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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2019/349  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 12.10.2019 (Eingang: 14.10.19); Wasserretention
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.10.2019)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Umwelt Beteiligt:Büro des Landrats
Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
29.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz abgelehnt   
Kreisausschuss
11.11.2019    Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
11.11.2019 
Sitzung des Kreistages zurückgestellt   
16.12.2019 
Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2019_10_09_Wasserretention.pdf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019_10_09_Wasserretention.pdf (117 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landkreis unverzüglich auf, ein Konzept von Maßnahmen der Grundwassersubstitution und für Maßnahmen der Grundwasserneubildung für den Landkreis auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplans vorzulegen.

 

Hierbei soll insbesondere auf die Defizite in der Rückhaltefunktion von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Gewässerauen in den Blick genommen werden.

 

Wir bitten darüber hinaus bei der Konzepterstellung sich der Expertise des NLWKN zu bedienen und  regelmäßig im Ausschuß über den Fortschritt  des Maßnahmenkonzepts zu berichten.

 

Zentraler Bestandteil dieses Konzeptes soll darüber hinaus insbesondere die Renaturierung und Wiedervernässung der Moore sein. Moore als Wasserspeicher, die zu einer Verstetigung des Wasserhaushaltes beitragen und damit dem Hochwasserschutz dienen, sind zugleich wichtige Treibhausgassenken. In ihrem derzeitigen, entwässerten Zustand jedoch tragen sie maßgeblich zu einer Verschlechterung der CO2 –Bilanz bei. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Siehe Anlage.
 

Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand 17.10.2019:

Die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Wasserrückhaltung und Substitution von Grundwasser durchzuführen, wird auch seitens der Verwaltung gesehen. Hierzu zählt u.a., dass Beregnung vorrangig aus dem Elbeseitenkanal stattfindet, wo dies möglich ist. Wasserrückhaltemaßnahmen, wie der Bau von Speicherbecken sind teuer. Pilothaft sind im Landkreis Uelzen auf Betreiben des dortigen Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände in der Vergangenheit Maßnahmen durchgeführt worden - z.B. der Bau eines Speicherbeckens und die Versickerung von geklärtem Abwasser zur Grundwasseranreicherung. Beide Projekte betreffen die gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg bewirtschafteten Grundwasserkörper Ilmenau links und rechts. Für beide Maßnahmen wurden als Pilotvorhaben Fördergelder des Landes zur Verfügung gestellt, anders wäre dies nicht finanzierbar gewesen. Derzeit existiert keine Förderrichtlinie, die die Anreicherung von Grundwasser oder die Anschaffung sparsamer Beregnungstechnik in der Fläche fördert. Hier laufen Bemühungen, dies für die kommende Förderperiode zu ändern. Entsprechende Forderungen an das Land wurden formuliert. Dem sollte sich auch der Landkreis Lüneburg anschließen. Ohne Fördermittel macht auch die Planung von Maßnahmen bzw. eine Konzepterstellung keinen Sinn, da diese nicht umsetzbar wären bzw. sich an der Förderfähigkeit orientieren müssen und die Modalitäten hierfür feststehen müssten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte daher von einer Konzepterarbeitung abgesehen werden.

Die Wiedervernässung von Mooren wird unter verschiedenen Aspekten, die im Antrag genannt wurden, als sehr sinnvolles Ziel angesehen. Hier kann zukünftig ein Handlungsschwerpunkt gesetzt werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen sehr unterschiedlich. Die Realisierbarkeit hängt maßgeblich von Eigentumsverhältnissen und möglichen Auswirkungen auf benachbarte Flächen ab. Insofern werden sich nicht überall Maßnahmen zeitnah realisieren lassen. Die Verwaltung wird darstellen, welche Moore im Landkreis Lüneburg überhaupt vorhanden sind. Anders als in den großen Moorgebieten, die es beispielhaft in den Landkreisen Stade, Rotenburg, Harburg und dem Westen Niedersachsens gibt, ist die Verteilung im Kreisgebiet kleinteilig. Der Effekt als CO²-Senke wird daher gegenüber dem naturschutzfachlichen Wert einer solchen Renaturierung eher als untergeordnet angesehen. Dies hat u.a. auch dazu geführt, dass das Land Niedersachsen den Landkreis Lüneburg nicht in die Moorschutzkulisse mit aufgenommen hat. Ein wesentlicher Aspekt ist aber u.a., dass auf kohlenstoffreichen Böden keine Ackerwirtschaft betrieben wird. Das Thema Grünland ist bei der derzeitigen Schwerpunktsetzung in der Naturschutzbehörde ohnehin schon sehr hoch angesiedelt. Auch wird bei der Initiierung von Projekten ein wesentlicher Fokus auf die Wasserhaltung gelegt. Aus Sicht der Verwaltung ist von Bedeutung, dass die vorhandenen personellen Kapazitäten zunächst mit großer Priorität für zeitnah realisierbare Maßnahmen eingesetzt werden, die gleichzeitig einen hohen naturschutzfachlichen Wert haben. Hier sollte in der Vergangenheit u.a. auch ein Hauptaugenmerk auf den Artenschutz (insbesondere auch Insekten) gelegt werden. Das macht aus fachlicher Sicht weiterhin Sinn. Es wird dabei auf Synergien mit anderen Schwerpunktthemen wie Wasserhaltung, Fließgewässerentwicklung, CO²-Senken geachtet.

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