Vorlage - 2022/053
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Die Nds. Landesforsten bewirtschaften mit dem landeseigenen Wald erhebliche Anteile des Waldes im Kreisgebiet eigenverantwortlich. Viele dieser Flächen sind durch Schutzgebiete geschützt, weil sie naturschutzfachlich eine große Bedeutung haben. Während für FFH-Gebiete außerhalb von Landesforsten die Unteren Naturschutzbehörden für die Managementplanung verantwortlich sind, liegt die Zuständigkeit für die Planung im Landeswald bei den Landesforsten selbst. Im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der FFH-Gebiete muss aber bei der Umsetzung der Maßnahmen eine enge Zusammenarbeit zwischen Naturschutz- und Forstverwaltung erfolgen.
Herr Wendt, der Leiter des Forstamtes Sellhorn, wird in der Sitzung über die Naturschutzaktivitäten des Landesforsten auf ihren Flächen berichten.