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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/123  

Betreff: 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
05.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
18.05.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
20200320 Vorlage 2020-123 Anlage 1_Abschlussbericht  
20200120 Vorlage 2020-123 Anlage 2_Salzhausen und Bockelkathen  
20200420 Vorlage 2020-123 Anlage 3_ Bedarfsplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Anlage/n:

Abschlussbericht des Sachverständigengutachtens zur Nachbemessung der Rettungsmittelvorhaltung im Landkreis Lüneburg vom 20.03.2020

Soll-Konzept zur Darstellung der Auswirkungen im Falle der Verlegung der Rettungswachen Salzhausen und Bockelkathen

Entwurf der 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200320 Vorlage 2020-123 Anlage 1_Abschlussbericht (3292 KB)      
Anlage 2 2 20200120 Vorlage 2020-123 Anlage 2_Salzhausen und Bockelkathen (66 KB)      
Anlage 3 3 20200420 Vorlage 2020-123 Anlage 3_ Bedarfsplan (4316 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg wird beschlossen. Sollten sich im Rahmen der Überprüfung der Krankentransportvorhaltung im 4. Quartal 2020 noch Veränderungen ergeben, so sind diese erneut zur Beschlussfassung durch den Kreistag vorzulegen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

Sachlage:

Der öffentliche Rettungsdienst, zu welchem die Notfallrettung sowie auch der qualifizierte Krankentransport gehören, ist gemäß § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) unter anderem den Landkreisen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises zugewiesen. Im Rahmen der Aufgabenerfüllung hat der kommunale Träger den Rettungsdienst in seinem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen, wobei die notwendigen Einrichtungen des Rettungsdienstes über einen sogenannten Rettungsdienstbedarfsplan festzuschreiben sind. Dieser ist in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben (§ 4 NRettDG).

 

Die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes wird durch die Bedarfsverordnung Rettungsdienst (BedarfsVO-RettD) genauer definiert. Danach müssen zunächst die Rettungswachen im Rettungsdienstbereich räumlich so angeordnet werden, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten erreicht werden kann. Weiterhin müssen an den Rettungswachen so viele Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, dass in der Praxis mindestens 95 % aller Notfälle innerhalb der Hilfsfrist bedient werden können.

 

Der Landkreis Lüneburg hat zuletzt im Jahr 2014 seinen Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben, nachdem die Rettungsdienstvorhaltung zuvor im Rahmen einer Organisationsuntersuchung überprüft worden war. Als Folge der Untersuchung wurde die Krankentransportvorhaltung von 224 auf 285 Wochenstunden und die Rettungswagenvorhaltung von 1.128 auf 1.375 Wochenstunden erhöht.

 

Seit dieser letzten Bedarfsplanfortschreibung und Anpassung der Rettungsdienstvorhaltung haben sich jedoch erneut zum Teil deutliche Veränderungen bei den maßgeblichen Parametern ergeben. So nahm die Gesamtzahl der für die Bedarfsbemessung relevanten Rettungsdiensteinsätze von 24.485 im Gutachten 2014 auf 30.941 im Gutachten 2020 zu. Die darin enthaltenen Notfalleinsätze stiegen von 13.272 auf 14.030, bei den Krankentransporten ergab sich eine Steigerung von 12.005 auf 16.911 Einsätze. Die gesetzliche Hilfsfrist von 15 Minuten wurde zuletzt in 93,6 % aller Notfälle eingehalten, womit diese unterhalb des vorgeschriebenen Wertes liegt.

 

Im Rahmen der notwendigen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes hat der Kreisausschuss die Verwaltung mit Beschluss vom 20.11.2017 (Vorlage 2017/332) ermächtigt, erneut eine Organisationsuntersuchung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg durch einen externen Sachverständigen durchführen zu lassen. Mit dieser Organisationsuntersuchung wurde das Büro Forplan Dr. Schmiedel GmbH aus Bonn beauftragt, welches auch schon die Organisationsuntersuchungen in den Jahren 2007 und 2014 zum Rettungsdienst bzw. 2009 zum Notarztdienst durchgeführt hatte. Der Abschlussbericht des Sachverständigen vom 20.03.2020 (Anlage 1) ist dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.       

