Vorlage - 2005/136
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Anlage/n:
-drei-
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem
Tagesmütter e. V. Vertragsverhandlungen zu führen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges
System des Aufbaus und der Vermittlung von Tagespflegestellen zur Erfüllung der
Ansprüche gemäß dem Tagesbetreuungsausbaugesetz zu erarbeiten.
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt dem Tagesmütterverein eine
Fördersumme für die zurzeit laufende Arbeit in Höhe von 11.000,00 €. Diese
Fördersumme wird, sollte es im laufenden Jahr noch zu einem Vertragsabschluss
kommen, auf die ggf. zu zahlende Vertragssumme angerechnet.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum 22.11.2005:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einem Vertragsschluss im Rahmen
der vorgestellten verhandelten Eckpunkte bei einem maximalen Finanzvolumen von
15.000,00 € zu. Er beauftragt die Verwaltung, die näheren Vertragsmodalitäten
zu fixieren. Der Vertrag sollte mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft gesetzt
werden.
Sachlage:
Die Verwaltung geht davon aus, dass auf Grund der jahrelangen
Förderung des Tagesmüttervereins die dankenswerte Arbeit dieser Institution
allen Ausschussmitgliedern hinlänglich bekannt ist.
Bisher wurde der Tagesmütterverein im Rahmen einer Förderung
jährlich mit einem Betrag bis zu 11.000,0 € unterstützt. Teilweise wurden auf
diesen Betrag aber auch Zuwendungen von Drittmittelgebern angerechnet, so dass
auf Grund einer Förderung aus dem Sparkassen-Bereich im Jahr 2004 nur die
Hälfte des Zuschusses in Höhe von 5.500,00 € ausgezahlt wurde.
Bereits in der letzten Sitzungsvorlage (157/2004) in der
Sitzung am 15.09.2004 hat die Verwaltung auf die Bedeutung des Tagesmüttervereins
im Hinblick auf das zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende
Tagesbetreuungsausbaugesetz hingewiesen.
Seit 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in
Kraft. Im Rahmen der Diskussion über dieses Gesetz (siehe die dazu gehörigen
Vorlagen) wurde die besondere Bedeutung der Bedarfsdeckung durch Tagesmütter,
insbesondere im Alterssegment null bis zwei Jahre hervorgehoben. Die Verwaltung
schlägt daher vor, die gegen den Landkreis gerichtete Verpflichtung,
Tagesbetreuungsplätze in dem Alterssegment null bis zwei Jahre vorzuhalten bzw.
diese auszubauen, über Tagespflegestellen zu gewährleisten. Sie schlägt weiter
vor, sich hierzu des in der Vergangenheit bewährten Partners in Form des
Tagesmüttervereins zu versichern.
Um eine Planungs-, Rechts- und Versorgungssicherheit in diesem
Bereich zu bekommen, schlägt die Verwaltung vor, mit dem Tagesmütter e. V.
einen Leistungsvertrag zu verhandeln. Dieser Leistungsvertrag sollte die Punkte
§
Akquirierung und Qualifizierung von
Tagespflegestellen
§
Beratung von laufenden
Tagespflegeverhältnissen
§
Vermittlung von Tagespflegestellen
beinhalten.
Zusammen mit der Stadt Lüneburg haben bereits Vorgespräche mit
dem Tagesmütterverein in dieser Richtung stattgefunden. Im Rahmen dieser
Gespräche wurde auch versucht, die Überlegungen der Koordinierungsstelle „Frau
und Wirtschaft“ (feffa) im Hinblick auf einen Familienservice in eine
Gesamtkonzeptionierung mit einzubeziehen. Gespräche mit feffa e. V. haben
jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Klarheit geschaffen, da die
entsprechenden Förderanträge von feffa e. V. beim Land Niedersachsen zurzeit
noch ohne ein Planungssicherheit gebendes Signal geblieben sind.
Die Verwaltung schlägt daher vor, sie zu beauftragen, zusammen
mit der Stadt Lüneburg einen Leistungsvertrag mit den oben aufgeführten
Inhalten mit dem Tagesmütterverein zu verhandeln und zeitnah dem Fachausschuss
vorzulegen. Der Tagesmütterverein und feffa e.V. sind zurzeit dabei, die sich
möglicherweise überlappenden Tätigkeitsfelder im Rahmen einer Konzeptionierung
bzw. Vorform einer Kooperationsvereinbarung so weit eindeutig zu klären, dass
es nicht zu möglichen zukünftigen Doppelfinanzierungen in diesem Bereich kommt.
Bis zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem
Tagesmütterverein schlägt die Verwaltung vor, den bereits für dieses
Haushaltsjahr vorgesehenen Förderbetrag in Höhe von 11.000,00 € an den
Tagesmütterverein auszuzahlen. Die Auszahlung sollte mit dem Vorbehalt
verbunden sein, dass die entsprechende Fördersumme auf das Vertragspaket angerechnet
wird, sollte es noch in diesem Jahr zum Abschluss eines Leistungsvertrags
kommen.
Ergänzender Sachverhalt vom 22.11.2005:
Auf der Grundlage der durch den Jugendhilfeausschuss
getroffenen Entscheidung wurden die Verhandlungen mit dem Tagesmütterverein im
Hinblick auf einen Leistungsvertrag fortgesetzt. Die in der Anlage beigefügte
Kostenkalkulation (hier noch in Form eines Zuschussantrags) und die
Erläuterungen des Tagesmüttervereins (Anlage zum Haushaltsantrag 2006) geben
die bisher verhandelten Eckpunkte in wirtschaftlicher und zum Teil inhaltlicher
Hinsicht wieder.
Des Weiteren weist die Verwaltung auf die in der Anlage
ebenfalls beigefügte Übersicht der Leistung und der damit planerisch gebundenen
Arbeitszeit hin.
Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen für den Landkreis
Lüneburg bedeutet das Verhandlungsergebnis eine Mehrbelastung von 4.000,00 €
jährlich.
Nach Kenntnis der Verwaltung ist die Stadt Lüneburg ebenfalls
bereit, sich in der genannten Höhe an der Finanzierung des Tagesmüttervereins
zu beteiligen.
Die Verwaltung wird zum aktuellen Stand der Verhandlungen in
der Sitzung vortragen.