Vorlage - 2020/074
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Anlagen: | |||||
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1 | 2020-074 Anlage Pool-Lösung. (953 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine infrastrukturelle Lösung in Zusammenarbeit mit einer Grund- und einer Oberschule im Landkreis Lüneburg zu erarbeiten und die Ausschreibung und Umsetzung der Poollösung zum Schuljahr 2021/2022 vorzubereiten.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 01.03.2022:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine infrastrukturelle Lösung in Zusammenarbeit mit drei Schulen im Landkreis Lüneburg zu erarbeiten und die Umsetzung der Poollösung zum Schuljahr 2022/2023 vorzubereiten und als Pilotphase von einem Jahr zu starten.
Nach Evaluation der Pilotphase erfolgt eine erneute Vorstellung im Jugendhilfeausschuss..
Sachlage: Der Teilhabe an Bildung kommt eine besondere Bedeutung nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskommission (UN-BRK) zu. Es wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.
Der Landkreis Lüneburg fördert die Teilhabeberechtigung durch Einzelbeauftragungen im Rahmen der Schulassistenzen.
Um dem präventiven Ansatz der sozialräumlichen Arbeit zu folgen, soll hier in der Zusammenarbeit mit Schule ein gemeinsames Angebot vorgehalten werden, welches allen Schülerinnen und Schülern zugute kommt, unabhängig von einer festgestellten Teilhabebeeinträchtigung. So sollen Einzelintegrationen vermieden werden. Die Begleitung durch eine Schulassistenz ermöglicht den Kindern und Jugendlichen zwar einerseits die Teilhabe an Bildungsangeboten, sie betont aber andererseits auch die Besonderheit. Dies widerspricht dem Inklusionsgedanken.
In den letzten Jahren sind die Fallzahlen bundesweit und auch im Landkreis Lüneburg und die damit verbundenen Kosten im Bereich der Schulassistenz (auch Schulbegleitung genannt) deutlich angestiegen.
Kennzeichnet dieses zunächst einen offensichtlichen Bedarf im Rahmen der inklusiven Beschulung, ergeben sich hieraus auch Fragen der Steuerung dieser Leistung der Jugendhilfe in Form einer Eingliederungshilfe. Neben dem ökonomischen Erfordernis bestehen auch Fragen hinsichtlich der konzeptionellen Zusammenarbeit zwischen den Hilfesystemen der öffentlichen Jugendhilfe und des Schulsystems.
Davon ausgehend ist es auch unter der Prämisse der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erforderlich, diesen Bereich strukturell und systematisch weiter zu entwickeln.
Vorgestellt werden die Pool-Lösung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis und die Pool-Lösung als zusätzlich finanziertes infrastrukturelles Angebot.
Herr Brüning und Frau Harneit stellen in der Sitzung die Modelle vor und stehen für Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Aktualisierte Sachlage vom 01.03.2022: Am 02.02.2022 fand ein Gespräch mit den Trägern der Schulbegleitung AINEO, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und der Lebenshilfe, beim Landkreis Lüneburg statt. Die Gesamtlage der Schulbegleitungen wurde erörtert und verschiedene Lösungsmöglichkeiten wurden seitens des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport vorgestellt. Das Interesse, eine Poollösung an verschiedenen Schulen im Landkreis Lüneburg gemeinsam mit einem Träger für jeweils eine Schule zu erarbeiten, war groß. Das Anliegen der Träger war jedoch, alle Träger gleich zu berücksichtigen und den Beschluss abzuändern, dass drei Schulen für die Zusammenarbeit und Umsetzung einer Poollösung infrage kommen.
Es würde sich dann um sogenannte Pilotprojekte handeln, die nach erneuter Vorstellung im Ausschuss und der Erprobung von einem Jahr in die Ausschreibung gehen und für alle anderen Anbieter freigegeben werden. Der Beschluss ist daher abzuändern.
Derzeit bereiten das Jugendamt der Hansestadt, das Jugendamt des Landkreises und beide Eingliederungshilfen von Hansestadt und Landkreis eine Übersicht vor, an welchen Schulen und Klassenstufen die Schulbegleitungen derzeit verortet sind. Gleichzeitig sollen die vorliegenden Anträge eingearbeitet werden. Danach soll eine Auswahl der Schulen erfolgen.
Das nächste Trägergespräch ist für den 22.03.2022 avisiert.
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Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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