 

Die Organisationsuntersuchung wurde von einer Lenkungsgruppe begleitet, die mit Vertretern der Verwaltung, der Beauftragten des Rettungsdienstes (ASB und DRK), des Städtischen Klinikums Lüneburg, der Krankenkassen als Kostenträger und des Sachverständigen besetzt war. Im Ergebnis hält der Sachverständige die folgenden grundlegenden Veränderungen im Rettungsdienst des Landkreises Lüneburg für notwendig (vgl. Anlage 1, Seite 53):

 

  • Erhöhung der Notfallvorhaltung in der Hansestadt Lüneburg von 520 auf 564 Wochenstunden  
  • Erhöhung der Notfallvorhaltung in Drögennindorf von 168 auf 176 Wochenstunden
  • Erhöhung der Notfallvorhaltung in Bockelkathen von 239 auf 272 Wochenstunden
  • Insgesamt Erhöhung der Notfallvorhaltung von 1.375 auf 1.460 Wochenstunden
  • Erhöhung der Krankentransportvorhaltung von 285 auf 403 Wochenstunden inklusive Bereitstellung von zwei zusätzlichen Krankentransportfahrzeugen

 

Die Kostenträger haben den erneuten Anstieg der Einsatzzahlen seit der letzten Bedarfsplanfortschreibung zunächst kritisiert und gefordert, einen weiteren Anstieg durch organisatorische Maßnahmen zu stoppen bzw. sogar eine Reduzierung der Einsatzzahlen zu bewirken. Die grundsätzliche Problematik wird seitens der Verwaltung durchaus auch gesehen, allerdings sind die Steuerungsmöglichkeiten zum Teil eher begrenzt. Dennoch wurden mit den Krankenkassen folgende Maßnahmen abgesprochen, die sich zum Teil auch schon in der Umsetzung befinden:

 

  • Gespräche mit dem Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH hinsichtlich einer Veränderung des dortigen Entlassungsmanagements
  • Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung über eine Verzahnung der Notdienstzentrale und der Rettungsleitstelle
  • Gespräche zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Krankentransportunternehmen Veritas Ambulanz Union gGmbH
  • Presseserie zur Vorstellung der unterschiedlichen Systeme im Bereich der ärztlichen und der Notfallversorgung

 

Über die genannten Maßnahmen hinaus haben die Krankenkassen einen weiteren Vorschlag unterbreitet, der am ehesten deutliche Effekte zur Folge könnte. So wurden bereits in anderen Rettungsdienstbereichen sogenannte Tragestuhlfahrzeuge eingeführt, die analog zum Taxi-/Mietwagengewerbe ausschließlich sitzende Transporte durchführen können, allerdings mit dem Unterschied, dass diese Fahrzeuge mit zwei Personen als Besatzung besetzt sind. Somit ist es möglich, sitzende, aber nicht gehfähige Patienten im Tragestuhl zu befördern, was mit einem Taxi/Mietwagen grundsätzlich so nicht möglich ist. Bisher werden für solche Fahrten in der Regel Krankentransportfahrzeuge eingesetzt, die dann für Liegendtransporte nicht zur Verfügung stehen. Das Einsatzaufkommen aller Tragestuhlfahrten im Rettungsdienst lag im Jahr 2019 bei rund 3.200 Fahrten.

 

Die Krankenkassen haben sowohl dem ASB als auch dem DRK ein Vertragsangebot über die Einführung entsprechender Tragestuhlfahrzeuge unterbreitet. Die Hilfsorganisationen prüfen derzeit die Rahmenbedingungen und haben ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, die Idee der Krankenkassen zu unterstützen und kurzfristig zunächst ein Tragestuhlfahrzeug pro Organisation einzusetzen. Realistisch könnten dem Rettungsdienstsystem so mindestens 2.000 Tragestuhlfahrten pro Jahr entzogen werden, was dort zu einer entsprechenden Entlastung führen würde.

