Vorlage - 2021/355
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Sachlage:
Mit Wirkung zum 01.08.2018 trat eine, mit der Hansestadt Lüneburg abgestimmte, neue Kindertagespflegesatzung in Kraft, wobei die Regelung der Vertretungsregelung noch offenblieb. Zu den Aufgaben des Jugendhilfeträgers nach § 23 SGB VIII Absatz 4 Satz 2 gehört auch die Vermittlung von Vertretungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege. Es handelt sich hierbei um Vertretungen für erkrankte oder verhinderte Tagespflegepersonen.
Dem Jugendhilfeausschuss wurden bereits die Vertretungsvarianten vorgestellt. Die Vertretungsregelungen, die nun zur Umsetzung gelangen sollen, sind rechtlich geprüft und mit den Interessenverbänden der Tagespflegepersonen abgestimmt. Seit Sommer 2021 läuft ein Interessenbekundungsverfahren für Vertretungstagespflegepersonen, um die Modelle nach dem Beschluss zügig umsetzen zu können.
Es handelt sich um Vertretungsregelungen für die Tagespflegepersonen aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie für die Großtagespflegestellen. Die Kosten hierfür werden im Haushalt 2022 eingeplant.
Eine Mitarbeiterin des Familienbüros der Region Lüneburg wird die verschiedenen Vertretungsmodelle vorstellen und steht anschließend zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.