Vorlage - 2022/100
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Sachlage:
Die Verwaltung stellt dem Ausschuss die Aufgaben der Kindertagesstättenfachberatung des Landkreises Lüneburg vor. Der Landkreis Lüneburg als öffentlicher Jugendhilfeträger ist gemäß § 13 Absatz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verpflichtet, eine fachliche Beratung, soweit sie weder durch den Träger noch durch den Verband gewährleistet ist, wahrzunehmen.
Seit dem Kindergartenjahr 2018/19 ist die finanzielle Förderung von Sprachbildung und Sprachförderung in den Kitas ebenfalls gesetzlich verankert. Damit einhergehend wurde bei der vorschulischen Sprachförderung ein Wechsel von der Schule auf den Kindergartenbereich vorgenommen. Die mit der Sprachbildung und Sprachförderung verbundenen zusätzlichen Kosten für Personal, Fortbildung und Fachberatung werden komplett aus Landesmitteln finanziert. Die Erstellung eines regionalen Sprachförderkonzeptes und dessen Umsetzung wurde im Landkreis Lüneburg zuerst in Kooperation mit der VHS Lüneburg vereinbart. Seit 01.08.2020 ist auch die Sprachbildung und Sprachförderung im Rahmen der Fachberatung des Landkreises angesiedelt.
Fachberaterinnen/Fachberater begleiten Menschen, Institutionen und Prozesse. Dies dient der kontinuierlichen qualitativen Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten.
Zielgruppen der Fachberatung sind Träger, Einrichtungsleitungen, pädagogische Fachkräfte und Familien sowie entsprechende Netzwerkpartner.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung der Beitragsfreiheit im Land Niedersachsen für Kinder ab drei Jahren zum 01.08.2018 nochmals verstärkt. Wurden im Jahr 2016 noch 69 Kindertagesstätten durch die Fachberatung betreut, sind dies im Jahr 2021
81 Einrichtungen. Durch diese deutliche Zunahme sind analog die Anzahl an Gruppen, die Kinderzahl sowie das pädagogische Personal ausgeweitet worden. Das Kindertagesstättenwesen ist ein sehr komplexes Arbeitsfeld und der Beratungsbedarf der unterschiedlichen Zielgruppen entsprechend hoch.
Zu den Aufgaben der allgemeinen Fachberatung für Kindertagesstätten gehören:
Beratung aller Zielgruppen zu Fragen des Kindertagesstättenwesens
die Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten
die Initiierung und Begleitung von Arbeits- und Leitungskreisen
die Organisation von Fortbildungen
Kooperation und Vernetzungsarbeit
Projekt-/Richtlinienbetreuung
die Bearbeitung der Bauplattform
die Beratung und Begleitung der Kindertagesstätten in Teamprozessen
Zu den Aufgaben der Fachberatung Sprachbildung und Sprachförderung gehören
die Beratung der Kita-Leitungen und Teams im Bereich der alltagsintegrierten
Sprachbildung und Sprachförderung
die Begleitung der Kitas bei der Konzeptgestaltung
die Organisation eines Austausches der pädagogischen Fachkräfte zum Bereich
alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung
die Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungsangeboten
die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des regionalen Konzepts der Sprachbildung
und Sprachförderung
die Verwaltung der Sprachfördergelder
Aktuell wird seitens der Kindertagesstättenfachberatung eine Orientierungshilfe für ein Hilfe- und Schutzkonzept innerhalb der Einrichtung abgestimmt. Gesetzlich verankert ist dieser Auftrag seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 in den §§ 45 ff und § 79 a SGB VIII. Hierzu finden für alle Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg im April und Mai 2022 vier Fachtage, organisiert durch die Fachberatung, statt.
Die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstättenfachberatung stellen die Aufgaben der Kindertagesstättenfachberatung anhand einer Präsentation vor und stehen für Fragen und ergänzende Informationen zur Verfügung.