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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/354  

Betreff: Förderung der Kindertagespflege
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.10.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
08.11.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2021-354 Anlage Entwurf Kita-Pflegesatzung ab 1-2022 (Stand 9-2021)  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  Entwurf Satzung Kindertagespflege (Stand 9-2021)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-354 Anlage Entwurf Kita-Pflegesatzung ab 1-2022 (Stand 9-2021) (42 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und der Anpassung der Betreuungszeiten gemäß § 8 der Satzung zu..

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zum 1. August 2018 wurde eine Anpassung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege (Änderung durch die Beitragsfreiheit für den Kindergarten, der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen, Möglichkeit der Weiterqualifizierung) beschlossen. Eine weitere Satzungsänderung erfolgte Mitte 2020 wegen einer Anpassung des § 9 (Ausfallzeiten des Tagespflegekindes), siehe Vorlage 2018/148.

 

Nunmehr ist eine Änderung der Satzung bezüglich der Betreuungszeiten (§ 8) vorzunehmen. Es hat sich gezeigt, dass sich die Bedarfe der Eltern bezüglich der Betreuungszeiten verändert haben, so dass eine Satzungsanpassung notwendig ist.

 

Ab 01.01.2022 richtet sich der Umfang der täglich geförderten Betreuungszeit nach dem durch Nachweise darzulegenden individuellen Bedarf:

       bei Kinder unter einem Jahr ab der ersten Stunde

       bei Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei über 30 Wochenstunden

       in Randbetreuungszeiten nach § 8 Absatz 2 Satz 2 ab der ersten Stunde

 

Ebenso müssen Überschreitungen einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden im Einzelfall begründet und nachgewiesen werden. Die entsprechenden Änderungen sind im beigefügten Entwurf gelb gekennzeichnet.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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