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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/360  

Betreff: Förderverein des Umweltbildungszentrums SCHUBZ e.V., Zuschuss für 2021
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
04.10.2021 
Sitzung des Schulausschusses für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
11.10.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hansestadt wird r 2021 ein weiterer Zuschuss i.H.v. 10.000 € zur Sicherstellung der Arbeit des SchubZ gewährt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß der Vereinbarung hinsichtlich der Trägerschaft und Kostentragung für die Schulbiologiestelle Lüneburg (SchubZ) vom 15.03.1995 sollten der Hansestadt für das Jahr 2021 weitere 10.000 € zur Weiterreichung an das SchubZ gewährt werden.

 

Bis zum 30.06.2021 hat neben Hansestadt und Landkreis auch die Sparkassenstiftung das SchubZ mit einem regelmäßigen Betrag gefördert. Dieser ist nun weggefallen. Die Hansestadt hat daher zusätzlich 10.000 €r Sach- und Personalkosten zur Verfügung gestellt.

 

Laut § 2 der genannten Vereinbarung tragen Hansestadt und Landkreis die notwendigen jährlichen Sach- und Personalkosten jeweils zur Hälfte.

 

Der Betrag des Landkreises sollte daher entsprechend auch um 10.000 € aufgestockt werden. Die Mittel könnten aus der Haushaltsstelle „Allgemeine schulische Aufgaben“ gedeckt werden. Der vorgesehene Betrag für die Förderung des Mensaessens ist bisher nicht abgeflossen auch ist nicht damit zu rechnen, dass noch Mittel abfließen. Durch die Pandemie haben hier keine Aktivitäten stattgefunden.

 

Herr Dr. Corleis, Leiter des SchubZ - Umweltbildungszentrums der Hansestadt Lüneburg, sowie die Herren Scholing und Enkelmann, Verein zur Förderung des Schulbiologie- und Umweltbildungszentrums Lüneburg e.V., haben das Gespräch mit Hansestadt und Landkreis gesucht, um über die Perspektive des SCHUBZ, zu sprechen.

 

In den Gesprächen wurde auch die nicht gesicherte Finanzierung ab 01.07.2021 thematisiert.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass das SchubZ insbesondere auch während der Zeit des schulischen Wechselmodells ein von den Schulen gut genutztes Angebot unter „Corona-Bedingungen“ durchgeführt hat, welches die Bildung für nachhaltige Entwicklung innerhalb der Schulen unterstützt. Die Kinder haben zu verschiedenen Themen ein Stück Normalität erfahren, der Sachkunde- und Biologieunterricht wurde durch die praktische Arbeit des SchubZ aufgewertet und den Kindern im unmittelbaren Umkreis der Schule nahe gebracht.

 

Hinsichtlich der Neuausrichtung des SCHUBZ sollen ab Herbst 2021 weitere Gespräche zwischen dem Förderverein, der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt zunächst zur Sicherstellung der Finanzierung des SchubZ bis zum Jahresende einen Betrag von 10.000 Euro zu bewilligen, wie vom SchubZ mit Schreiben vom 14.08.2020 beantragt (siehe Vorlage 2020/305). Die inhaltliche Beratung über die Neuausrichtung des SchubZ wird zu einem späteren Zeitpunkt geführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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