Vorlage - 2021/519
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Pflichtenbelehrung__40-43NKomVG (31 KB) |
Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Ausschusses von dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.