Vorlage - 2022/025
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_Vivento.pdf (143 KB) |
Sachlage:
Seit über 16 Jahren unterstützt Vivento den öffentlichen Sektor bei Modernisierungsvorhaben hin zu einer kunden- und serviceorientierten Verwaltung.
Als exklusiver Personaldienstleister der Deutschen Telekom AG sind sie hoffentlich in der Lage, uns die Fachkräfte zu vermitteln, die wir für unsere aktuellen und künftigen Herausforderungen benötigen.
Ihr Status als Postnachfolgeunternehmen prädestiniert sie für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und das bundesweit. Sie können Beamtinnen und Beamte der Deutschen Telekom - zunächst zeitlich befristet und mit dem Ziel einer späteren Versetzung – abordnen. So können wir, wenn es darauf ankommt, kurzfristig das benötigte Personal einsetzen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.2022:
Die Möglichkeit über Vivento Personal zu aquirieren ist bekannt. Der Landkreis Lüneburg hat hiervon auch bereits Gebrauch gemacht.
So wurde bereits 2012 eine Person von Vivento im Rahmen der Abordnung gegen Kostenerstattung beim Landkreis Lüneburg eingestellt. Diese Person wurde als Anwendungsbetreuer für den Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld eingestellt. In dem vorliegenden Fall verfügt die Person über die Laufbahnbefähigung für den mittleren Fernmeldedienst. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Runderlass vom 12.06.2014 (Nds. MBl. Nr. 23/2014) erlassen, dass gem. § 43 Abs. 4 NLVO der Fachrichtung Allgemeine Dienste die nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes erworbene Befähigung für eine der folgenden Laufbahnen zuzuordnen ist: Buchstabe g, 3. Alt.: des Post- und Fernmeldedienstes bei der Deutschen Telekom AG (bzw. bei der Deutschen Bundespost).
Im Ergebnis besitzen Personen, die über die o.g. Laufbahnbefähigung verfügen gem. des o.g. Runderlasses die Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals mittlerer Dienst). Eine Versetzung der Personen zum Landkreis Lüneburg ist somit grundsätzlich möglich. In dem o.g. Fall ist eine Versetzung, sobald eine entsprechende Planstelle frei geworden war, mit Wirkung vom 01.08.2020 erfolgt.
Aufgrund des Antrags der Gruppe DIE LINKE/DIE PARTEI wurde am 17.01.2022 erneut Kontakt zu Vivento aufgenommen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Personen im Rahmen der Abordnung und / oder späteren Versetzung (gegen Kostenerstattung) einzustellen. Die Personen verfügen überwiegend über die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst, die ausgeübten Tätigkeiten haben vielfach einen technischen Bezug. Grundsätzlich werden Personen nur zur Verfügung gestellt, wenn diese in einem Radius von 50 km zum potentiellen neuen Dienstherrn wohnen und im Vorfeld ein Veränderungsinteresse bekundet haben. Ein Wechsel erfolgt nur auf freiwilliger Basis.
Um geeignete Stellen für dieses Personal zu finden, hat Vivento die Stellenbörse "Interamt" im Blick und geht bei geeigneten Stellen proaktiv auf wechselwillige Personen zu. Bei Interamt werden auch die Stellen des Landkreises Lüneburg annonciert.
Nach Auskunft von Vivento werden Abordnungen häufig im Rahmen eines bestehenden Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für z.B. die letzten 4 Jahre vor einer Pensionierung gemacht. Die letzte Verbeamtung wurde bei Beschäftigten die Vivento zur Verfügung stellt 1994 vorgenommen.
Sollten vor einer Abordnung bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich sein (z.B. der Angestelltenlehrgang I oder II), ist ein zeitlicher Vorlauf von etwa einem Jahr erforderlich und auch dann erfolgt die Weiterbildung und Abordnung des Personals nur auf freiwilliger Basis und mit dessen Einverständnis.
Das Angebot von Vivento ist sicherlich interessant, kommt aufgrund der Gesamtumstände jedoch nur in Einzelfällen in Betracht. Ungeachtet dessen kann in unregelmäßigen Abständen seitens der Verwaltung immer mal wieder Kontakt zu Vivento bezüglich einer möglichen Personalaquise aufgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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