Vorlage - 2020/014
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Anlagen: | |||||
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1 | Prioliste_ab_2021_ti (311 KB) |
Sachlage:
Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:
- Substanzerhalt
- Unfallgefährdung und
- Verkehrsbelastung
Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlagen-Nr. 2019/026) keine Veränderungen aus.
Für die an erster Stelle aufgeführte Sanierung der K 29 wird geprüft, ob gfls. eine Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (mit NGVFG-Förderung) möglich ist. Darüber hinaus werden im Jahr 2020 Aufschulterungen an der K 29 erfolgen, um die z.T. massiven Versackungen zu beheben und damit mögliche Gefahrenpunkte zu entschärfen.