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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/024  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 16.01.2020 (Eingang: 17.01.20); Klimaschutz im Landkreis Lüneburg - Landkreis mit Vorbildfunktion; Fuhrpark der Kreisverwaltung ohne fossile Brennstoffe (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 04.02.2020)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
27.01.2020 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
24.02.2020 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen     
Ausschuss für Mobilität
06.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen     
Kreisausschuss
27.01.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
08.06.2020    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
15.06.2020 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
Keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Sehr geehrter Herr Landrat Böther,

 

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt zum Kreistag am 27.1.2020 :

 

1. der Kreistag beschließt den Ausstieg aus Antrieben mit fossilen Brennstoffen für sämtliche Fahrzeuge des Landkreises Lüneburg, beginnend mit der Umstellung der Fahrzeugen der Verwaltung bis spätestens 2030.

 

2.  Die Verwaltung wird gebeten ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und dieses bis zum Ende des ersten Quartales 2020 dem Mobilitätsausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

3. Bei der Ersatzbeschaffung sind ab sofort nur noch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu beschaffen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage Antragsteller:

In unserem Antrag "Klimaneutraler Landkreis" (s. Anl. 10 / AFP) fordern wir für den Haushalt 2020, Geld für den "Fuhrpark ohne fossile Brennstoffe" einzustellen. Wir möchten diese Problematik nunmehr unabhängig vom Haushalt grundsätzlich geklärt wissen.

 

Der Verkehrssektor ist der einzige Bereich, in dem seit 1990 keine Emissionen abgebaut werden konnten. Angesichts des dramatischen Klimawandels sind schnelle Maßnahmen erforderlich. Wir sehen den Landkreis Lüneburg wie auch andere Behörden in der Pflicht, hier eine Vorbildfunktion einzunehmen.  Dem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen kommt bei allen Klimaschutzmaßnahmen und in Bezug auf eine nachhaltige Mobilitätswende eine herausragende Bedeutung zu.

Hierzu sind die notwendigen Mittel dann natürlich bereit zu stellen.

 

Weitere Begründung mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Kruse-Runge                                             

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

 

 

Stellungnahme der Verwaltung, Fachdienst Personal und Interne Dienste, vom 04.02.2020:

Zu 1.:

Die Kreisverwaltung beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dem Thema Elektro-Mobilität im kreiseigenen Fuhrpark. Das erste Elektrofahrzeug, ein Smart fortwo electric drive, wurde bereits 2013 im Fuhrpark eingesetzt. Die maximale Reichweite des Fahrzeuges lag unter günstigen Bedingungen bei 145 Kilometern. Im Anschluss wurden Elektrofahrzeuge in Form von Plug-In Hybriden mit Range Extender (Reichweitenverlängerer) geleast. Diese Fahrzeuge, z.B. Audi A3, BMW I3, schalten einen Verbrennungsmotor zu, sobald die Batterie leer ist. Dadurch konnten die Reichweiten der Fahrzeuge beträchtlich erweitert werden. Seit dem 01. Februar 2018 ist im allgemeinen Fuhrpark neben dem Audi A3 ein reines Elektro-fahrzeug von BMW (BMW I3, Batteriekapazität 33,2 kWh) im Einsatz.

 

Im Haushaltsplan 2020 ist das Ziel, mindestens einen weiteren Pkw des allgemeinen Fuhrparks mit konventionellem Antrieb durch ein Fahrzeug mit Elektroantrieb zu ersetzen, aufgenommen worden (Produkt 111-600). Nach Umsetzung dieses Zieles befinden sich drei Elekt-rofahrzeuge im Fuhrpark. Ab dem Frühjahr 2020 werden erste Fahrzeuge mit einer Batteriekapazität von 50 kWh angeboten. Nach dem WLTP Testverfahren sind damit Reichweiten von bis zu 330 Kilometern möglich.

 

Bei der Ersatzbeschaffung besteht auch in den nächsten Jahren das Ziel, Elektrofahrzeuge zu beschaffen, sofern nicht durch die besonderen Nutzungsanforderungen Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb der Vorzug gegeben werden muss (siehe dazu Ziffer 2).

 

Der Ausstieg aus Antrieben mit fossilen Brennstoffen ist auch Ziel der Verwaltung.

Ob es gelingen wird, den gesamten Fuhrpark bis spätestens 2030 umzustellen, wird von der weiteren technischen Entwicklung abhängen.

 

Zu 2.:

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben im Frühjahr 2018 das Beratungsunternehmen Mobilitätswerk GmbH aus Dresden beauftragt, ein kommunales Elektromobilitätskonzept zu erstellen. Das Elektromobilitätskonzept für Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit den Bausteinen Ladeinfrastrukturprognose, Fuhrparkanalyse und E-Mobilität im ÖPNV wurde im Wirtschaftsausschuss am 04.02.2019 vom Mobilitätswerk vorgestellt (VO 2018/244).

Eine detaillierte Analyse des Fuhrparks sowie ein Konzept für die Umstellung der Fahrzeuge und die Organisation der Mobilitätsbedarfe der Landkreisverwaltung liegt damit bereits vor.

 

Es wurden im Sinne eines zentralen Mobilitätsmanagements Szenarien für die Umstellung des Fuhrparks mit konkreten Schritten und Maßnahmen erarbeitet.

