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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/394  

Betreff: Antrag von KTA Graff vom 28.10.2019 (Eingang: 29.10.2019) ; ÖPNV an Heiligabend und Silvester verbessern (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 09.12.2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Graff, Markus
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ehrhardt, Merle
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
11.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen   
Ausschuss für Mobilität

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Silvester_pdf.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Anlage/n
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Silvester_pdf.pdf (84 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Verwaltung führt Gespräche mit der KVG um den ÖPNV an diesen beiden Tagen zu verbessern.
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

Sachlage Antragsteller:

siehe Originalantrag

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2019:

Eine Ausdehnung der Fahrten an Heiligabend ist aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert.

 

Erfahrungen der KVG im Rahmen eines Testprojektes im Landkreis Stade haben gezeigt, dass nur ein sehr geringer Anteil an Fahrgästen das Angebot nutzt, so dass die Einführung weder ökologisch noch wirtschaftlich vertretbar wäre.

Selbst in Großstädten, wie beispielweise Hamburg und Berlin, fahren ab mittags/nachmittags wesentlich weniger U- und S-Bahnen sowie Busse, da die Anzahl der Fahrgäste sinkt.

 

Sylvester könnte Fahrgastpotential vorhanden sein. Auf Wunsch der Politik müsste ggfs. mit der KVG in Verhandlung getreten werden, um dieses testweise zwei Jahre anzubieten und daraus ein Fazit zu ziehen. Die Kosten betragen –grob geschätzt – für die Aufstockung auf einen normal gefahrenen Werktag zusätzlich ca. 12.000 €. Dies ist natürlich in Abhängigkeit des tatsächlich gefahrenen Planes konkret zu berechnen und würde sich bei angebotenen Nachtfahrten stark verteuern.

 

Vom Einsatz des ASM rät die Verwaltung ab. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kapazitäten von insgesamt sieben Fahrzeugen an Sylvester nicht ausreichen würden, da auch die Taxiunternehmen eingeschränkt fahren und überlastet sind. Hier würde mehr Unmut erzeugt werden, als dass die Einführung einen positiven Effekt hätte.

 

Alle anderen sieben „VNO-Landkreise“ bieten keine Bedienung am Heiligabend Nachmittag und Sylvester Nachmittag an. Von der VNO werden die Landkreise Lüneburg, Harburg, Stade, Heidekreis, Cuxhaven, Rotenburg/W., Uelzen und Lüchow-Dannenberg betreut.

 

Eine kurzfristige Umsetzung ist in keinem Fall zu realisieren, da die KVG, die Dienstpläne bereits erstellt hat und diese grundsätzlich durch den Betriebsrat zu genehmigen sind. Hier ist damit zu rechnen, dass von dort Widerstand kommt, wenn die Busfahrer*innnen zu einem zusätzlichen Feiertagsdienst, insbesondere an Heiligabend, eingeteilt werden.
 

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