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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/457  

Betreff: Förderung von Nahwärmekonzepten in den Kommunen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 22.12.2021)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Winkelmann, Tobias
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaneutralität 2030
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030 ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Förderung von Nahwärmekonzepten_Richtlinie LK Lg  

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-          rderung von Nahwärmekonzepten_Richtlinie LK Lg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderung von Nahwärmekonzepten_Richtlinie LK Lg (237 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Rechtsamts zur Förderrichtlinie, Kommunen für die Konzepterstellung einen Zuschuss gemäß der Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen bereit im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 12.7.2021 hat der Kreistag die Ausweitung der Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds für Klimaschutzmaßnahmen im Kreisgebiet beschlossen. Um das Bemühen des Landkreises, auch im Wärmebereich die Energiewende zu realisieren, zu befördern, sollen die Kommunen im Landkreis bei der Erstellung von Nahwärmekonzepten unterstützt werden.

In den wenigsten Kommunen sind die lokal zur Verfügung stehenden Wärmequellen und die jeweiligen Bedarfe bekannt. Da die Wärmeversorgung zukünftig nicht mehr über die Verbrennung fossiler Energieträger erfolgen soll, gilt es vor Ort Alternativen zur bisherigen Wärmeversorgung, lokale Wärmequellen und die energetische Sanierung zu gestalten. Mit dem Auslaufen der Nutzung fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung wird die kommunale Wärmeplanung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und damit zu einem zentralen Bestandteil der kommunalen Planung. Für den Landkreis neburg bedeutet das, die Thematisierung und Diskussion der Aufgabe Wärmeplanung in den Kommunen, die Wärmeversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu unterstützen und die zur Verfügung stehenden Techniken einer CO2- armen Wärmeversorgung zu befördern.

Erfahrungen mit der ausgelaufenen Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg legen eine Förderung für kommunale Nahwärmekonzepte mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 12.000 € und eine Förderung von begleitender Fachplanung mit einer Förderquote von 80 % bis maximal 6.000 € nah.

 

Nahwärmenetze fassen viele Wärmeabnehmer zusammen und konzentrieren die Energieumwandlung in einer rmezentrale. Der Aufbau von Nahwärmenetzen ermöglicht niedrige sozialverträgliche CO2-Einsparungskosten, Preisstabilität und lokale Wertschöpfung. Nahwärmenetze bieten die notwendige Infrastruktur, um erneuerbare Energien, rmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme in großem Maßstab in die Wärmeversorgung zu integrieren.

rmekonzepte müssen vor Ort initiiert werden und können Teil eines Klimaschutzkonzeptes oder einer langfristigen Strategie zur Energieversorgung eines Teilgebiets oder des gesamten Ortsgebiets sein. Synergien treten auf bei Baumaßnahmen (Neubau, Straßensanierung, Breitbandausbau) und bei freien Wärmepotentialen von Biogasanlagen.

 

r Ortsteile und Quartiere mit mittlerem bis hohem Wärmebedarf sollten in einem ersten Schritt die Wärmebedarfsstruktur, energiewirtschaftliche und weitere Rahmenbedingungen sowie Sanierungsszenarien für eine vergleichende Bewertung sinnvoller Alternativen zusammengetragen werden. Mit einer finanziellen Unterstützung durch den Landkreis werden die Kommunen bei diesen ersten Planungsschritten unterstützt.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 22.12.2021:

Der Richtlinienentwurf wurde verwaltungsseitig konkretisiert in den Punkten Antragfrist, Antragsberechtigung und Umsetzungsfristen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Unterstützung der Kommunen beim Aufbau von Nahwärmenetzen ermöglicht CO2-Einsparungen. Nahwärmenetze bieten die notwendige Infrastruktur, um erneuerbare Energien, rmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme in großem Maßstab in die Wärmeversorgung zu integrieren.  

 

 

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