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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/495  

Betreff: Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2022
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Christian Gebhardt
Federführend:Jugendhilfe und Sport Beteiligt:Kindesschutz, Hilfen zur Erziehung und Sozialraumprojekte (KES)
Bearbeiter/-in: Gebhardt, Christian   
Produkte:15.12. 421-000 Förderung des Sports
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
20.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen     
Kreisausschuss
10.10.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2021-495 Anlage FoerderlisteSeptember2022  
Sportförderung Anträge Gesamt PDF-Dokument

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: 

rderliste September 2022

Sportförderung Anträge Gesamt 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-495 Anlage FoerderlisteSeptember2022 (16 KB)      
Anlage 2 2 Sportförderung Anträge Gesamt (11 KB) PDF-Dokument (69 KB)    

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Im Haushaltsjahr 2022 werden nur Anträge von Vereinen im Rahmen der Sportförderung bewilligt, die einen energetischen Hintergrund haben und dazu dienen, die Ressource Energie oder Wasser einzusparen.
  2. Die in der Sachlage aufgeführten Anträge entsprechen den Kriterien Einsparung von Energie oder Wasser und werden bewilligt. Die Vereine erhalten einen Zuschuss aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds zur Förderung des Sports

 

 

 

 

Sachlage:

r das Haushaltsjahr 2022 stehen Haushaltsmittel des Strukturentwicklungsfonds in Höhe von 100.000,00 Euro für die Förderung des Sports zur Verfügung. Im Kreistag vom 26.08.2022 wurde die Haushaltskürzung des Strukturentwicklungsfonds von 200.000,00 Euro auf 100.000,00 Euro im Nachtragshaushalt beschlossen (Vorlagennummer 2022/210).

Der Verwaltung liegen allerdings rderfähige Anträge in Höhe von knapp 204.000 Euro vor (siehe Anlage), so dass die Mittel nicht ausreichen, um sämtliche Maßnahmen zu bewilligen. Daher wird vorgeschlagen von § 7 der Richtlinie zur Sportförderung Gebrauch zu machen, wonach der Ausschuss über Ausnahmen in der Sportförderung beschließen kann.

Es könnte eine Einengung der Anträge auf Maßnahmen mit energetischen Hintergrund geben, die dazu dienen, Energie oder Wasser einzusparen.

Nach Ansicht der Verwaltung fallen folgende Anträge unter das Kriterium Einsparung von Energie oder Wasser:

  1. Antrag des Tennisclubs Amelinghausen auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 11.000,00 Euro für die Sanierung des Daches auf dem Vereinsheim. Das Dach des Vereinsheimes ist in die Jahre gekommen und muss saniert werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 11.000,00 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des TuS Hohnstorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.666,14 Euro für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte auf dem Sportplatz die Flutlichtanlage auf LED-Strahler umrüsten. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 6.666,14 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des TuS Reppenstedt auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.500,00 Euro für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte auf dem B- und C-Platz des Vereinsgeländes die Flutlichtanlage auf LED-Strahler umrüsten. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.500,00 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des FC Echem auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.700,00 Euro für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte auf dem Sportplatz die Flutlichtanlage auf LED- Strahler umrüsten. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.700,00 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des Reit- und Fahrvereins Scharnebeck auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 50.000,00 Euro für die energetische Sanierung des Reitplatzes. Um den Reitsport in Scharnebeck sowohl zukunftssicher, ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll gestalten zu können, soll die Reitfläche der Reitanlage am Hebewerk mit einem zeitgemäßen Reitbodensystem mit moderner Steuerungstechnik ausgestattet werden. Aktuell wird der Platz mit einer Vielzahl an Arbeits- und Traktorstunden sowie einen enormen Einsatz von Wasser instand gehalten. Im Zuge der Sanierung soll die zu ertüchtigende Fläche mit einer computergesteurten Be- und Entwässerung ausgestattet werden. Ein Unterflur-Drainage-System ermöglicht es, Beregnungswasser einzusparen, Verdunstung, Über- und Unterbewässerung und Sprühverlust zu minimieren bzw. gar nicht entstehen zu lassen. Durch die permante Wasserhaltung, gepaart mit einer Rücklaufzisterne, wird ein stetig gleichbleibender idealer Feuchtigkeitsgrad des Platzes erreicht. Aufkommendes überscssiges Regenwasser wird über das Drainagesystem abgeführt, in der Zisterne aufgefangen und bei Bedarf in den Platz zurückgepumpt. So wird der Wasserverbrauch für die Instalthaltung des Reitplatzes massiv gedrosselt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 25.000,00 Euro für das Jahr 2022 und 25.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren.

 

  1. Antrag  TuS Barskamp auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.400,00 Euro für den Bau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Bewegungs- und Gymnastikraumes am Sportplatz. Durch die zusätzliche Fläche des Bewegungsraumes, die über eine Luft-Wärme-Pumpe beheizt wird, ist auch der Stromverbrauch angestiegen. Durch die eigene Stromerzeugung durch die Photovoltaik-Anlage sollen die monatlichen Stromkosten für Heizung und Warmwasser stark reduziert werden. Zusammen mit der Photovoltaik-Anlage soll für die Luft-Wärme-Pumpe ein Speicher eingebaut werden, der es erlaubt, die am Tag gewonnene Energie zum Heizen am Abend und in der Nacht zu verwenden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.400,00 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des TSV Bardowick auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro für die Sanierung der Beregnungsanlage der Tennisplätze. Der TSV Bardowick verfügt über vier Asche-Tennisplätze. Diese Plätze werden durch eine über 40 Jahre alte Beregnungsanlage bewässert. Aufgrund der veralteten Anlage ist die Beregnung der vier Plätze unregelmäßig und nicht im erforderlichen Maße zu regulieren. Hinsichtlich der Reparaturanfälligkeit und vor allem der Ressourcenschonung von Wasser soll die Bewässerungsanlage grundlegend saniert werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des SV Wendisch Evern e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte auf dem Sportplatz die Flutlichtanlage auf LED-Strahler umrüsten. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 Euro zu gewähren.

 

  1. Antrag des TuS Barendorf auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.979,00 Euro r die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Strahler. Der Verein möchte auf dem Sportplatz die Flutlichtanlage auf LED-Strahler umrüsten. Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.979,00 Euro zu gewähren.

 

Die übrigen bei der Veraltung vorliegenden Anträge können der Anlage entnommen werden. Die Verwaltung steht zur Erläuterung der einzelnen Anträge in der Sitzung bereit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

77.245,14 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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