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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/519  

Betreff: Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Winkelmann, Tobias
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
25.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Pflichtenbelehrung__40-43NKomVG  

 

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pflichtenbelehrung__40-43NKomVG (31 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Ausschusses von dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

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