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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/256  

Betreff: Antrag auf Mitfinanzierung eines "Familienservice für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.11.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
23.05.2007 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

JHA vom  22.11.2005:   Antrag feffa e. V.

JHA vom      :            Schreiben von feffa e. V. vom 29.06.2006

                                    Sachbericht von feffa e. V.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das beabsichtigte Vorhaben von feffa e. V. zur Schaffung eines „Familienservice für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg“  im Jahre 2006 mit einer Summe von 5.000,00 € zu fördern.

 

Beschlussvorschlag vom 14.02.2007 für den Jugendhilfeausschuss am 23.05.2007:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Familienservice für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg im Jahr 2007 letztmalig mit einem Zuschuss von 5.000,00 € zu fördern.

 

Sachlage:

Sachlage:

Mit dem in der Anlage beigefügten Antrag (Antrag, Kurzkonzeption, Kostenplan) stellt feffa e. V. einen Antrag auf eine Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000,00 € für die Einrichtung einer Familienservicestelle für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg.

 

Die Verwaltung geht an dieser Stelle nicht näher auf den Inhalt ein und verweist insoweit auf die Anlagen.

 

Grundsätzlich wird aus Sicht der Verwaltung die Arbeit einer solchen Familienservicestelle für sinnvoll gehalten. Insbesondere auch der Ansatz des Aufbaus einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Betreuungslösung wird aus Sicht der Verwaltung begrüßt.

 

In anderen Bereichen – hier sei auf den Aspekt des Aufbaus eines Pools an „Kinderfrauen“ für den kurzfristigen Einsatz zur Betreuung von Kindern hingewiesen – muss darauf geachtet werden, dass nicht gedoppelte Leistungsstrukturen entstehen. Gerade auch mit der bereits praktizierten und in Zukunft intensivierten und ausgebauten Zusammenarbeit mit dem Tagesmütterverein sind schon leistungsfähige Strukturen vorhanden.

 

Auch der Ansatz, an einer zentralen Stelle für den nachfragenden Kunden Informationen über Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich sinnvoll. Aus Sicht der Verwaltung sind hierbei, um jederzeit auf ein aktuelles Angebot der Kinderbetreuungsmöglichkeiten zurückzugreifen, noch verschiedene Absprachen mit den die Betreuung anbietenden Institutionen zu treffen.

 

Wie die Verwaltung erfahren konnte, gibt es inzwischen auch bereits kommerzielle bzw. ohne öffentliche Förderung aufkommende Familienservicestellen. Ein Vergleich dieser Servicestellen mit dem hier geplanten Angebot ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht möglich. Die Verwaltung ist bemüht, aktuelle Informationen im Rahmen der Sitzung mitzuteilen.

 

Im Hinblick auf die Landesfinanzierung weist die Verwaltung auch an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die Finanzierung des Landes auch nur einmalig und kurzfristig erfolgt. Eine Kompensation möglicherweise in Zukunft dann wegfallender Landesmittel durch kommunale Mittel ist in keinem Fall möglich. Dies muss und sollte den Antragstellern auch im Fall einer positiven Entscheidung über den jetzt hier vorliegenden Antrag für die weitere Planung mitgeteilt werden.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 14.02.2007 für den Jugendhilfeausschuss am 23.05.2007:

 

Dem Verein feffa e. V. als Trägerin des „Familienservice für Eltern und Betriebe im Landkreis und in der Stadt Lüneburg“ wurde für das Haushaltsjahr 2006 vorerst einmalig ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € als Anteilsfinanzierung gewährt.

 

Mit Schreiben vom 29.06.2006 hat feffa e. V. nunmehr auch einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für das Haushaltsjahr 2007 gestellt. Der entsprechende Finanzierungsplan ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben von feffa e. V. zu entnehmen.

 

Die bisher geleistete Arbeit von feffa e. V. wird im ebenfalls beigefügten Sachbericht dargestellt. Kernpunkt des Modellprojekts war die Befragung eines Bedarfs an Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei Lüneburger Unternehmen und deren Mitarbeitern. Der Familienservice hat darüber hinaus Unternehmen und Mitarbeiter bei möglichen Lösungen des Kinderbetreuungsproblems beraten.

 

Bezüglich der Schaffung von qualifizierten Betreuungsangeboten hat sich feffa e. V. auch an der Finanzierung von Qualifizierungskursen des Tagesmüttervereins beteiligt.

 

Der Familienservice soll sowohl Betrieben als auch Mitarbeitern zur Verfügung stehen, wenn diese sowohl Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch im Weiteren Betreuungsmöglichkeiten für ältere Menschen innerhalb der Familie suchen. Dem Modell anderer Familienservices folgend ist diese Serviceleistung entgeltlich und wird entweder von den Betrieben oder den einzelnen Nachfragern finanziert.

 

Die derzeitige Förderung des Familienservices erfolgt durch eine Landesfinanzierung in Verbindung mit EU-Mitteln. Diese Finanzierung läuft über zwei Jahre. Insoweit empfiehlt die Verwaltung, den entsprechenden Zuschuss des Landkreises für das Haushaltsjahr 2007 zu gewähren.

 

Stadt und Landkreis Lüneburg waren sich jedoch einig darin, dass die Zusage ihrer Mittel sich auf diesen Zwei-Jahres-Förderungs-Zeitraum begrenzt. Die Stadt Lüneburg hat insoweit folgerichtig bereits eine weitere Förderung für die Folgejahre nicht mehr in Aussicht gestellt. Um hier auch für den Träger die nötige Klarheit zu schaffen, sollte der Beschluss des Landkreises Lüneburg deutlich machen, dass eine Finanzierung über das Jahr 2007 hinaus durch den Landkreis nicht mehr erfolgen wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

22.11.2005: Zusätzlicher Aufwand in Höhe von 5.000,00 €

23.05.2007: Aufwand in Höhe von 5.000,00 €

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