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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/050  

Betreff: Konzept Öffentlichkeitsarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Beratungsfolge:
Begleitausschuss zur Endlagersuche
03.02.2022 
Sitzung des Begleitausschusses zur Endlagersuche zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Bericht keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mitte 2022 ist das Gutachten zu den potentiellen Endlagerstätten im Landkreis Lüneburg zu erwarten. Mit dem Gutachten wird eine gute Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit vorhanden sein. Das Gutachten wird aus dem Zuwendungsvertrag mit dem Land Niedersachsen finanziert. Die Mittel aus 2021 werden damit verbraucht sein.

 

Ein Anruf beim Niedersächsischen Umweltministerium hat ergeben, dass auch 2022 vom Land eine Förderung der Öffentlichkeitsarbeit zu erwarten ist. Die Gesamtsumme der Förderung bleibt mit 500.000 € gleich. In diesem Jahr wird jedoch eine Förderrichtlinie veröffentlicht. In 2021 wurden die Fördermittel proportional zur Zahl der potentiellen Lagerstätten in einem Landkreis verteilt. Der Landkreis Lüneburg hat auf diesem Wege ca. 26.800 € erhalten. 2022 wird dieses Verfahren voraussichtlich nicht fortgeführt. Die Landkreise werden konkrete Anträge stellen müssen, in denen sie geplante Maßnahmen mit Kosten darstellen. Ein Eigenanteil von 5 % ist zu erwarten.

 

Ideen für Maßnahmen können auch schon frühzeitig an das Land herangetragen werden. Deshalb sollte schon jetzt vorbereitet werden, wie die Öffentlichkeitsarbeit in 2022 gestaltet werden wird. Praktisch werden Maßnahmen nach Vorlage des Gutachtens, also in der zweiten Jahreshälfte 2022 stattfinden können.

 

Begonnen werden sollte mit einer Auftaktveranstaltung mit dem Gutachter. Ein Telefonat mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat ergeben, dass von dort und auch seitens des Umweltministeriums Interesse besteht, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen. Bisher konnten auch die Bundesgesellschaft für Endlagerung und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung für Termine dieser Art gewonnen werden.

 

Die erste Frage ist, ob ein solcher Termin gemeinsam mit den Landkreisen Harburg und Uelzen durchgeführt werden sollte oder nur für den Landkreis Lüneburg. Ein gemeinsamer Termin würde wahrscheinlich eine größere Aufmerksamkeit erzielen.

 

Aus dem Gutachten würde die Internetpräsenz des Landkreises abgeleitet werden. Ob dies mit Hausmitteln oder mit Hilfe einer Agentur umgesetzt werden sollte, re zu diskutieren.

 

Viel spricht für eine Agentur für Öffentlichkeitsarbeit. Digitale Medien und Printmedien sollten einmal so gestaltet werden, dass sie zielgruppengenau eingesetzt werden können. Das ist mit hauseigenen Mitteln nicht gut zu leisten.

 

Dies gilt nicht zuletzt für die Präsenz in sozialen Medien.

 

Materialien für Schulenssen didaktisch passen. Anzustreben ist, das Thema in den Schulen zu platzieren, weil gerade jüngere Menschen betroffen sind. Die Lehrkräfte werden ausgearbeitete Materialien erwarten. Angesichts des schwierigen Themas ist eine fundierte fachliche Grundlage erforderlich.

 

r lokale Informationen wäre ein mobiler Informationsstandtzlich, der ebenfalls von der Agentur gestaltet werden müsste. Zu dem Informationsstand gehören Printmedien, die an Bürgerinnen und Bürger verteilt werden können. Ein so ausgestatteter Informationstand könnte verschiedene Lokalitäten aufsuchen. Dazu gehört auch geschultes Personal, das von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt werden müsste. Zu diesem Zweck müssten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Thema einarbeiten.

 

Zum weiteren Verfahren sollte mittels Pressemitteilungen in den Medien berichtet werden, wenn sich eine besondere Betroffenheit des Landkreises Lüneburg ergibt oder wenn wesentliche Projektfortschritte erzielt werden.

 

Eine digitale Plattform in Form eines Internetblogs wäre sehr aufwendig und derzeit noch nicht erforderlich. Das Verfahren wird erst konkreter, wenn die Standorte für eine übertägige Erkundung bekannt sind.

 

Dies gilt auch für einen Rechtsbeistand.

 

Der Ausschuss sollte diese Optionen beraten. Die Verwaltung würde schon einmal Kosten ermitteln und einen Antrag beim Land Niedersachsen vorbereiten. Das Umweltministerium hat ein Rundschreiben angekündigt, mit dem die kommunale Seite in das Verfahren zur Aufstellung einer Förderrichtlinie einbezogen werden wird. Die Ideen des Ausschusses können bereits in dieses Verfahren einfließen.

 

Erneut stellt sich die Frage der Kooperation mit den Nachbarlandkreisen Uelzen und Harburg. Diese würde sich auf übergeordnete Fragen beziehen. Um Kosten zu reduzieren, könnten einzelne Punkte gemeinsam ausgeschrieben werden.

 

Alle oben genannten Punkte werden nicht zugleich umgesetzt und finanziert werden können. Mit einem guten Antrag ist es aber vielleicht möglich, eine höhere Zuwendung zu erhalten.

 

 

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