Vorlage - 2021/457
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Förderung von Nahwärmekonzepten_Richtlinie LK Lg (237 KB) |
Sachlage:
Am 12.7.2021 hat der Kreistag die Ausweitung der Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds für Klimaschutzmaßnahmen im Kreisgebiet beschlossen. Um das Bemühen des Landkreises, auch im Wärmebereich die Energiewende zu realisieren, zu befördern, sollen die Kommunen im Landkreis bei der Erstellung von Nahwärmekonzepten unterstützt werden.
In den wenigsten Kommunen sind die lokal zur Verfügung stehenden Wärmequellen und die jeweiligen Bedarfe bekannt. Da die Wärmeversorgung zukünftig nicht mehr über die Verbrennung fossiler Energieträger erfolgen soll, gilt es vor Ort Alternativen zur bisherigen Wärmeversorgung, lokale Wärmequellen und die energetische Sanierung zu gestalten. Mit dem Auslaufen der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung wird die kommunale Wärmeplanung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und damit zu einem zentralen Bestandteil der kommunalen Planung. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet das, die Thematisierung und Diskussion der Aufgabe Wärmeplanung in den Kommunen, die Wärmeversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu unterstützen und die zur Verfügung stehenden Techniken einer CO2- armen Wärmeversorgung zu befördern.
Erfahrungen mit der ausgelaufenen Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg legen eine Förderung für kommunale Nahwärmekonzepte mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 12.000 € und eine Förderung von begleitender Fachplanung mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 6.000 € nah.
Nahwärmenetze fassen viele Wärmeabnehmer zusammen und konzentrieren die Energieumwandlung in einer Wärmezentrale. Der Aufbau von Nahwärmenetzen ermöglicht niedrige sozialverträgliche CO2-Einsparungskosten, Preisstabilität und lokale Wertschöpfung. Nahwärmenetze bieten die notwendige Infrastruktur, um erneuerbare Energien, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme in großem Maßstab in die Wärmeversorgung zu integrieren.
Wärmekonzepte müssen vor Ort initiiert werden und können Teil eines Klimaschutzkonzeptes oder einer langfristigen Strategie zur Energieversorgung eines Teilgebiets oder des gesamten Ortsgebiets sein. Synergien treten auf bei Baumaßnahmen (Neubau, Straßensanierung, Breitbandausbau) und bei freien Wärmepotentialen von Biogasanlagen.
Für Ortsteile und Quartiere mit mittlerem bis hohem Wärmebedarf sollten in einem ersten Schritt die Wärmebedarfsstruktur, energiewirtschaftliche und weitere Rahmenbedingungen sowie Sanierungsszenarien für eine vergleichende Bewertung sinnvoller Alternativen zusammengetragen werden. Mit einer finanziellen Unterstützung durch den Landkreis werden die Kommunen bei diesen ersten Planungsschritten unterstützt.
Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2021:
Der Richtlinienentwurf wurde verwaltungsseitig konkretisiert in den Punkten Antragfrist, Antragsberechtigung und Umsetzungsfristen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Die Unterstützung der Kommunen beim Aufbau von Nahwärmenetzen ermöglicht CO2-Einsparungen. Nahwärmenetze bieten die notwendige Infrastruktur, um erneuerbare Energien, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme in großem Maßstab in die Wärmeversorgung zu integrieren. |
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