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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/139  

Betreff: Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 04.05.2020; Klage gegen Kitagesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Fraktion DIE LINKE
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.05.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Klage_Kitagesetz-signed.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klage_Kitagesetz-signed.pdf (185 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Der Landkreis Lüneburg klagt gegen das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, welches Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf die kostenfreie Betreuung in Kindertageseinrichtungen im Umfang von bis zu 8 Stunden zusichert.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Begründung des Antragstellers:
Die Niedersächsische Verfassung sieht die Übernahme von Kosten durch das Land vor.
Nach Artikel 57 Abs. 2 (Für die durch Vorschriften nach Satz 1 verursachten erheblichen und notwendigen Kosten ist unverzüglich durch Gesetz der entsprechende finanzielle Ausgleich zu regeln.)
Dieser Ausgleich ist bis heute nicht erfolgt. Die Verwaltung stellt zur Anfrage des KTA Graff vom 16.12.2019 (2019/447) fest, dass es im Land Niedersachsen offenbar Kommunen gibt, die durch die Kompensationszahlungen Überschüsse erzielen.
Die Kreisverwaltung leitet aus Art. 57 Abs. 4 (Der finanzielle Ausgleich für Vorschriften nach Satz 1, die vor dem 01. Januar 2006 erlassen worden sind, richtet sich nach dem bisher geltenden Recht; für den Fall einer Aufgabenverlagerung gilt Satz 3 uneingeschränkt, im Übrigen mit der Maßgabe, dass eine Anpassung im Fall der Verringerung der Kosten nicht erfolgt.) ab, dass eine Einzelfallgerechtigkeit nicht verpflichtend erfolgen muss. Hier geht es aber nicht um eine Einzelfallgerechtigkeit. Hier geht es um eine ganze Region, die offenbar durch das Land finanziell abgehängt werden soll. Nach unseren Informationen sind es die Regionen Hannover und Braunschweig, die von der Gesetzeslage profitieren.


Die Verwaltung wird aufgefordert zum nächsten Kreistag die jeweiligen Mehrkosten (durch dieses Gesetz) der Träger im Landkreis Lüneburg zu ermitteln (für 2019, hilfsweise 2018).
 

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