Vorlage - 2022/057
|
|
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Antrag_Förderprogramm.pdf (105 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein „Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung“ aufzusetzen, welches Bürger:innen des Landkreises Lüneburg ermöglicht, auf ihren Grundstücken die Entsiegelung versiegelter (d.h. überbauter oder wasserundurchlässiger) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässige befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung) vorzunehmen. Das Förderprogramm beinhaltet neben einer finanziellen Förderung ein Beratungsangebot sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Umsetzung der zu bewilligenden Vorhaben
Sachlage:
Viele Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze sind rein zweckmäßig gestaltet und vollständig betoniert oder gepflastert. Bei vielen dieser Flächen wäre eine Teilversiegelung (z.B. mit Rastergittersteinen) ausreichend bzw. eine vollständige Entsiegelung denkbar. So könnten dem Boden Wasser und Nährstoffe wieder zugeführt werden und durch Begrünung mit insektenfreundlichen und heimischen Pflanzensorten auch Artenvielfalt und Klimaanpassung gefördert werden.
Stellungnahme der Verwaltung (vom 15.06.2022):
In den Haushalt wurden mit Kreistagbeschluss vom 03.03.2022 für das Förderprogramm Entsiegelung und Begrünung gemäß dem o.g. Antrag (2022/057) 10.000 Euro eingestellt. Der Antrag wurde vorab nicht im Fachausschuss beraten.
Die Erhöhung der Wasseraufnahmefähigkeit von Böden im urbanen als auch ländlichen Raum ist im Sinne der Klimaanpassung für die Starkregen und Hitzevorsorge ein wichtiger Aspekt.
Die hier vorgeschlagene Maßnahme ist jedoch insbesondere im ländlichen Raum nicht zielführend. Sowohl von der Zielgruppe der Privathaushalte als auch von der finanziellen Ausstattung her wird die Einführung eines eigenen Förder- und Beratungsprogramms von der Verwaltung nicht empfohlen.
Mit Fokus auf die privaten Haushalte bietet sich die Ergänzung eines Solar- und Wärmekatasters um ein Gründachkataster an (Zusatzkosten: ungefähr 3.000 €).
Im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Änderung der Niedersächsischen Klimagesetzes wird der Aufbau eines Entsiegelungs-Katasters durch Gemeinden und Samtgemeinden bereits diskutiert.
|