Vorlage - 2020/010
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Sachlage:
Auf Wunsch aus dem Jugendhilfeausschuss gibt die Verwaltung einen Einblick in die Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen, die Bereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten und die Fallverteilung im Fachgebiet Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialräume (KES).
Die Bezirkssozialarbeit, bestehend aus zehn Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bei insgesamt 322,90 Wochenstunden Arbeitszeit sowie einer Springerstelle mit 19,50 Wochenstunden Arbeitszeit im Bereich der Bezirkssozialarbeit und 19,50 Arbeitsstunden pro Woche für die Überbrückung von Vakanzen (Krankheit, Schwangerschaft, unbesetzte Stellen, überdurchschnittliche Fallbelastung).
Diese Wochenstunden sind nach Abzug der Bereitschaftspräsenzen, Dienstbesprechungen, Teamaustausch und Supervision mit 8,76 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besetzt. Legt man eine Fallzahl von 415 Hilfen zur Erziehung (06/2019) zugrunde, so ergibt sich ein durchschnittlicher Fallbearbeitungsanteil pro VZÄ von 47 Hilfen zur Erziehung.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in der Bezirkssozialarbeit bedienen weiterhin die Bearbeitung der Kindeswohlgefährdungen. Hier ist insbesondere seit dem Jahr 2017 ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen in den Jahren 2013 bis 2015 insgesamt gleichbleibend war,
in 2016 jedoch ein erheblicher Anstieg um 100 Fälle verzeichnet wurde. In den Jahren 2017 und 2018 stieg die Anzahl der Fälle noch einmal um 130 Mitteilungen.
Insgesamt wurden im Jahr 2018 220 Kindesschutzmeldungen bearbeitet, die 413 Kinder betrafen. In Kindesschutzsachen ist zu beachten, dass Kindesschutzfälle
nicht planbar sind
einen erheblichen Arbeitsaufwand darstellen
auf Grund der Dringlichkeit die andere Fallbearbeitung zurückgestellt werden muss
das Vier-Augen-Prinzip Anwendung findet
und dadurch immer eine Störung des Tagesplans hervorgerufen wird.
Seit Februar 2017 werden alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Landkreises Lüneburg zur Rufbereitschaft außerhalb der Öffnungszeiten herangezogen.
Diese Rufbereitschaft erfolgt gemeinsam mit dem Jugendamt der Hansestadt Lüneburg. Es ist notwendig, eine/n Mitarbeiter/in des Landkreises und eine/n Mitarbeiter/in der Hansestadt täglich für die Rufbereitschaft bereitzustellen. Die Bereitschaftszeiten sind montags bis freitags von 16:00 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 08:30 Uhr, freitags ab 12:00 Uhr durchgängig bis montags 08:30 Uhr.
Auf Grund der zu geringen Personalkapazitäten im Fachdienst Jugendhilfe und Sport (51) wurde seitens der Verwaltung entschieden, dass alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Landkreises Lüneburg zu diesem Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Ausnahmen bilden Befreiungen, die aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden.
Im Jugendhilfeausschuss wird eine statistische Auswertung der Bereitschaftszeiten der Jahre 2017 bis 2019 vorgestellt, um dem Ausschuss einen Überblick über das Arbeitsaufkommen und den Aufwand für den Fachdienst 51 zu geben.
Im Rahmen der Fallverteilung, die bei einem Falleingang im KES vorgenommen wird, stehen zehn Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung. Vorrangig erfolgt die Fallverteilung an die für den jeweiligen Sozialraum zuständige Person. Sollten diese Kapazitäten bereits ausgeschöpft sein, erfolgt eine Verteilung im Team (es gibt im KES das Team Ost und das Team West). Sollte in einem Team eine Überkapazität vorhanden sein, so erfolgt die Verteilung im anderen Team.
Dieses Fallverteilungssystem wurde zum 1. August 2016 festgelegt, um die Fallverteilung in den einzelnen Sozialräumen besser und gerechter steuern zu können.
Die Fachgebietsleitung des KES, Herr Sven Brüning, steht in der Sitzung zur Erläuterung und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.