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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/141  

Betreff: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2020; Einrichtung eines Corona-Sozialfond
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:SPD Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ehrhardt, Merle
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.05.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2020-05-02_Corona-Sozialfonds.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-05-02_Corona-Sozialfonds.pdf (121 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Landkreis Lüneburg richtet einen Corona-Sozialfonds ein und stellt 100.000 € für Einzelfallhilfen zur Vermeidung und zum Ausgleich besonderer sozialer Härten bereit.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

Die Corona-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung und auf erwerbstätige Menschen. Viele von ihnen erleiden zumindest vorübergehend deutliche Einkommenseinbußen. Der Landkreis Lüneburg richtet deshalb einen Fonds - den Corona-Sozialfonds - ein. Um besondere soziale Härten zu vermeiden, werden 100.000 Euro bereitgestellt. Die Verwaltung legt dem Kreistag eine entsprechende Beschlussvorlage und Deckungsvorschlag im Haushalt 2020 vor.

Der Corona-Sozialfonds ist für Einwohner*innen des gesamten LK Lüneburg gedacht, die als Kurzarbeit*innen, Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen oder Kleinunternehmer*innen (bis zu drei Beschäftigte) oder Arbeitslose während der Corona-Pandemie unmittelbar von einem individuellen Notfall betroffen sind, in dem alle anderen Hilfeleistungen oder Einzelfallhilfen nicht greifen. 

Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Fonds ist, dass bereits alle gesetzlichen Leistungsansprüche ausgeschöpft sind, dass es sich um besondere Härtefälle und atypische Lebenssituationen handelt und dass die Notlage glaubhaft begründet und belegt werden kann. Die Höhe der Unterstützung kann im Einzelfall bis zu 1.500 Euro betragen.

Über die Gewährung der Hilfe wird durch den Fachbereich Soziales des Landkreises Lüneburg entschieden. Im Sozialausschuss soll regelmäßig über die Vergabe berichtet werden.

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