“ ist immer fester
Bestandteil gewesen und die Frage nach den Zielen und den Konzeptionen der
offenen Jugendarbeit oder der Gemeinde/Samtgemeindejugendarbeit und ihre Rolle
für das Gemeinwesen war immer wieder Gegenstand der fachlichen Diskussion und
Auseinandersetzung. Hierbei wurde auch immer wieder intensiv über die Grenzen
und Übergänge der jeweiligen Arbeitsbereiche gesprochen und an einer aktiven
praktikablen Umsetzung gearbeitet. So wurde z.B. die Frage: Wo enden die
Aufgaben und Handlungsebenen der Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit oder der
Gemeinde/Samtgemeindejugendpflege im Rahmen ihrer Betreuung der ihnen
anvertrauten Kinder und Jugendlichen, und wo beginnt die Arbeit oder die
Interventionsnotwendigkeit der Kollegen im Allgemeinen Sozialdienst, bzw.
anderer beratender unterstützender Dienste. Dies wurde schon vor vielen Jahren
unter Federführung der Kreisjugendpflege intensiv diskutiert, die jeweils
lokalen Zusammenarbeitsstrukturen daraufhin entsprechend analysiert und auf
entsprechende, sich an der Praxis orientierende Absprachen hingearbeitet. Somit
ist es nicht verwunderlich, dass auf dieser Ebene die Idee der sozialräumlichen
Umgestaltung der ambulanten Jugendhilfe auch für den oben beschriebenen Bereich
der Jugendarbeit ein Thema darstellte und immer wieder intensiv diskutiert
wurde.
Dies gilt natürlich auch für die verbandliche Jugendarbeit. Die
Rechtsverwirklichung des Subsidiaritätsprinzips für den Bereich der
verbandlichen Jugendarbeit im Landkreis Lüneburg hat vor allen Dingen auch dazu
beigetragen, dass die Vereine und Verbände sich ihrer Eigenständigkeit durchaus
bewusst sind und offensiv zu ihren Zielen und Aufgaben im Rahmen der
Jugendarbeit stehen und diese auch umsetzen wollen. Der gemeinwesenerhaltende Charakter
von offener und verbandlicher Jugendarbeit in einem Gemeinwesen wird inzwischen
deutlich erkannt und auch in der verbandlichen Jugendarbeit wird über eine neue
Rolle und über neue Aufgaben und Ziele im Rahmen der gesellschaftlichen
Verantwortung der Jugendarbeit diskutiert. Diese positiven Entwicklungen wurden
flankiert durch die intensive Bildungsdiskussion in der Jugendarbeit und die
endgültige Postulierung eines eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrages der
Kinder- und Jugendarbeit in unserer Gesellschaft.
Wenn dann auf Samtgemeindeebene die Umgestaltung eines Teils
der Jugendhilfe realisiert wird, so muss dies auch Auswirkungen auf die anderen
Bereiche der Jugendhilfe/Jugendarbeit haben, und somit ist nicht umsonst das
Stichwort „Aufhebung der Versäulung von Jugendhilfeleistungen“ und der Aufbau sinnvoller
Synergieeffekte für die Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in einem
Sozialraum zum Vertragsgegenstand in den Sozialraumprojekten geworden.
Vor diesem Hintergrund wurde in dem gemeinsamen Zielepapier für
das Sozialraumprojekt Dahlenburg als ein Leitziel formuliert:
„Im Rahmen der Rechtsverwirklichung des KJHG und der damit
verbundenen Gesamtverantwortung wird die verbandliche und offene Jugendarbeit
und die Samtgemeindejugendpflege im Sinne einer professionellen,
personenbezogenen sozialen Dienstleistung als integriertes und eigenständiges
Element sozialer Leistungen im Sozialraum etabliert.“
Dies zu verwirklichen ist mit Aufgabe der Kreisjugendpflege.
Wenn es jedoch darum geht, bestehende Jugendhilfestrukturen
miteinander zu vernetzen, Synergieeffekte aufzubauen und eine gemeinsame
Identität für die gemeinsame Aufgabe zu entwickeln, dann muss man die
Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer genau
kennen. Aus diesem Grunde hat sich die Jugendpflege in den letzten beiden
Jahren sehr intensiv mit den Möglichkeiten der ambulanten Jugendhilfe
auseinandergesetzt und versucht durch den gemeinsamen Aufbau eines Berichts-
und Dokumentationswesens entsprechende Erkenntnisse zu entwickeln.
Die Kreisjugendpflege wird somit ein integraler und
mitgestaltender Bestandteil eines neuen lokalen Sozialraummanagements, dass
sich als Motor und Controller für ein modernes Servicesystem versteht und dass
alle entsprechenden Kräfte und Ressourcen bündelt, motiviert und aktiviert zum
Wohle der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien in einem Gemeinwesen. Dies
bedeutet für die nächsten Jahre – Fortführung und Weiterentwicklung des
Begonnenen:
Fortführung der inhaltlichen und konzeptionellen Diskussion mit
den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften in den Vereinen und Verbänden
über die Ziele und Möglichkeiten der Umgestaltung der Jugendhilfe, mit dem
Ziel, gemeinsame Win-Win-Situationen zu entwickeln und zu realisieren.
Aufbau lokaler Zusammenarbeitsstrukturen mit den Akteuren der
Jugendarbeit und der Jugendhilfe, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu entwickeln,
Grenzen und Übergänge zwischen den Säulen anhand der vorhandenen Strukturen zu
etablieren und zu praktizieren.
Unterstützung und Mitgestaltung beim Aufbau von Sozialkonferenzen
in allen Samtgemeinden des Landkreises, mit dem Ziel lokale Ressourcen kennen
zu lernen, Zusammenarbeitsstrukturen zu entwickeln und prozessbegleitende und
unterstützende, auf Synergien ausgerichtete Handlungsbeispiele zu realisieren.
Mitgestaltung eines auf Vergleichbarkeit ausgerichteten
gemeinsamen Berichts- und Dokumentationswesen für den ambulanten
Jugendhilfebereich, mit dem Ziel, mittelfristig die eigenständigen,
weiterführenden und strukturunterstützenden Leistungen der Jugendarbeit in dieses
System zu integrieren und damit transparent zu machen.
Entwicklung und Mitgestaltung gemeinsamer Ziele- und
Handlungspapiere für die einzelnen Sozialräume zur Effektivierung und
Optimierung des gemeinsamen Handlungsprozesses.
Die Verwaltung wird zu einzelnen Schwerpunkten der oben
dargestellten Arbeitsfelder ergänzend vortragen und bittet abschließend um
zustimmende Kenntnisnahme zu den dargelegten Ergebnissen und Planungen.