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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2020/014  

Betreff: Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2021 ff (ohne NGVFG-Förderung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
28.01.2020 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Prioliste_ab_2021_ti  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2021 ff. (ohne NGVFG-Förderung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prioliste_ab_2021_ti (311 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Die Prioritätenliste ab 2021 ff. (ohne NGVFG-Förderung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen fortgeschrieben worden ist. Die Reihenfolge der Dringlichkeit wird kontinuierlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien aktualisiert:

  • Substanzerhalt
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

Die nunmehr fortgeschriebene Prioritätenliste weist gegenüber der vorherigen Liste (Vorlagen-Nr. 2019/026) keine Veränderungen aus.

Für die an erster Stelle aufgeführte Sanierung der K 29 wird geprüft, ob gfls. eine Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (mit NGVFG-Förderung) möglich ist. Darüber hinaus werden im Jahr 2020 Aufschulterungen an der K 29 erfolgen, um die z.T. massiven Versackungen zu beheben und damit mögliche Gefahrenpunkte zu entschärfen.

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