Vorlage - 2019/358
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Teilfinanzhaushalt FD 50 (4388 KB) |
Sachlage:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werden die einzelnen Produkte in den jeweils zuständigen Fachausschüssen vorgestellt. Die Beratungsergebnisse werden dem AFP zur Kenntnis gegeben und können so in die Beschlussempfehlung für den Kreisausschuss und den Kreistag einfließen.
Die Produkte der Fachdienste Sozialhilfe und Wohngeld, Senioren und Behinderte sowie Gesundheit fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und sind somit von ihm zu beraten.
Der Haushaltsplan 2020 liegt den Kreistagsabgeordneten vor. Für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder ist ein entsprechender Auszug beigefügt.
Der Teilfinanzhaushalt des Fachdienstes 50 besteht aus folgenden Produkten:
311-110 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Lfd. Leistungen a. v. E.
311-120 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen a. v. E.
311-400 Hilfen zur Gesundheit a. v. E.
311-500 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
311-600 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. (4. Kapitel SGB XII)
311-900 Verwaltung der Sozialhilfe (FD 50)
312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
312-900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
315-500 Einrichtungen für Asylbewerber
346-000 Wohngeld
347-000 Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz
351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- (FD 50)
351-715 Schulsozialarbeit u. Bildungs- u. Integrationsbüro
Die Verwaltung wird zu den einzelnen Produkten insbesondere zu den wesentlichen Veränderungen mündlich vortragen und steht für Fragen zur Verfügung.