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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/114  

Betreff: Richtlinie zur Sportförderung (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 22.04.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hobro, Yvonne
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
30.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Richtlinie zur Sportförderung_Stand14.03.2022 (Entwurf)  
Anlage 2 - Synopse zur Richtlinie zur Sportförderung_Stand 30.03.2022 (beschlossene Fassung Ausschuss)  
Anlage 3 - Stellungnahme der GB vom 21.04.2022 zur Richtlinie zur Sportförderung  

 

 

Anlage/n:

Entwurf der Richtlinie zur Sportförderung Stand 14.03.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Richtlinie zur Sportförderung_Stand14.03.2022 (Entwurf) (24 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse zur Richtlinie zur Sportförderung_Stand 30.03.2022 (beschlossene Fassung Ausschuss) (311 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Stellungnahme der GB vom 21.04.2022 zur Richtlinie zur Sportförderung (211 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie zur Sportförderung wird rückwirkend zum 01.01.2022 beschlossen.

 

 

Sachlage:

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises Lüneburg ist zuletzt im Jahr 2017 aktualisiert worden. Im letzten Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 17.01.2022 wurde angeregt, die Richtlinie zu aktualisieren.

 

Die Verwaltung hat die Richtlinie überarbeitet, dieser Entwurf ist in der Anlage beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.04.2022:

Die Gleichstellungsbauftragte des Landkreises Lüneburg, Frau Maret Bening, hat Herrn Landrat Böther mit  E-Mail vom 21.04.2022 die unter Anlage 3 hinterlegte Stellungnahme mit der Bitte um Berücksichtigung übersandt.

 

Frau Bening führt ergänzend hierzu aus, dass sie die Stellungnahme unter Berücksichtigung der im Fachausschuss durchgeführten Änderungen und den Zahlen der Mitgliedschaften in den Vereinen des KSB als ein Instrument der Sensibilisierung für das Thema erstellt habe. Sanktionen entstehen daraus nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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