Vorlage - 2005/256
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Anlage/n:
JHA vom 22.11.2005: Antrag feffa e. V.
JHA vom : Schreiben
von feffa e. V. vom 29.06.2006
Sachbericht
von feffa e. V.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das beabsichtigte Vorhaben
von feffa e. V. zur Schaffung eines „Familienservice für Eltern und
Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg“ im Jahre 2006 mit einer Summe von 5.000,00
€ zu fördern.
Beschlussvorschlag vom 14.02.2007 für den Jugendhilfeausschuss
am 23.05.2007:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Familienservice für
Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg im Jahr 2007 letztmalig
mit einem Zuschuss von 5.000,00 € zu fördern.
Sachlage:
Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag (Antrag,
Kurzkonzeption, Kostenplan) stellt feffa e. V. einen Antrag auf eine
Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für die Einrichtung einer
Familienservicestelle für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt
Lüneburg.
Die Verwaltung geht an dieser Stelle nicht näher auf den Inhalt
ein und verweist insoweit auf die Anlagen.
Grundsätzlich wird aus Sicht der Verwaltung die Arbeit einer
solchen Familienservicestelle für sinnvoll gehalten. Insbesondere auch der
Ansatz des Aufbaus einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten
Betreuungslösung wird aus Sicht der Verwaltung begrüßt.
In anderen Bereichen – hier sei auf den Aspekt des
Aufbaus eines Pools an „Kinderfrauen“ für den kurzfristigen Einsatz
zur Betreuung von Kindern hingewiesen – muss darauf geachtet werden, dass
nicht gedoppelte Leistungsstrukturen entstehen. Gerade auch mit der bereits
praktizierten und in Zukunft intensivierten und ausgebauten Zusammenarbeit mit
dem Tagesmütterverein sind schon leistungsfähige Strukturen vorhanden.
Auch der Ansatz, an einer zentralen Stelle für den
nachfragenden Kunden Informationen über Kinderbetreuung zur Verfügung zu
stellen, ist grundsätzlich sinnvoll. Aus Sicht der Verwaltung sind hierbei, um
jederzeit auf ein aktuelles Angebot der Kinderbetreuungsmöglichkeiten
zurückzugreifen, noch verschiedene Absprachen mit den die Betreuung anbietenden
Institutionen zu treffen.
Wie die Verwaltung erfahren konnte, gibt es inzwischen auch
bereits kommerzielle bzw. ohne öffentliche Förderung aufkommende
Familienservicestellen. Ein Vergleich dieser Servicestellen mit dem hier
geplanten Angebot ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht
möglich. Die Verwaltung ist bemüht, aktuelle Informationen im Rahmen der
Sitzung mitzuteilen.
Im Hinblick auf die Landesfinanzierung weist die Verwaltung
auch an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Finanzierung des Landes
auch nur einmalig und kurzfristig erfolgt. Eine Kompensation möglicherweise in
Zukunft dann wegfallender Landesmittel durch kommunale Mittel ist in keinem
Fall möglich. Dies muss und sollte den Antragstellern auch im Fall einer
positiven Entscheidung über den jetzt hier vorliegenden Antrag für die weitere
Planung mitgeteilt werden.
Ergänzende Sachdarstellung vom 14.02.2007 für den
Jugendhilfeausschuss am 23.05.2007:
Dem Verein feffa e. V. als Trägerin des „Familienservice
für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg“ wurde für
das Haushaltsjahr 2006 vorerst einmalig ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00
€ als Anteilsfinanzierung gewährt.
Mit Schreiben vom 29.06.2006 hat feffa e. V. nunmehr auch einen
Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für das Haushaltsjahr
2007 gestellt. Der entsprechende Finanzierungsplan ist dem in der Anlage
beigefügten Schreiben von feffa e. V. zu entnehmen.
Die bisher geleistete Arbeit von feffa e. V. wird im ebenfalls
beigefügten Sachbericht dargestellt. Kernpunkt des Modellprojekts war die
Befragung eines Bedarfs an Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei Lüneburger Unternehmen
und deren Mitarbeitern. Der Familienservice hat darüber hinaus Unternehmen und
Mitarbeiter bei möglichen Lösungen des Kinderbetreuungsproblems beraten.
Bezüglich der Schaffung von qualifizierten Betreuungsangeboten
hat sich feffa e. V. auch an der Finanzierung von Qualifizierungskursen des
Tagesmüttervereins beteiligt.
Der Familienservice soll sowohl Betrieben als auch Mitarbeitern
zur Verfügung stehen, wenn diese sowohl Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch im Weiteren
Betreuungsmöglichkeiten für ältere Menschen innerhalb der Familie suchen. Dem
Modell anderer Familienservices folgend ist diese Serviceleistung entgeltlich
und wird entweder von den Betrieben oder den einzelnen Nachfragern finanziert.
Die derzeitige Förderung des Familienservices erfolgt durch
eine Landesfinanzierung in Verbindung mit EU-Mitteln. Diese Finanzierung läuft
über zwei Jahre. Insoweit empfiehlt die Verwaltung, den entsprechenden Zuschuss
des Landkreises für das Haushaltsjahr 2007 zu gewähren.
Stadt und Landkreis Lüneburg waren sich jedoch einig darin,
dass die Zusage ihrer Mittel sich auf diesen Zwei-Jahres-Förderungs-Zeitraum
begrenzt. Die Stadt Lüneburg hat insoweit folgerichtig bereits eine weitere
Förderung für die Folgejahre nicht mehr in Aussicht gestellt. Um hier auch für
den Träger die nötige Klarheit zu schaffen, sollte der Beschluss des
Landkreises Lüneburg deutlich machen, dass eine Finanzierung über das Jahr 2007
hinaus durch den Landkreis nicht mehr erfolgen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
22.11.2005: Zusätzlicher Aufwand in Höhe von 5.000,00 €
23.05.2007: Aufwand in Höhe von 5.000,00 €