Vorlage - 2022/090
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-090 Anlage 7. Fortschreibung Regionales Konzept Januar 2022 (257 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der 7. Fortschreibung des Regionalen Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den Trägern der Kindertagesstätten und Krippen im Landkreis Lüneburg Planungsgespräche über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Regionalen Konzepts zu führen.
Sachlage:
Im § 16 der Verordnung zur Durchführung des Nds. Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) ist die Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geregelt, in der mindestens ein Kind mit Behinderung mit heilpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert wird. Demzufolge wird die Erlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII) nur erteilt, wenn der Träger einer Kindertagesstätte, die Gemeinde, in deren Gebiet die Kindertagesstätte liegt, der örtliche Träger der Jugendhilfe und der örtliche Träger der Eingliederungshilfe eine Vereinbarung über die Einrichtung und konzeptionelle Ausgestaltung der integrativen Gruppen treffen.
Die Träger der Einrichtungen, die betroffenen Gemeinden und die öffentlichen Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe haben über die erforderlichen Maßnahmen zur heilpädagogischen Förderung und zur Fortbildung der pädagogischen Kräfte eine Vereinbarung zu treffen. Dieses sogenannte "Regionale Konzept" ist regelmäßig fortzuschreiben und zu aktualisieren und im Sinne eines Soll-Ist-Vergleichs zur vorherigen Fortschreibung kontinuierlich zu überprüfen und auf den aktuellen pädagogischen und rechtlichen Stand zu bringen.
Aktuell ist durch das Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege vom 07.07.2021 und der zum 01.08.21 in Kraft getretenen DVO-NKiTaG eine Überarbeitung und Aktualisierung des im Landkreis Lüneburg geltenden Regionalen Konzepts notwendig geworden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung erfüllt die oben angegebenen gesetzlichen Vorgaben sowie die neue Gesetzgebung im Hinblick auf die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung im Landkreis Lüneburg. Durch den Gesetzgeber vorgenommene Änderungen wurden eingearbeitet und eine erste Bewertung der Gesetzesänderungen für die angestrebte inklusive Ausrichtung der Kindertagesstätten, Krippen und Horte im Landkreis Lüneburg vorgenommen.
Der in den letzten Fortschreibungen eingeschlagene Weg bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung wird mit dem vorliegenden Konzept konsequent weitergeführt. Neben einer Bestandsaufnahme und dem Blick auf das Erreichte werden die inhaltlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell formuliert und dokumentiert.
Die vorliegende 7. Fortschreibung wurde in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und im März 2022 mit allen interessierten Akteuren und Netzwerkpartnern aus dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg bewertet und diskutiert.
Frau Mirbach, Fachberatung für Kindertagesstätten im Fachdienst Jugendhilfe und Sport, erläutert die Änderungen anhand einer Präsentation und steht im Rahmen der Ausschusssitzung für Fragen und ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der 7. Fortschreibung zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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