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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/136  

Betreff: Zusammenarbeit mit dem Verein für Tagesmütter e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51.122.40.70-6
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.07.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
22.11.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

-drei-

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Tagesmütter e. V. Vertragsverhandlungen zu führen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges System des Aufbaus und der Vermittlung von Tagespflegestellen zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zu erarbeiten.

 

Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem Tagesmütterverein eine Fördersumme für die zurzeit laufende Arbeit in Höhe von 11.000,00 €. Diese Fördersumme wird, sollte es im laufenden Jahr noch zu einem Vertragsabschluss kommen, auf die ggf. zu zahlende Vertragssumme angerechnet.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum 22.11.2005:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt einem Vertragsschluss im Rahmen der vorgestellten verhandelten Eckpunkte bei einem maximalen Finanzvolumen von 15.000,00 € zu. Er beauftragt die Verwaltung, die näheren Vertragsmodalitäten zu fixieren. Der Vertrag sollte mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft gesetzt werden.

 

Sachlage:

Sachlage:

Die Verwaltung geht davon aus, dass auf Grund der jahrelangen Förderung des Tagesmüttervereins die dankenswerte Arbeit dieser Institution allen Ausschussmitgliedern hinlänglich bekannt ist.

 

Bisher wurde der Tagesmütterverein im Rahmen einer Förderung jährlich mit einem Betrag bis zu 11.000,0 € unterstützt. Teilweise wurden auf diesen Betrag aber auch Zuwendungen von Drittmittelgebern angerechnet, so dass auf Grund einer Förderung aus dem Sparkassen-Bereich im Jahr 2004 nur die Hälfte des Zuschusses in Höhe von 5.500,00 € ausgezahlt wurde.

 

Bereits in der letzten Sitzungsvorlage (157/2004) in der Sitzung am 15.09.2004 hat die Verwaltung auf die Bedeutung des Tagesmüttervereins im Hinblick auf das zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Tagesbetreuungsausbaugesetz hingewiesen.

 

Seit 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft. Im Rahmen der Diskussion über dieses Gesetz (siehe die dazu gehörigen Vorlagen) wurde die besondere Bedeutung der Bedarfsdeckung durch Tagesmütter, insbesondere im Alterssegment null bis zwei Jahre hervorgehoben. Die Verwaltung schlägt daher vor, die gegen den Landkreis gerichtete Verpflichtung, Tagesbetreuungsplätze in dem Alterssegment null bis zwei Jahre vorzuhalten bzw. diese auszubauen, über Tagespflegestellen zu gewährleisten. Sie schlägt weiter vor, sich hierzu des in der Vergangenheit bewährten Partners in Form des Tagesmüttervereins zu versichern.

 

Um eine Planungs-, Rechts- und Versorgungssicherheit in diesem Bereich zu bekommen, schlägt die Verwaltung vor, mit dem Tagesmütter e. V. einen Leistungsvertrag zu verhandeln. Dieser Leistungsvertrag sollte die Punkte

 

§         Akquirierung und Qualifizierung von Tagespflegestellen

§         Beratung von laufenden Tagespflegeverhältnissen

§         Vermittlung von Tagespflegestellen

 

beinhalten.

 

Zusammen mit der Stadt Lüneburg haben bereits Vorgespräche mit dem Tagesmütterverein in dieser Richtung stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche wurde auch versucht, die Überlegungen der Koordinierungsstelle „Frau und Wirtschaft“ (feffa) im Hinblick auf einen Familienservice in eine Gesamtkonzeptionierung mit einzubeziehen. Gespräche mit feffa e. V. haben jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klarheit geschaffen, da die entsprechenden Förderanträge von feffa e. V. beim Land Niedersachsen zurzeit noch ohne ein Planungssicherheit gebendes Signal geblieben sind.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, sie zu beauftragen, zusammen mit der Stadt Lüneburg einen Leistungsvertrag mit den oben aufgeführten Inhalten mit dem Tagesmütterverein zu verhandeln und zeitnah dem Fachausschuss vorzulegen. Der Tagesmütterverein und feffa e.V. sind zurzeit dabei, die sich möglicherweise überlappenden Tätigkeitsfelder im Rahmen einer Konzeptionierung bzw. Vorform einer Kooperationsvereinbarung so weit eindeutig zu klären, dass es nicht zu möglichen zukünftigen Doppelfinanzierungen in diesem Bereich kommt.

 

Bis zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Tagesmütterverein schlägt die Verwaltung vor, den bereits für dieses Haushaltsjahr vorgesehenen Förderbetrag in Höhe von 11.000,00 € an den Tagesmütterverein auszuzahlen. Die Auszahlung sollte mit dem Vorbehalt verbunden sein, dass die entsprechende Fördersumme auf das Vertragspaket angerechnet wird, sollte es noch in diesem Jahr zum Abschluss eines Leistungsvertrags kommen.

 

Ergänzender Sachverhalt vom 22.11.2005:

 

Auf der Grundlage der durch den Jugendhilfeausschuss getroffenen Entscheidung wurden die Verhandlungen mit dem Tagesmütterverein im Hinblick auf einen Leistungsvertrag fortgesetzt. Die in der Anlage beigefügte Kostenkalkulation (hier noch in Form eines Zuschussantrags) und die Erläuterungen des Tagesmüttervereins (Anlage zum Haushaltsantrag 2006) geben die bisher verhandelten Eckpunkte in wirtschaftlicher und zum Teil inhaltlicher Hinsicht wieder.

 

Des Weiteren weist die Verwaltung auf die in der Anlage ebenfalls beigefügte Übersicht der Leistung und der damit planerisch gebundenen Arbeitszeit hin.

 

Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis Lüneburg bedeutet das Verhandlungsergebnis eine Mehrbelastung von 4.000,00 € jährlich.

 

Nach Kenntnis der Verwaltung ist die Stadt Lüneburg ebenfalls bereit, sich in der genannten Höhe an der Finanzierung des Tagesmüttervereins zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird zum aktuellen Stand der Verhandlungen in der Sitzung vortragen.

 

 

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