Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/229  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.10.2005 (Eingang: 13.10.2005);
Gastkindbetreuung in Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Beteiligt:Jugendhilfe und Sport
Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.10.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
14.11.2005 
Kreistag geändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
14.02.2006 
Jugendhilfeausschuss zurückgezogen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.11.2005:

1.  Der Landkreis Lüneburg ermittelt bis spätestens 31.12.2005 im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung den Bestand an freien Kindertagesstättenplätzen im Landkreis Lüneburg.

2.  Im Einvernehmen mit den Kindertagesstättenträgern wird eine kurzfristige „Gastkindbetreuung“ in den Kindertagesstätten mit freien Plätzen im Landkreis Lüneburg ermöglicht. Dies ist ein Angebot für Kinder, die nicht in Kindertagesstätten, sondern von den Großeltern oder einer Tagesmutter betreut werden. Die Gastkinderbetreuung springt gegen Bezahlung dann ein, wenn die normale Betreuung einmal nicht funktioniert.

3.  Damit die Eltern wissen, in welchen Kindertagesstätten sie ihr Kind kurzfristig anmelden können, ist vom Landkreis Lüneburg eine Servicestelle einzurichten, von der die entsprechenden Adressen telefonisch oder per Homepage zu erhalten sind. Diese Servicestelle, evtl. angelagert bei der Frauenbeauftragten des Landkreises Lüneburg, hat gleichzeitig die Aufgabe, laufend den Bestand an freien Kindertagesstättenplätzen zu aktualisieren und ggf. um weitere Kindertagesstätten aus der Stadt Lüneburg zu erweitern.

Sachlage:

Sachlage:

 

„Viele berufstätige Eltern kennen die Situation: Normalerweise ist das Kind tagsüber bei den Großeltern oder der Tagesmutter gut versorgt. Aber ab und zu kommt etwas dazwischen. Die Betreuungsperson wird krank, muss verreisen oder ist anderweitig verhindert. Manchmal kommt diese Nachricht ganz kurzfristig und Eltern haben nur einen Tag oder gar nur eine Stunde Zeit, die Betreuung ihres Kindes neu zu regeln. Oft bedeutet das Stress. Kann ich auf die Schnelle Urlaub nehmen – trotz des Termindrucks bei der Arbeit? Wen könnte ich bitten, das Kind zu übernehmen? Und wie kommt das Kind wohl mit dieser Notlösung zurecht? Die Gastkinderbetreuung ist dafür da, dass solche Situationen für Kinder und Eltern entspannter gelöst werden können.

 

Die Gastkinderbetreuung ist als Lösung für einzelne Tage gedacht. Für Betreuungen über längere Zeiträume ist die Gastkinderbetreuung nicht die geeignete Form.

 

Familienfreundlichkeit ist ein zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises und gehört daher ins Zentrum unserer Aufmerksamkeit. Damit berufstätige Frauen und Männer Familie und Beruf in Notsituationen der Kinderbetreuung besser miteinander vereinbaren können, brauchen wir auch im Landkreis Lüneburg das Betreuungsangebot der Gastkindbetreuung.“

 

Ergänzende Sachlage vom 09.01.2006:

Nach Kenntnis der Verwaltung praktiziert zurzeit nur eine Kindertagesstätte bzw. eine Gemeinde das durch den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion gewünschte Angebot an Gastkinderbetreuung. Dies ist Ergebnis einer ersten nicht repräsentativen Anfrage in der Arbeitsgruppe Kindertagesstättenwesen, in der Vertreter des Landkreises und der Gemeinden im Landkreis Lüneburg, zusammenarbeiten. Von den anderen Gemeinden wurden erhebliche fachliche und konzeptionelle Bedenken geäußert.

 

Die durch die Gemeinden und Träger von Kindertagesstätten geäußerten Bedenken werden aus fachlicher Sicht von der Verwaltung geteilt.

 

Grundsätzlich geht die Verwaltung von einer Betrachtung der Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen aus. Dies ist auch allgemein anerkannte Sichtweise, die insbesondere im Rahmen der in den letzten Jahren und Monaten geführten Bildungsdiskussion ihre Bestätigung fand.

 

Die Funktion und die Aufgabe der Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen – und der zum Teil hohe personelle und sachliche Aufwand, der von den Trägern in dieser Richtung betrieben wird – kollidieren mit dem Anspruch, gleichzeitig auch hochflexible Betreuungsangebote zu machen und hier im speziellen für Kinder, die nicht regelmäßige Nutzer der Einrichtung sind.

 

Die Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg unterscheiden sich insoweit von speziellen für flexible Betreuung angedachten Angeboten wie zum Beispiel Kaufhaus-Kindergärten (Ikea-Bälle-Bad). Insbesondere für Kinder, die eine Kindertagesstätte nicht regelmäßig besuchen, ist eine stundenweise Aufnahme in diese Einrichtungen mit einem erhöhten personellen Betreuungsbedarf seitens der Einrichtung verbunden. Das „Gastkind“ steht in keinerlei Beziehung und Bindung zu den anderen Kindern der jeweiligen Gruppe oder zu dem Fachpersonal der Einrichtung. Der organisatorische und personelle Aufwand, der für die Betreuung solcher Gastkinder dann erforderlich ist, zieht die Ressource von der regulären Arbeit der Kindertagesstätte ab. Die Kurzfristigkeit der Aufnahme von Gastkindern trägt hier im Übrigen zu einer Unwägbarkeit der Planung von Tagesabläufen bei. Beides beeinträchtigt und behindert den Bildungsauftrag der Einrichtungen.

 

Bei der hier dargestellten Bewertung durch die Verwaltung wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Gastkindern nicht um ehemalige Kinder der Einrichtung handelt. Die Aufnahme von ehemaligen Kindern der Kindertagesstätte ist in der Regel in Form eines Gastbesuchs in den meisten Einrichtungen flexibel möglich. Es bedarf jedoch auch hier einer vorherigen Absprache und Zustimmung der Einrichtung, die diese wiederum vor dem Hintergrund der von ihr geplanten Aktivitäten trifft.

 

Um das Thema auf eine breite Informationsbasis zu stellen, bietet die Verwaltung an, bei den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg Haltungen bzw. Erfahrungen zu dem von der SPD-Fraktion gemachten Vorschlag zu erfragen.

 

Bezüglich der Vermittlung von Betreuungsangeboten und dem Vorschlag, dies ggf. über die Frauenbeauftragte des Landkreises zu gewährleisten, weist die Verwaltung auf die in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung beschlossene Bezuschussung des Familienservices der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft und des ebenfalls beschlossenen Vertrags mit dem Tagesmütterverein hin. Zusätzliche Vermittlungsagenturen sollten aus Sicht der Verwaltung nicht noch etabliert werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung