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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/116  

Betreff: Kündigung der Vereinbarung zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb von Familienbüros/Familienservicebüros
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-Richard
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.05.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n:

- keine -

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg geschlossene Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb von Familienbüros/Familienservicebüros wird mit Ablauf des 31.12.2020 gekündigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage:

Seit dem 01.02.2009 arbeiten die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb von Familienbüros/Familienservice-büros zusammen. Die Kooperation stellt sich wie folgt dar:

 

Die vollzeitbeschäftigte Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg wird im Rahmen einer Abordnung mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten der Hansestadt zur Dienstleistung zur Verfügung gestellt und nimmt dort die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für die Hansestadt wahr. Im Gegenzug stellt die Hansestadt Lüneburg sicher, dass die Leitung des Familienbüros mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Tätigkeiten im Interesse des Landkreises Lüneburg ausführt. Exemplarisch sind zu nennen Beratungsleistungen für Organisationen und Einwohnerinnen/Einwohner aus der Fläche des Landkreises, die Sicherstellung der Zusammenarbeit der Familienbüros oder die Stellung notwendiger Förderanträge.

 

 

Die Vereinbarung kann jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30. Juni des Jahres, in dem die Kündigung wirksam werden soll, der anderen Vertragspartei erklärt werden.

 

Aufgrund eines Antrags der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und des daraus resultierenden Beschlusses zum Stellenplan 2020 soll die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg mit der im Stellenplan eingerichteten vollen Stelle Aufgaben des Landkreises Lüneburg wahrnehmen. Die Verwaltung ist aufgefordert, mit der Hansestadt Lüneburg Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass diese Vorgabe zum 01.01.2021 vollzogen werden kann.

 

Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung Kontakt mit der Hansestadt Lüneburg aufgenommen. Dort wird derzeit davon ausgegangen, dass der Landkreis Lüneburg die Vereinbarung innerhalb der Kündigungsfrist bis zum 30.06. zum 31.12.2020 kündigt. Eine Aufgabenteilung bei Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wird nicht mehr gesehen, insoweit wird die Hansestadt Lüneburg dann eine Stelle im notwendigen Umfang ausweisen und besetzen. Auch eine gegenseitige Vertretung der Gleichstellungsbeauftragen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg wird seitens der Hansestadt als nicht möglich angesehen.

 

Verhandlungen für eine neue Vereinbarung zum Thema „Familienbüro“ steht die Hansestadt Lüneburg positiv gegenüber.

 

Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb von Familienbüros/Familienservicebüros zum Ablauf des 31.12.2020 zu kündigen. Verhandlungen über eine weitere Zusammenarbeit im Bereich des Familienbüros sollen davon unabhängig und ergebnisoffen geführt werden.

 

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