Unter der Zugrundelegung verschiedener Szenarien (Reichweiten der Elektrofahrzeuge von 150, 200, 300 oder 400 Kilometern) können 0 bis 13 Fahrzeuge von den derzeit 24 im Fuhr-park vorhandenen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden. Demnach sind unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen nicht alle Fahrzeuge elektrifizierbar, die wei-teren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

 

Das Mobilitätskonzept empfiehlt u. a. eine Reduktion der Fahrzeuge zugunsten von E-Car-Sharing für die Mitarbeiter*innen. Seit nunmehr zwei Jahren nutzt der Landkreis Lüneburg Car-Sharing. Bei den meisten Car-Sharing-Fahrzeugen handelt es sich allerdings um Fahr-zeuge mit einem herkömmlichen Antrieb. Eine Umstellung dieser Fahrzeuge hätte durch den Car-Sharing-Betreiber zu erfolgen.

 

Die Einführung eines Fahrzeugmanagementsystems ist aus Sicht der Verwaltung erst zielführend, sobald der Fuhrpark homogener ist. Entsprechende Mittel wären zu gegebener Zeit einzuplanen.

 

Die im Konzept empfohlene Erweiterung des Angebotes an Pedelecs ist seitens der Verwaltung bereits vorgesehen.

 

Zu 3.:

Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt keine Festlegung dahingehend, dass bei der Ersatzbeschaffung ab sofort nur noch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu beschaffen sind.

 

Die o. a. Studie hat gezeigt, dass nach heutigem Stand noch nicht jedes Fahrzeug des kreis-eigenen Fuhrparks elektrifizierbar ist. Es wird bei jeder Ersatzbeschaffung eine gesonderte Prüfung erfolgen müssen.

 

Sind mit der Umstellung tatsächlich alle Fahrzeuge der Kreisverwaltung gemeint, zählen auch die Fahrzeuge des Betriebes Straßenbau und –unterhaltung und die Fahrzeuge dazu, die im Katastrophenfall zum Einsatz kommen.

Ob für den Bereich Straßenbau entsprechende Fahrzeuge für die jeweilige Nutzungsform ab sofort bzw. bis zum Jahr 2030 verfügbar sein werden, darf bezweifelt werden. Gerade in Zeiten mit extremen Witterungslagen (Extremwinter o.ä.) müssen die Fahrzeuge immer einsatz-bereit sein. Diese Frage könnte nur der Betrieb SBU beantworten.

 

Gleiches gilt für Fahrzeuge, die im Katastrophenfall zum Einsatz kommen. Diese dürfen in ihrer Einsatzfähigkeit nicht eingeschränkt sein. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung, Fachdienst Kreisentwicklung / Wirtschaft / Klimaschutz, vom 04.02.2020:

Zu 1.:

Der Landkreis stellt einen Fuhrpark mit Fahrzeugen zur Verfügung, wovon einige Fahrzeuge allgemein zugänglich und andere für bestimmte Zwecke oder einem eingeschränkten Personenkreis vorgehalten werden. Zudem stellt der Landkreis auch noch E-Bikes und Fahrräder für kurze Strecken bereit.

 

Die Umstellung der Fuhrpark-Fahrzeuge der Verwaltung erscheint grundsätzlich möglich. Zu prüfen ist hier die Abwicklung längerer Strecken und Verfügbarkeit von Fahrzeugen für spezielle Nutzungsanforderungen. Dies gilt insbesondere für die SBU-Fahrzeuge.

 

Das Elektromobilitätskonzept für Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit den Bausteinen Ladeinfrastrukturprognose, Fuhrparkanalyse und E-Mobilität im ÖPNV wurde im Wirt-schaftsausschuss am 4.2.2019 vom Büro Mobilitätswerk vorgestellt (VO 2018/244).

 

 

Zu 2.:

Eine detaillierte Analyse des Fuhrparks sowie Konzept für die Umstellung der Fahrzeuge und die Organisation der Mobilitätsbedarfe der Landkreisverwaltung liegt damit bereits vor. Es wurden im Sinne eines zentralen Mobilitätsmanagements wurden Szenarien für Umstellung des Fuhrparks bis 2025 mit konkreten Schritten und Maßnahmen erarbeitet.

Es wird daher die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Elektro-Mobilitätskonzept empfohlen:

- Umstellung/ Neuanschaffung von 4 E-Fahrzeugen oder

- Reduktion der Fahrzeuge zugunsten von E-CarSharing-Nutzung für alle Mitarbeiter

- Erweiterung um Pedelecs um die Reduktion der Fahrzeuge durch Poolbildung zu unterstützen

- Einführung des e-Fahrtenbuch und eines Dispositionssystems (digitales Flottenma-nagement) mit der Einbindung einer externen öffentlichen Carsharing-Dienstleistung

 

Zu 3.:

Aufgrund der anstehenden Ersatzbeschaffungen in 2020 für lediglich 2 Fahrzeuge, würde sich die Einführung des e-Fahrtenbuchs sowie die Ausschreibung eines Dispositionssystems mit der Einbindung einer externen öffentlichen Carsharing-Dienstleistung anbieten. Insbesondere da das Elektromobilitätskonzept die stärkere Poolbildung auch mittels bisher gering ausgelasteter Fahrzeuge empfiehlt. Vorgaben für die Beschaffung von Fahrzeugen bzw. die Bereitstellung von Mobilitätsdiensten sind in der Beschaffungsrichtlinie fest zu legen. Zum nötigen Ausbau von Ladeinfrastruktur: Erst bei einer höheren Anzahl von E-Fahrzeugen ist eine umfangreichere Anpassung der Elektroinstallation in der Fuhrparkgarage notwendig oder eine kostengünstige Ausweitung der Ladesäulen neben der bestehenden Ladesäule.
 

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