Vorlage - 2020/332
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Jahresabschluss 2017 (1659 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Schlussbericht 2017 des RPA (278 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Stellungnahme zur Prüfungsbemerkung Schulgirokonten.docx (93 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 am 08.08.2018 wie folgt festgestellt:
Jahresüberschuss 2017: 7.140.582,01 Euro
Bilanzsumme am 31.12.2017: 315.861.642,74 Euro
Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wurden bereits am 04.04.2018 und 29.05.2018 im Ausschuss für Finanzen, Personal und innere Angelegenheiten vorgestellt (Vorlage 2018/129) und sind zusammen mit dem Rechenschaftsbericht nochmals als Anlage 1 beigefügt.
Zwischenzeitlich hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg den Jahresabschluss 2017 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung abgegeben werden sollte. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfungsbemerkung ist als Anlage 3 beigefügt.
Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahmen der Verwaltung erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden. Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt. Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Kreistag über den Jahresabschluss, die Zuführung zu Überschussrücklagen und die Entlastung des Landrates. Die Verwaltung empfiehlt, vor Beschlussfassung zunächst die Ergebnisse der kommunalaufsichtlichen Bewertung der Geschehensabläufe im Zusammenhang mit dem Projekt "Arena Lüneburger Land" abzuwarten.