Vorlage - 2020/432
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_Maskenpflicht.pdf (87 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Die Verwaltung wird aufgefordert schnellstmöglich folgende Punkte umzusetzen:
1. Es muss sichergestellt werden, dass ein erforderlicher Wechsel des Mund- und Nasenschutzes im
Schulbetrieb - spätestens nach zwei Stunden - durchgeführt wird (siehe Empfehlungen der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).
2. Es muss sichergestellt werden, dass für alle Schülerinnen und Schüler genügend Masken zur
Verfügung stehen.
3. Vorsorglich werden 50.000,00 € für die Anschaffung von Masken in den Nachtragshaushalt 2020
oder Haushalt 2021 eingesetzt. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen beantragen wir die
Anschaffung von Stoffmasken.
Sachlage:
Die Dringlichkeit begründet sich in der hohen Kennzahl zu Corona Neuinfektionen und die Sorge um die Menschen im Landkreis Lüneburg.
Das Tragen einer Mund- und Nasenabdeckung ist zurzeit ab Klasse 5 auch im Unterricht vorgegeben. Die Funktion einer einfachen Maske ist nach ca. zwei Stunden eingeschränkt. Daher ist der Maskenwechsel unbedingt erforderlich.
Dieser Wechsel hat kontrolliert stattzufinden und darf nicht vom Zufall und von den finanziellen
Möglichkeiten der Eltern abhängen. Aus diesem Grunde ist zeitnah zu ermitteln, wieviel Masken benötigt werden, um alle Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen ab Klasse 5 mit Masken zu versorgen und wie ein solcher kontrollierter Maskenwechsel organisiert werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020:
Der NLT hat am 09.11.2020 zum Thema ein Rundschreiben (1756) veröffentlicht. Er hat das Kultusministerium gebeten, in den Rahmenhygieneplan aufzunehmen (wie es bereits bisher der Fall war), dass Masken selbst mitzubringen sind und es nicht Aufgabe des Schulträgers ist, diese zu stellen.
An den kreiseigenen allgemeinbildenden Schulen werden derzeit 7.063 Schüler*innen unterrichtet. Hinzu kommen 2.169 Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen. Die Teilzeitschüler*innen der BBS sind in die Berechnung nicht eingeflossen.
Da nach Auffassung von KTA Graff die insgesamt 9.232 Schüler*innen an den kreiseigenen Schulen alle zwei Stunden die Maske wechseln sollen, wurde ein Bedarf von drei Masken pro Schüler zugrundegelegt. Dieses würde bedeuten, dass
- täglich 27.696 Masken
- wöchentlich 138.480 Masken
- monatlich 599.619 Masken (wöchentliche Anzahl x Faktor 4,33)
benötigt werden. Bei der aktuellen Lage am Markt umfasst eine solche Menge ohne Vorkasse derzeit ein monatliches Kostenvolumen von 89.942,85 € (0,15 € brutto / Stück).
1. Alternativrechnung für alle Schüler*innen an kreiseigenen Schulen inkl. Teilzeitschüler BBS ( 13.381 Schüler*innen)
- täglich 40.143 Masken
- wöchentlich 200.715 Masken
- monatlich 869.096 Masken
- Kosten: 130.364, 40 €
2. Alternativrechnung für alle Schüler*innen im Landkreis Lüneburg (26.664 Schüler*innen)
- täglich 79.992 Masken
- wöchentlich 399.960 Masken
- monatlich 1.731.827 Masken
- Kosten: 259.774, 05 €
Die von KTA Graff avisierten 50.000 € ermöglichen die Beschaffung von etwa 333.330 Masken, die selbst bei der günstigsten Berechnung nicht den Bedarf eines einzigen Monats abdecken würden.