Vorlage - 2021/332
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Sachlage:
Die Corona-Pandemie verlangt der Kreisverwaltung als Infektionsschutzbehörde seit März 2020 viel ab. Auch weiterhin ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung mit den aus der Pandemie resultierenden Herausforderungen beschäftigt sein werden. Die aufgebauten Strukturen und Ressourcen wie z.B. der Krisenstab, die Kontaktnachverfolgung und das Bürgertelefon werden auch weiterhin benötigt.
Bereits im Juli 2020 (Vorlagen-Nr. 2020/213), zum 31.12.2020 (Vorlagen-Nr. 2021/028) und zum 31.03.2021 (Vorlagen-Nr. 2021/134) wurden Zwischenstände der bis dahin angefallenen Personalkosten berichtet. Auch weiterhin sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Organisationseinheiten in unterschiedlichen zeitlichen Umfängen in die Stabsarbeit eingebunden. Sie verrichten die im Rahmen der Stabsarbeit anfallenden Aufgaben unter Zurückstellung ihrer originären Aufgaben.
Die bis zum 30.06.2021 hierfür erfassten Arbeitsstunden belaufen sich auf 28.823,90 Stunden. Das entspricht gerundet 1.344.400,00 Euro seit Beginn der Corona-Pandemie (KGSt-Wert). Nicht mit eingerechnet sind die in den Fachgebieten Personal, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und in den Fachdiensten Gesundheit und Informations- und Kommunikationstechnik geleisteten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten. Erfasst wurden in diesen Organisationseinheiten lediglich die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden. Außerdem wurden im Rahmen dieser Auswertung die Verwaltungsleitung sowie die Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus sind für das zum Zweck der Virusbekämpfung eingerichtete Fachgebiet Corona innerhalb des Fachdienstes Gesundheit im Zeitraum von Juni 2020 bis einschließlich Juni 2021 Personalaufwendungen in Höhe von gerundet 442.600,00 Euro entstanden. Im Fachgebiet Corona sind ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gänzlich für Aufgaben im Rahmen der Virusbekämpfung eingestellt wurden. Zu den Aufgaben gehören z.B. die Kontaktnachverfolgung, das Bürgertelefon für Gesundheitsfragen sowie die Prüfung von Hygienekonzepten.
Für die Übernahme von Tätigkeiten im Auftrag des Landkreises Lüneburg als Infektionsschutzbehörde durch örtliche Ärztinnen und Ärzte sind bis zum 30.06.2021 zusätzlich Aufwendungen in Höhe von gerundet 71.200,00 Euro angefallen.
In Summe entspricht dies Aufwendungen bis einschließlich 30.06.2021 in Höhe von gerundet 1.858.200 Euro.
Der Aufwand wird für die weitere Dauer der Pandemie fortgeschrieben.
In den Monaten März 2020 bis Juni 2020 wurden für 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit angeordnet. Ab 01.07.2020 war für 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit angeordnet. Für den Zeitraum ab 01.01.2021 bis 31.03.2021 waren für 89 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit angeordnet. Ab 01.04.2021 sind für 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit angeordnet. Zum Stand 30.06.2021 war für 84 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit angeordnet.