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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/028  

Betreff: Anfrage der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 16.01.2022 zum Thema: "Prekäre Beschäftigung an der VHS"
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Graff, MarkusGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
22.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung geändert beschlossen     
Ausschuss für Schule und Bildung
13.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung zur Kenntnis genommen     

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_VHS.pdf  

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Originalantrag
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_VHS.pdf (91 KB)      

 

 

 

 

Sachlage:

 

Definition prekäres Beschäftigungsverhältnis:

Prekäres Beschäftigungsverhältnis ist die Bezeichnung für Arbeitsverhältnisse mit niedrigen Löhnen, die an der Schwelle zu Arbeitslosigkeit und Armut stehen, keine Absicherung durch die Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Schutzrechte aufweisen.

 

 

Begründung:

Viele der Beschäftigten der VHS sind als Honorarkräfte angestellt, für die viele gesetzliche und tarifrechtliche Schutzrechte entfallen, die für festangestellte Arbeitskräfte gelten oder durch Druck der Betriebsräte und Gewerkschaften wirksam gemacht werden können. Sie arbeiten somit in einem nahezu rechtsfreien Raum, der keinerlei Kündigungsschutz, tarifliche Gehaltsregelung, Anspruch auf Urlaub, Personalvertretung, Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Arbeitsschutz, und Regelungen zur Befristung der Arbeitsverträge, usw. vorsieht. Das bedeutet zum Beispiel, dass Honorarkräfte keine Bezahlung bei Urlaub, Feiertagen, Krankheitstagen, keinen Bildungsurlaub, keine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, keine Arbeitslosenversicherung und keine betriebliche Altersvorsorge, usw. erhalten. Die anfallenden Kosten müssen die Honorarkräfte selbst tragen. Das so entstehende prekäre Arbeitsverhältnis wurde vor allem während der Corona-Pandemie noch einmal deutlich, da die Arbeitskräfte ohne jegliche Unterstützung bzw. Ausgleichszahlung aus ihrem Arbeitsverhältnis und somit vorzeitig aus den zuvor abgeschlossenen Verträgen entlassen wurden. 

 

 

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