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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/446  

Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2020, Fahrzeuge der FTZ mit Abbiegeassistenten nachrüsten (im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.04.2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Fraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:10.3. 122-300 Kraftfahrzeugwesen
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
09.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
21.06.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Abbiegeassistent_FTZ_Lüneburg.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Abbiegeassistent_FTZ_Lüneburg.pdf (91 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Kreistagsfraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag für die Sitzung des Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten:

 

Der Landkreis Lüneburg wird beauftragt, folgende Punkte umzusetzen:

 

1) Der Landkreis Lüneburg ermittelt, welche Fahrzeuge in der Kategorie Lastkraftwagen im Bereich der Feuerwehrtechnischen Zentrale noch nicht mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sind.

 

2) Alle unter 1) ermittelten Fahrzeuge, die nicht bis Ende Dezember 2021 ausgemustert werden, sind mit einem Abbiegeassistenten nachzurüsten, so dass ab 2022 sämtliche Fahrzeuge der FTZ mit einem Abbiegeassistenten ausgerüstet sind.

 

3) Die finanziellen Mittel sind für die Nachrüstung zu ermitteln und bereitzustellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Begründung: Abbiegeunfälle sind durch den „toten Winkel“ eine ernst zu nehmende Gefahr für Fußgänger und insbesondere für Radfahrer.

 

Nach ADFC-Angaben schwankte die Zahl der bundesweit erfassten tödlichen Lkw-Abbiegeunfälle in den vergangenen Jahren zwischen 28 (2013) und 38 (2017).

 

In den meisten Fällen gelten LKW-Fahrer als Unfallverursacher. Hier hat der Landkreis auch eine Fürsorgepflicht für das eingesetzte Personal. Abbiegeassistenten, die optische und akustische Warnsignale verwenden, können Leben retten und entlasten die Fahrzeugführer in kritischen Verkehrssituationen.

 

Nach Untersuchungen der Unfallanalyse Berlin sind Verletzungsschwere der ungeschützten Verkehrsteilnehmer bei Unfällen mit rechtsabbiegenden Lkw sehr hoch. In den meisten Fällen sind Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad betroffen. Von diesen Unfällen endeten 56% mit schweren oder tödlichen Verletzungen. Heutige Abbiegeassistenten können warnen. Reagieren Lkw-Fahrern dann optimal und bremsen, würde so gut wie kein Unfall beim Rechtsabbiegen mehr tödlich verlaufen, sind sich Verkehrsexperten sicher.

 

Ein Fahrzeug nachzurüsten koste laut Herstellerangaben zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Aktuell haben fünf bis zehn Prozent aller Lkw in Deutschland einen Abbiegeassistenten.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein „Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ gestartet, wo die Umrüstung befürwortet wird.

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Dossier/Abbiegeassistent/abbiegeassistent.html

 

Partner, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Urkunde des BMVI als offizieller Sicherheitspartner und werden auf der BMVI-Website zur Aktion veröffentlicht.

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/bmvi-aktion-abbiegeassistent-liste-offiziellesicherheitspartner.pdf?__blob=publicationFile

 

Nach aktuellen Plänen der EU sollen ab 2022 für neue Fahrzeuge und ab 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2021:

 

Die Abbiegeassistenzsysteme für die LKW in der FTZ sind bereits im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung beschafft und auch installiert worden. Die Maßnahme wurde vom Bund finanziell gefördert. Der Eigentanteil steht im Rahmen der Feuerschutzsteuermittel im Haushalt bereit.

Die Angelegenheit wird für die Sitzung des Feuerschutzausschusses am 09.06.2021 auf die Tagesordnung genommen, die Verwaltung wird hierzu berichten.

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