 

Neben der Neubemessung der Rettungsmittelvorhaltung hatte der Gutachter auch den Auftrag die Auswirkungen der angedachten Verlegung der Rettungswache Bockelkathen nach Lüdersburg sowie der im Landkreis Harburg geplanten Verlegung der Rettungswache Salzhausen nach Hanstedt-Nindorf zu prüfen. Hierzu hat der Gutachter gesonderte Übersichten erstellt, die der Vorlage als Anlage 2 beigefügt sind. Aus den Übersichten ist zu erkennen, dass sich durch die Verlegung der Rettungswache Salzhausen eine Erhöhung der Vorhaltung im Bereich der Rettungswache Drögennindorf um zusätzliche 16 Wochenstunden ergeben würde. Die Verlegung der Rettungswache Bockelkathen hätte wiederum eine Erhöhung der Vorhaltung im Rettungswachenbereich Lüneburg um vier Wochenstunden zur Folge. Beide Maßnahmen sind für die aktuelle Bedarfsplanfortschreibung noch nicht relevant.              

 

Im Ergebnis hat sich die Verwaltung mit den Krankenkassen letztendlich wie folgt verabredet:

 

  1. Die auf Seite 53 des Abschlussberichtes dargestellten Anpassungen bei der risikoanhängig bemessenen Vorhaltung (Notfallvorhaltung) werden umgesetzt. Dabei werden die acht zusätzlichen Vorhaltstunden im Bereich der Rettungswache Drögennindorf (samstags von 15 - 23 Uhr) dem RTW 4 in Lüneburg zugeschlagen. In dem Zusammenhang besteht Einigung, dass eine Erhöhung der Vorhaltung vor dem 01.01.2021 eher unwahrscheinlich ist und die weiteren Planungen deshalb auf dieses Datum ausgerichtet werden sollen.

 

  1. Die Verlegung der Rettungswache Bockelkathen nach Lüdersburg kann vorangetrieben werden.

 

  1. Die Anpassung der frequenzabhängig bemessenen Vorhaltung (Krankentransportvorhaltung) steht unter dem Vorbehalt, dass die Wirkung der abgesprochenen Maßnahmen zur Reduzierung der Einsatzzahlen vorab noch einmal untersucht wird. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf den Einsatz von sogenannten Tragestuhlfahrzeugen zu legen, die neben dem regulären qualifizierten Krankentransport zum Einsatz kommen und einen gewissen Anteil entsprechender Fahrten übernehmen sollen. Die Hilfsorganisationen sollen insoweit gebeten werden, die Machbarkeit zu prüfen und die Umsetzung mit Nachdruck zu verfolgen. Als weitere Maßnahme kommt auch die stärkere Einbindung der Firma Veritas durch die Rettungsleitstelle in Betracht. 

 

Nach § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) in der Fassung vom 02.10.2007, zuletzt geändert am 16.05.2018, stellt der Träger des Rettungsdienstes einen Plan auf, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (Rettungsdienstbedarfsplan). Der Plan ist regelmäßig fortzuschreiben. Der Landkreis Lüneburg hat erstmals im März 1994 einen Rettungsdienstbedarfsplan auf Grundlage des NRettDG aufgestellt, welcher zuletzt im Oktober 2014 fortgeschrieben wurde.

 

Die jetzt vom Sachverständigen vorgeschlagenen Änderungen müssen, sofern sie denn in dieser Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden. Der Entwurf der 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes (Anlage 3) wurde von der Verwaltung erstellt und sieht eine vollständige Umsetzung der Empfehlungen des Sachverständigen gemäß Abschlussbericht vom 20.03.2020 vor. Die Änderungen im Bereich der Krankentransportvorhaltung stehen jedoch unter dem Vorbehalt einer nochmaligen Überprüfung im 4. Quartal 2020, wodurch sich noch Anpassungen ergeben können.

 

 

 

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