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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/140  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 01.05.2020; Überprüfung des Haushalts im Hinblick auf Einsparmöglichkeiten und zur langzeitigen Verbesserung der Einnahmesituation im Hinblick auf Ausgaben bzw. Projekte ohne Nachhaltigkeit; hier der geplante Bau der Elbebrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.05.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Originalantrag  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (119 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Der Kreistag möge beschließen:

1. Das Projekt „Elbebrücke bei Neu Darchau-Darchau“ wird eingestellt.

 

2. Der Haushalt wird im Hinblick auf Einsparmöglichkeiten und zur langzeitigen Verbesserung der Einnahmesituation überprüft. Dabei sind insbesondere ff. Prüfkriterien anzulegen:

- Nachhaltigkeit

- Ökologische Auswirkungen

- Soziale Auswirkungen

- Kulturelle Auswirkungen

 

3. Zu 2. erstellt die Verwaltung einen Vorschlag zur Beratung im AFP.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage des Antragstellers:

Gerade in einer Krisensituation und einer Zeit der knappen Kassen, die uns alle erwartet, wäre es

unverantwortlich, eine derartige Investitionen für ein Projekt namens Elbbrücke zu tätigen, deren

Kosten von derzeit geschätzten 67 Mio € durch Baukostensteigerungen die Grenze von 100 Mio €

voraussichtlich erreichen könnte. Zudem steht das Kosten-Nutzenverhältnis außerhalb jeden

Maßstabs, der üblicherweise an Bundesfernstraßen und Landesstraßen angelegt wird. Die

Ausgaben für ein solches Projekt würde zu Lasten vieler notwendiger Investitionen und Ausgaben

im Sozialbereich und der Infrastruktur führen und die Handlungsfähigkeit des Landkreises in Frage

stellen. Minister Althusmann taxiert die Folgekosten auf 1,5 bis 2 Prozent der Baukosten, das

wären also 1- 2 Mio € /Jahr, auf die sich der Landkreis langfristig einzustellen hat. Daran ändert

sich auch nichts durch die 75 % -ige Förderung nach dem GVFG durch das Land, das vor den

gleichen haushaltspolitischen Herausforderungen steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der

Landkreis durch die Corona-Krise über Jahre hinweg erhebliche Mindereinnahmen im Rahmen der

Schlüsselzuweisung haben wird. Die Ausgaben des Landkreises werden daneben im

Wesentlichen durch die Kreisumlage finanziert. Es ist daher zu erwarten, dass eine zusätzliche

jährliche Belastung von 1-2 Mio € zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Kreisumlage führen

wird. Dies ist aber unverantwortlich in Zeiten, in denen die Gemeinden in Folge der Corona-Krise

nicht einmal mehr wissen, ob sie überhaupt noch die erforderlichen Finanzmittel zur Erfüllung ihrer

Pflichtaufgaben, geschweige denn ihrer freiwilligen Aufgaben haben werden.

Der zweifellos hohe Symbolwert eines solchen Projekts entbehrt in dieser Zeit jegliche

Rechtfertigung für eine solche Ausgabe.

Wie kann für den Landkreis darüber hinaus ein nachhaltiger Ausweg aus der Corona-Krise

gefunden werden? Neben den Ausstieg aus dem Elbbrückenprojekt stellt sich die Frage, welchen

Beitrag der Landkreis darüber hinaus dazu leisten muss. Ein „weiter so wie bisher“ kann und darf

es nicht gehen kann. Zur bisherigen Klima- und Biodiversitätskrise, der Corona-Krise wird sich ein

eine Finanzkrise von einem ungeheuerlichen Ausmaß entwickeln, die die bisherigen Banken- und

Finanzkrisen erheblich übertreffen werden. Gegenwärtig ist im Kampf gegen das Coronavirus zu

erleben, wie rasend schnell sich die öffentlichen Kassen leeren. Unfassbare Summen werden fast

im Wochenrhythmus wöchentlich zur Rettung der Wirtschaft bereitgestellt.

Daher bedarf es einer Prüfung der im Haushalt geplanten Ausgaben, um sich ein Überblick

darüber zu verschaffen, welche Ausgaben im Investitions- und im Verwaltungshaushalt nicht

nachhaltig sind, also aktuell und künftig zu Lasten des Klimas, der biologischen Vielfalt, der

elementaren Daseinsvorsorge sowie von sozialen und kulturellen Aufgaben erfolgen werden.

Dazu ist es erforderlich den Weg zu finden, weg von den ad-hoc Entscheidungen des

Krisenmanagements hin zu einer gründlichen Beratung über den AFP zu KA und Kreistag.

 

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