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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/132  

Betreff: Verwendung der Bußgeldeinnahmen für die Überschreitung von Wasserrechten für die Feldberegnungim Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
11.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zurückgezogen     
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmen aus den Bußgeldern für die Überschreitung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Feldberegnung für das Jahr 2018 zweckgebunden für Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu verwenden und hierfür Förderkriterien zu entwickeln.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

Im Jahr 2018 wurden aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und Hitze sehr hohe Wassermengen für die Feldberegnung entnommen. Dabei ist es bei rd. 10% der Entnehmer zu Überschreitungen der erlaubten Mengen – auch im 10-jährigen Jahresmittel – gekommen. Derzeit sind aufgrund dessen gut 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig bzw. wurden diese schon abgeschlossen. Ca. 63.000,- € Bußgelder wurden bereits vereinnahmt. Am Ende wird mit einer Gesamtsumme von über 100.000,- € gerechnet.

 

Der Dachverband Feldberegnung Lüneburg (DFL) regt an, die Einnahmen für Maßnahmen zur mengenmäßigen Stützung des Wasserhaushaltes zu verwenden. Aus Sicht der Verwaltung könnten dies konkret der Bau von Wasserspeichern, der Anschluss weiterer Flächen zur Beregnung aus dem Elbeseitenkanal, Maßnahmen zur Wasserhaltung in der Landschaft sein. Denkbar wäre auch die Förderung sparsamer Beregnungstechnik. Die Durchführung solcher Maßnahmen ist sinnvoll, um den Grundwasserhaushalt zu schonen oder die Grundwasserneubildung zu fördern.

 

Im lfd. Haushaltsjahr könnten die Mittel über eine außerplanmäßige Ausgabe, im Jahr 2021 über einen regulären Haushaltsansatz zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung wäre dann über die Bußgeldeinnahme gewährleistet. In jedem Fall wäre hierüber durch den Kreistag zu entscheiden. Bevor konkrete Förderkriterien und -bedingungen von der Verwaltung erarbeitet werden, ist eine Grundsatzentscheidung über eine zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel zu treffen. Die Verwaltung würde dann im nächsten Schritt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, eine Förderrichtlinie zur Beratung entwerfen und einen Vorschlag zum Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel erarbeiten.

 

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