Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/206  

Betreff: Drogenberatungsstelle Lüneburg, Zuschuss für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Naß, Matthias
Federführend:Senioren und Behinderte Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:16.14. 351-705 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 52)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.07.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  ---

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg erhöht den Haushaltansatz für 2021 für den Zuschuss an die Drogenberatungsstelle auf 145.000,00.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach § 1 in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist der Landkreis Lüneburg zuständig für

 

a)      Hilfe für Personen, die eine psychische Krankheit oder eine seelische Behinderung haben oder hatten oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen
 

b)      die Unterbringung von Personen, die im Sinne §1 Nummer 1 krank oder behindert sind

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises Lüneburg. Für Personen, die an einer Suchterkrankung (zum Beispiel Drogen-, Alkohol- Medikamentenmissbrauch) leiden bzw. sich in einer daraus resultierenden Krisensituation befinden (a), wurde die Aufgabenwahrnehmung vom Landkreis Lüneburg auf die Drobs übertragen.

 

Die Unterbringung (b) von Menschen aus dem oben angegebenen Personenkreis wurden der Drobs nicht übertragen.

 

 

 

Grundlage der Aufgabenübertragung ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 15.September 2006 und die sich darauf stützende Leistungsvereinbarung. Der Vertrag wurde unbefristet geschlossen und ist zum
31. Juli eines jeden Jahres zum jeweiligen Jahresende kündbar.

 

Für die Aufgabenwahrnehmung werden zwei Stellen für Sozialpädagog/inn/en und eine Verwaltungskostenpauschale (5.000,00 €) finanziert.

 

Im Haushalt waren dafür bisher 135.000,00 € veranschlagt. Aufgrund von Tarifsteigerung und der Überleitung der Mitarbeiter/innen vom allgemeinen Tarifvertrag in den Vertrag für Sozialarbeiter/innen ist es zu einer Kostensteigerung gekommen, die es notwendig macht, den Haushaltsansatz für 2021 um 10.000,00 € von bisher 135.000,00 € auf 145.000,00 € zu erhöhen. .

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung