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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/401  

Betreff: Fortschreibung der Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Krippen- und Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten und Krippen (im Stand der 1. Aktualisierung)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ines Benne
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.10.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses abgelehnt   
Jugendhilfeausschuss
16.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2021-401 Entwurf 2021 Fördergrundsätze  
2021-401 Anlage Entwurf Fördergrundsätze Stand 01-2022  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: 

rdergrundsätze des Landkreises Lüneburg, Entwurf Stand Mai 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-401 Entwurf 2021 Fördergrundsätze (21 KB)      
Anlage 2 2 2021-401 Anlage Entwurf Fördergrundsätze Stand 01-2022 (20 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage beigefügten „rdergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Krippen- und Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten und Krippen“ werden beschlossen.

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 01.03.2022:

Die der Vorlage beigefügten „rdergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Krippen- und Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten und Krippen“ (Stand Januar 2022) werden beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach dem Neuabschluss der Kita-Vereinbarung zum Kindergartenjahr 2020/2021, mit der die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse umgesetzt worden ist, soll nun auch die Förderrichtlinie zur Schaffung neuer Krippen- und Kindergartenplätze neu beschlossen werden.

 

Das Land fördert Kindergartenplätze nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT). Anders als noch im Jahr 2018 angenommen hat das Land keine Förderung pro neu geschaffenem Kindergartenplatz mit der RIT geregelt, sondern den Jugendhilfeträgern Gesamtfördersummen zugeordnet. Der Landkreis hat eine Förderhöchstsumme von insgesamt 446.000 € zugebilligt bekommen.

 

In den ersten Verhandlungen hatte das Land den Jugendhilfeträgern eine Förderung von 10.000 € pro Platz avisiert. Nach der Richtlinie liegt die Höchstförderung bei 7.200 € pro Platz. Da die Förderung pro Platz aber durch die Förderhöchstsumme begrenzt ist, ist die Förderung pro Platz abhängig von der Gesamtzahl der beantragten Plätze. Die Gemeinden des Landkreises mit Ausnahme der Hansestadt haben insgesamt 578 Plätze beantragt. Damit beläuft sich die Förderung pro Platz nur auf 771,62 €. Damit bleibt die Förderung des Landes weit hinter den Annahmen zurück.

 

Die Verwaltung hat mit Vertretern der Gemeinden über die Fortschreibung der Förderrichtlinie verhandelt.
In den Verhandlungen haben die Gemeindevertreter den Standpunkt vertreten, dass der Landkreis die Schaffung von Kita- und Krippenplätzen mit 7.500 € abzüglich gewährter Landesförderung fördern möge. Die Verwaltung hat dem entgegengehalten, dass dies eine zusätzliche Belastung des Haushaltes von gut  1 Million €re. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Förderbetrag bei 5.000 € zu belassen. Das Fördervolumen soll weiterhin bei 1 Million € pro Jahr liegen. Somit können pro Jahr 200 neue Kita- und Krippenplätze geschaffen werden.

 

Darüber hinaus sollen noch 250.000 €r Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die bereits beantragten 578 Plätze können mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach der alten Förderrichtlinie gefördert werden. Die letzten drei Jahre hat kein Abfluss stattgefunden, da alle Gemeinden wegen der avisierten hohen Förderung auf den Erlass der RIT gewartet haben.

 

Im Landkreis sind viele Kindertagesstätten sanierungsbedürftig. Zum Teil ist es nicht wirtschaftlich, diese zu sanieren. Daher ist in die Fortschreibung der Richtlinie die Möglichkeit aufgenommen worden, anstelle einer Sanierung einen Neubau zu errichten und hierfür die Förderung wie für neu errichtete Plätze zu erhalten. Dies setzt allerdings voraus, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ergibt, dass ein Neubau einer Modernisierung vorzuziehen ist.

 

Im Landkreis fehlen Integrationsplätze. Die Fortschreibung will einen Anreiz zur Schaffung von Integrationsplätze schaffen. Mit einer Integrationsgruppe werden nur 15 neue Plätze geschaffen. Der Aufwand im Bau ist allerdings derselbe. Daher soll bei der Förderung von 25 Plätzen ausgegangen werden unabhängig von der tatsächlichen Zahl der geschaffenen Plätze.

 

Aktualisierte Sachlage vom 01.03.2022:

Zum Sachstand der Fortschreibung der Förderungsätze ist im Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2021 berichtet worden.

 

Inzwischen sind die Verhandlungen zwischen Vertretern der Gemeinden und dem Landkreis  abgeschlossen. Eine Einigung konnte dahingehend erzielt werden, dass der Landkreis die Schaffung von Kita- und Krippenplätzen mit 7.200 € abzüglich gewährter Landesförderung fördert und dass das Fördervolumen weiterhin bei 1 Mio. € pro Jahr liegen soll. Dies ermöglicht die rderung von 138 Kita- und Krippenplätzen. Über diese Zahl hinausgehende Anträge werden in das Folgejahr verschoben.

 

Es wurde sich ebenfalls darauf verständigt, die Förderung von Krippenplätzen beizubehalten. Derzeit wird diese allerdings nicht zum Tragen kommen, da die vom Land mögliche Förderung den Betrag des Landkreises überschreitet. Die Abzugsregelung in den Fördergrundsätzen zehrt die Landkreisförderung auf.

 

Die überarbeiteten Fördergrundsätze sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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