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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/105  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000 Euro, die bis zum 30.03.2020 angeboten worden sind
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hauser, SusannAktenzeichen:30.50/30-10.30.17
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Menke, Claudia
Produkte:1. 30 Personalservice
 3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.04.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
18.05.2020 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage zur Vorlage KT am 18.05.2020 PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlage/n:

 

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage KT am 18.05.2020 (59 KB) PDF-Dokument (54 KB)    
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 24.01.2020 bis zum 30.03.2020 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden.

 

 

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