Vorlage - 2020/464
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Sachlage:
Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist, vom Kreistag gewählt.
Laut Beschluss zur Vorlage 2020/336 wechselt die Produktverantwortung für das Produkt 271-000 Volkshochschule vom Finanzmanagement in den Fachdienst Schule und Kultur.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Frau Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis anstelle von Herrn Björn Mennrich für die weitere Dauer der Wahlperiode des Kreistags in die Gesellschafterversammlung und in den Aufsichtsrat der BuK zu berufen.