Vorlage - 2021/394
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Sachlage:
Der Stellenplan zum Haushaltsjahr 2021 des Landkreises Lüneburg enthält 20,75 Leerstellen (bisherige Bezeichnung "Poolstellen") im Verhältnis zu insgesamt 657,00 Stellen. Dies entspricht einer angenommenen Abwesenheitsquote von 3,15 Prozent.
Bei Leerstellen handelt es sich um Planstellen spezieller Art, die für Beamte und Tarifbeschäftigte gebildet werden, wenn diese z. B. wegen längerer Erkrankungen, Beschäftigungsverboten, Elternzeiten, oder dem Bezug von befristeten Erwerbsminderungsrenten längerfristig ausfallen. Ferner werden auf diesen Stellen beurlaubte Beamte oder Mitarbeitende, die von der bisherigen dienstlichen Tätigkeit freigestellt sind, geführt. Die Einrichtung von Leerstellen erfolgt nur, sofern ein unabweisbares Bedürfnis besteht, die Planstellen in den einzelnen Organisationseinheiten nachzubesetzen.
Derzeit sind alle vorgenannten Leerstellen aus verschiedenen Abwesenheitsgründen besetzt.
Leerstellen sind somit "Auffangstellen" für Beschäftigte, die längerfristig aber nur vorübergehend aus ihrer bisherigen Tätigkeit ausscheiden und deren Planstelle/Stelle wieder durch einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin besetzt werden muss.
Die Einrichtung einer Leerstelle stellt zum einen sicher, dass der bzw. die Beschäftigte zurückkehren kann, auch wenn zu diesem Zeitpunkt weder die ursprüngliche (nachbesetzte) noch eine andere, gleichwertige Planstelle/Stelle frei ist. In diesem Fall wird der bzw. die Beschäftigte so lange aus der Leerstelle besoldet bzw. vergütet, bis die nächste geeignete und seiner/ihrer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe entsprechende Planstelle/Stelle frei wird.
Zum anderen tragen die Leerstellen dazu bei, eine permanente Be- bzw. Überlastung der Vertretungskräfte durch die Ausfallkompensation der langfristig abwesenden Mitarbeitenden zu vermeiden.
In der Regel werden aus diesen Stellen für die Dauer der Abwesenheit keine Dienstbezüge oder Entgelte gezahlt. In Einzelfällen kann die in Anspruch genommene Leerstelle für die Dauer der vorübergehenden Besetzung als eingerichtete Planstelle mit Bezügeaufwand gelten. Dies ist insbesondere bei erkrankten Beamten, die noch nicht befristet in den Ruhestand versetzt wurden, der Fall. Die Bewertung der Leerstellen entspricht hierbei der von dem Mitarbeitenden erreichten Entgeltgruppe/Besoldung.
Das laufende Jahr hat gezeigt, dass die Verwaltung befristete Stellen, die nur der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheitsvertretung dienen, mittlerweile bis zu 4-mal ausschreiben musste. Bei krankheitsbedingten Abwesenheiten ist eine Nachbesetzung nahezu unmöglich. Die dabei entstehenden Vakanzen stellen eine nicht abweisbare Belastung der betroffenen Teams dar. Die Stellen von längerfristig abwesenden Mitarbeitenden sollten aufgrund der Vielzahl der bestehenden Arbeitsrückstände zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und Entlastung der über Monate vertretenden Mitarbeitenden entsprechend der Fürsorgepflicht des Landkreises Lüneburg als Dienstherr und Arbeitgeber unbefristet nachbesetzt werden.
Die Erfahrungen zeigen, dass aufgrund des schon eingesetzten Fachkräftemangels befristet zu besetzende Stellen unattraktiv für die Bewerber und Bewerberinnen sind.
Die neu einzurichtenden Leerstellen werden mit einem KW-Vermerk versehen, da sie an Personen gebunden werden sollen. Nach Rückkehr der Stelleninhaber/-innen der Leerstellen erfolgt, sobald wie möglich, deren Einweisung in eine freie Planstelle/Stelle. Zumeist ist eine Rückkehr der Personen absehbar, sodass sich frühzeitig um eine adäquate Planstelleneinweisung bemüht werden kann. Es handelt sich somit um zeitlich befristete Stellen, die konkret zu besetzen sind, um eine unbefristete Nachbesetzung der freiwerdenden Planstellen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und der Aufgabenerfüllung zu sichern. Durch den KW-Vermerk und die jeweilige Personenbindung werden regelmäßig Leerstellen von Personen, die den Dienst bzw. die Arbeit wieder aufnehmen konnten wegfallen und neue Leerstellen für erneute entsprechende Personalvorfälle geschaffen werden müssen. Die Langfristigkeit der Abwesenheit kann hierbei bei jeder Stellenplanberatung festgestellt werden.
Auf das Anbringen von KW-Vermerken an den neu einzurichtenden Leerstellen, die den Nachwuchskräften vorbehalten sind („Vorbehaltsstellen“) wird hingegen verzichtet.
Diese Planstellen werden eingerichtet für Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende für den Fall, dass diese nicht unmittelbar nach ihrem Abschluss auf freie Planstellen bzw. Stellen eingewiesen werden können. In jedem Jahr beenden in der Verwaltung Nachwuchskräfte ihren Vorbereitungsdienst bzw. ihre Ausbildung.
Die Anzahl der derzeit im Stellenplan eingerichteten Leerstellen reichen, aufgrund stetig steigender Abwesenheits- und Krankheitszeiten trotz wachsender Beschäftigtenzahl, nicht mehr aus. Es wird bezüglich der Personalsituation in der Sitzung vorgetragen.
Die Schaffung weiterer Leerstellen ist notwendig, um personalwirtschaftlich zur Deckung von Vakanzen und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bei der Personalgewinnung flexibel reagieren zu können.