Vorlage - 2021/153
|
|
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage –Beschlussfassung nicht erforderlich
Beschlussvorschlag vom 18.10.2021:
Zur Sicherstellung der Liquidität des Frauenhauses erfolgt eine Förderung für das Jahr 2021 vorerst in der bisherigen jährlichen Höhe von 27.000,- €.
Sachlage vom 28.04.2021:
Seit mehreren Jahren unterstützt der Landkreis Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein "Frauen helfen Frauen e.V." beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses in der Vergangenheit vertraglich budgetiert. Die aktuell abgeschlossene Fördervereinbarung läuft zum Ende des Jahres aus. Aktuell wird das Frauenhaus Lüneburg jährlich mit 27.000,- € durch den Landkreis unterstützt.
Der Verein "Frauen helfen Frauen e.V." beabsichtigt, eine Förderung für das Frauenhaus über den 31.12.2021 hinaus zu beantragen.
Der Verein plant für das nächste Jahr, ein neues Gebäude für das Frauenhaus zu bauen bzw. zu erwerben, da das Frauenhaus zunehmend aufgrund derzeitiger begrenzter räumlichen Kapazitäten nicht in der Lage ist, Schutz suchenden Frauen eine Unterkunft zu bieten. Es besteht der Projektplan "Neues Gebäude für das Frauenhaus Lüneburg - Ein Frauenschutzzentrum für Lüneburg".
Zu diesem Plan und zum Thema häusliche Gewalt in der Pandemie werden Vertreterinnen des Vereins "Frauen helfen Frauen e. V." in der Ausschusssitzung berichten.
Aktualisierte Sachlage vom 20.09.2021:
Die Verwaltung ist im stetigen Austausch mit dem Verein Frauen helfen Frauen, sowohl in Bezug auf eine weitergehende Förderung bei den jährlichen Betriebskosten des Frauenhauses als auch bei der Co-Finanzierung bei der Errichtung eines Frauenschutzzentrums einschließlich des Neubaus eines neuen Frauenhauses.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch keine aktuellen Zahlen im Zusammenhang der Bedarfe für eine höhere Förderung der Betriebskosten und der Errichtung des Frauenschutzzentrums seitens des Vereins Frauen helfen Frauen vor.
Der Entwurf einer Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, liegt inzwischen vor.
Die Verwaltung und der Verein Frauen helfen Frauen haben sich dahingehend verständigt, dass Frau Lambertz vom Frauenhaus Lüneburg in dieser Ausschusssitzung den aktuellen Planungsstand zur Errichtung des Frauenschutzzentrums und den jeweiligen aktuellen Kalkulationen vorstellt.
Aktualisierte Sachlage vom 18.10.2021:
Frau Lambertz vom Verein Frauen helfen Frauen hat in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.10.2021 ausführlich zum aktuellen Stand der Planung für ein neues Frauenschutzzentrum, was die Errichtung eines neuen Frauenhauses beinhaltet, berichtet. Darüber hinaus wurde vorgetragen, dass der Richtlinienentwurf des Landes für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern vorliegt und danach die Förderung in der bisherigen Höhe in Zukunft für das Frauenhaus Lüneburg nicht ausreichend sei.
Insbesondere beantragt Frau Lambertz
die Erhöhung der jährlichen Pauschale zur Anpassung aktueller Betriebskosten
und angemessener Ausstattung
Investitionskostenzuschuss bzw. -übernahme für das Frauenschutzzentrum
die Überprüfung und erneute Anpassung der Betriebskosten.
Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie des Landes ist der neue Betriebskostenzuschussbedarf zu ermitteln.
Alle Fraktionen waren sich in der Ausschusssitzung am 05.10.2021 dahingehend einig, dass das Frauenhaus sowie das geplante Projekt seitens des Landkreises gefördert werden solle. Die Verwaltung hat bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 bereits Mittel für eine Betriebskostenerhöhung und für einen Projektkostenzuschuss berücksichtigt.
Da sowohl die aktuelle Richtlinie des Landes als auch die Förderungsvereinbarung zwischen dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. und dem Landkreis Lüneburg mit Ablauf des Jahres auslaufen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass zur Sicherstellung der Liquidität des Frauenhauses zumindest die Förderung in der bisherigen jährlichen Höhe von 27.000,- € gewährleistet werden solle. Da der Ausschuss für Soziales und Gesundheit in diesem Jahr nicht mehr tagt, wird die Angelegenheit direkt dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Vorgehensweise wurde seitens der Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 27.000 € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
b) | an Folgekosten: | € |
|
|
| |||
|
|
|
|
|
| |||
c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
|
|
|
| |||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| durch Mittelverschiebung im Budget |
| ||||
|
|
| Begründung: |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| Sonstiges: |
| ||||
|
|
| ||||||
d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
| ||||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| ja |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
| x | nein |
| ||||
|
|
|
|
| ||||
|
|
| klärungsbedürftig |
| ||||
Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
|
|
|
|
|
|
| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
| positive Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
| negative Auswirkungen (Begründung) |
|
|
|
|
|
|
|
| Begründung: |
|