Vorlage - 2019/348
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Anlagen: | |||||
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1 | 2019_10_09_Antrag_Vorstrecken_der_Leistungen_f_Schafhalter.pdf (121 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Immer wieder beschweren sich betroffene Schafhalter über die zu lange Bearbeitungszeiten bis es zur Auszahlung der Entschädigungs- und Billigkeitsleistungen für gerissene Schafe kommt. Der Presse war zu entnehmen, dass das Wolfsbüro derzeit auf Grund der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle mit der zeitnahen Bearbeitung von Anträgen nicht nachkommt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Aufwand der Halter für eine wolfssichere Haltung der Schafe durch die Entschädigungs- und Billigkeitsleistungen für wolfssichere Zäune und den Erwerb von Hütehunden bei weitem nicht den Zeitaufwand abdeckt, den es bspw. braucht, um Hütehunde abzurichten.
Die Schafhaltung ist von großer Bedeutung für die Natur- und Kulturlandschaftspflege sowie die umweltfreundliche Pflege der Hochwasserschutzanlagen. Bekanntermaßen sorgt die Schafbeweidung auf Deichen für eine stabile und trittfeste Grasnarbe. Sollten nach und nach immer mehr Schafhalter aus den genannten Gründen aufgeben, müssten die Deiche mit hohem Aufwand maschinell durch die Deichverbände gemäht werden.
Die Verwaltung möge daher zeitnah spätesten bis zur nächsten Ausschußsitzung prüfen, ob die Entschädigungs- und Billigkeitsleistungen des Landes den betroffenen Scfhafhaltern nicht vorgestreckt werden können. Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen, in welchem Umfang der noch zu ermittelnde, erhöhte Aufwand der Schafhalter über die Entschädigungs- und Billigkeitsleistungen des Landes hinaus entgolten werden kann.
Darüber hinaus möge der Kreis sich dafür einsetzen dass der genannte erhöhte Aufwand auf Dauer vom Land getragen wird du sich für eine Änderung der bestehenden Regelungen einsetzt. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur so auf Dauer die Schafhaltung erhalten und eine größere Akzeptanz für den Wolff erreicht werden kann.
Sachlage:
Siehe Anlage und mündlich im Ausschuss.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung, Stand: 17.10.2019
Aus Sicht der Verwaltung besteht in vielen Punkten erheblicher Verbesserungsbedarf bzgl. des Wolfmanagements beim Land Niedersachsen - beispielhaft zu nennen sind die langen Bearbeitungszeiten, komplizierten Verfahren, schlechte Erreichbarkeit, mangelnde Präsenz in den Wolfsregionen und unzureichende Förderung aller mit dem Herdenschutz verbundenen Kosten (z.B. Unterhaltungskosten für Herdenschutzhunde). Aufgrund der vermehrten Risse von Schafen bei den Deichschäfereien wurde ein Gespräch mit dem Artlenburger Deichverband und dem dortigen betroffenen Schäfer, Herrn Erb, geführt. Es besteht Einigkeit, dass Verbesserungen notwendig sind. Seitens der Verwaltung wurde ein entsprechendes Schreiben an den Nds. Umweltminister gesandt, um diese Forderungen zu bekräftigen. In dem Gespräch mit Verband und Schäfer wurde auch darüber gesprochen, in welcher Weise Landkreis und Kommunen kurzfristig helfen können. Auch eine einmalige finanzielle Unterstützung soll geprüft werden, beim Landkreis käme der Strukturentwicklungsfonds in Frage. Ein Vorstrecken der Fördergelder wäre aus Sicht der Verwaltung hingegen ein falsches Signal an das Land. Vielmehr muss durch möglichst viele Stellen der Druck erhöht werden, dass sehr schnell Änderungen beim Wolfsmanagement herbei geführt werden. Der bürokratische Aufwand wäre hierfür auch sehr hoch, da Anträge geprüft und am Ende mit dem Schäfer abgerechnet werden müssten.