Vorlage - 2020/206
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Sachlage:
Nach § 1 in Verbindung mit § 3 Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist der Landkreis Lüneburg zuständig für
a) Hilfe für Personen, die eine psychische Krankheit oder eine seelische Behinderung haben oder hatten oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen
b) die Unterbringung von Personen, die im Sinne §1 Nummer 1 krank oder behindert sind
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises Lüneburg. Für Personen, die an einer Suchterkrankung (zum Beispiel Drogen-, Alkohol- Medikamentenmissbrauch) leiden bzw. sich in einer daraus resultierenden Krisensituation befinden (a), wurde die Aufgabenwahrnehmung vom Landkreis Lüneburg auf die Drobs übertragen.
Die Unterbringung (b) von Menschen aus dem oben angegebenen Personenkreis wurden der Drobs nicht übertragen.
Grundlage der Aufgabenübertragung ist der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 15.September 2006 und die sich darauf stützende Leistungsvereinbarung. Der Vertrag wurde unbefristet geschlossen und ist zum
31. Juli eines jeden Jahres zum jeweiligen Jahresende kündbar.
Für die Aufgabenwahrnehmung werden zwei Stellen für Sozialpädagog/inn/en und eine Verwaltungskostenpauschale (5.000,00 €) finanziert.
Im Haushalt waren dafür bisher 135.000,00 € veranschlagt. Aufgrund von Tarifsteigerung und der Überleitung der Mitarbeiter/innen vom allgemeinen Tarifvertrag in den Vertrag für Sozialarbeiter/innen ist es zu einer Kostensteigerung gekommen, die es notwendig macht, den Haushaltsansatz für 2021 um 10.000,00 € von bisher 135.000,00 € auf 145.000,00 € zu erhöhen. .